Aktienkursrisiko Musterklauseln

Aktienkursrisiko. Eine besondere Ausprägung des Marktrisikos stellt das Aktienkursrisiko dar. Darunter versteht man, dass Aktien (inkl. aktienähnlichen Wertpapieren und aktiengebundenen Finanzinstrumenten wie beispielsweise Aktien(index)zertifikate sowie Aktien(index)-Finanzderivate) erheblichen Kursschwankungen unterliegen können. Sofern der Investmentfonds (indirekt auch über Subfonds) in Aktien veranlagt, besteht somit insbe- sondere das Risiko, dass der aktuelle Kurs einer Aktie unter den Kurs sinken kann, zu dem diese erworben wurde. Bei Verkaufspositionen (insbesondere mittels Short-ETFs, Finanzderivaten oder strukturierten Anleihen) be- steht umgekehrt das Risiko steigender Aktienkurse, d.h. ein Anstieg der zugrundeliegenden Marktpreise kann bei Verkaufspositionen zu Verlusten führen. Der Kurs ist als Marktpreis das Ergebnis des zum Zeitpunkt der Kursbildung bestehenden Verhältnisses von Angebot und Nachfrage. Wichtige beeinflussende Faktoren sind dabei die wirtschaftlichen Erwartungen, die in einzelne Unternehmen sowie Branchen gesetzt werden, aber auch volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen, politische Erwartungen, Spekulationen und Interessens- käufe.
Aktienkursrisiko. New Value hält per 31. Xxxx 2018 keine kotierten Aktien und ist daher den Schwankungen von Finanzmärkten nur begrenzt ausgesetzt. Zur Verminderung von Marktrisiken wird auf eine den Umständen entsprechend möglichst angemessene Diversifikation des Portfolios geachtet. Eine ungünstige Performance, Teilverlust oder Totalverlust der einzelnen Portfoliounternehmen oder Darlehenspositionen können sich negativ auf das Ergebnis von New Value und folglich auf die Kursentwicklung der Aktien von New Value auswirken. Die Venture-Capital-Beteiligungen beinhalten naturgemäss überdurchschnittlich hohe Risiken, welche jedoch durch gründliche Analysen vor dem Erwerb und eine permanente Überwachung minimiert werden. Das maximale Verlustrisiko ergibt sich aus dem Buchwert zuzüglich allfälli- ger Kapitalzusagen. Im Zeitpunkt des Bilanzstichtages bestehen keine Kapitalzusagen.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.