Alleinstellungsmerkmale Musterklauseln

Alleinstellungsmerkmale. Mit der Emittentin wurde für den Ankauf und die Revitalisierung des Industriedenkmals Salamander-Areal in Kornwestheim, eine eigene Tochtergesellschaft gegründet. Mit dem Ankauf, der Vermietung eines Großteils der Gewerbeflächen, dem denkmalschutzgerech- ten Umbau der historischen Gebäude sowie der Projektierung von Neubauten hat die Emit- tentin seit Ankauf des Salamander-Areals Ende 2009 nach eigener Einschätzung nicht nur ihre Kompetenzen im Bereich der Sanierung und Entwicklung denkmalgeschützter Gebäu- de und Areale belegt, sondern für die gesamte Immobilien-Wertschöpfungskette unter Be- weis gestellt. Mit ihrer Expertise in der Sanierung und Vermarktung denkmalgeschützter Immobilien geht die Emittentin, im Vergleich zu anderen Projektentwicklern im Raum Stuttgart, davon aus, über ein Alleinstellungsmerkmal mit großem Entwicklungspotenzial zu verfügen. Mit diesem Wettbewerbsvorteil soll eine lukrative Marktnische erschlossen werden.
Alleinstellungsmerkmale. Die Fertiger Businessplan-Beispiel GmbH hat Vorteile gegenüber Wettbewerbern dadurch, dass der Gründer sein umfangreiches Know-How und sein Partnernetzwerk in China in die Unternehmung einbringt und das Geschäftsmodell zwischen verschiedenen Arbeitsschutzartikeln diversifiziert sein wird, ohne dass der Anspruch verlorengeht, spezialisierter Fachhändler für PSA-Güter zu sein. Herr Fertiger Businessplan-Beispiel wird die Fertiger Businessplan-Beispiel GmbH dank seiner Kenntnisse straff organisieren und zielorientiert führen können. Mit potentiellen Kunden sind u.a. in Polen und UK bereits Vereinbarungen ausgemacht worden. Besonderes Augenmerk wird daher auf die Aktivierung und regionale Erweiterung des Kundenkreises verwendet werden, um optimales Umsatzwachstum erreichen zu können. Gute Qualität, sowie ein umfassendes Angebot und auch rascher Transport wird zu den Stärken des Gründungsunternehmens gehören. So sollte die Fertiger Businessplan-Beispiel GmbH sehr wettbewerbsfähig auftreten können. Darüber hinaus sind nicht nur das sehr spezifische und umfassende Produktwissen, auch die hohen Kosten zum Aufbau eines Beziehungsnetzwerks in Deutschland, China und Asien als Markteintrittsbarrieren zu betrachten. Die Tatsache, dass Herr Fertiger Businessplan-Beispiel bereits ein chinesisches Unternehmen führt, welches als Partner der deutschen Firma fungieren wird, ist eine weitere spezifische Stärke des Gründungsunternehmens. Auf diese Weise ergeben sich für die Fertiger Businessplan-Beispiel GmbH gute Aussichten auf ein langfristiges und stetiges Wachstum, sobald die Firma in Fertiger Businessplan-Beispiel Stadt angesiedelt wurde. Im Wettbewerb wird das Unternehmen alle Vorraussetzungen für einen gelungenen Markteintritt schaffen, und sicherlich erfolgreich die Startphase bewältigen.
Alleinstellungsmerkmale. Die Nürnberger Akademie ist die älteste und zugleich eine der kleinsten Akademien im deutschsprachigen Raum. Historisch zeichnet sie sich aus durch einen ausgewo- genen Anteil angewandter und freier Studiengänge sowie der Kunstpädagogik. Die Hochschule sucht alle Formen und Ausprägungen einer zeitgenössischen künstlerischen Praxis zu ermöglichen und diese auch im jeweiligen gesellschaftlichen und historisch-kritischen Zusammenhang zu erfassen. Basis der Ausbildung in den Klassen für Freie Kunst, Bildende Kunst, Bildhauerei, Malerei, Künstlerische Konzeptionen, Kunsterziehung, Gold- und Silberschmieden sowie Grafik- Design/Visuelle Kommunikation ist die Förderung der individuellen Entwicklung der Studierenden. Die Studenten sind dabei selbstverantwortlich für die Konzeption und Realisation ihrer künstlerischen Vorhaben. Ausbildungsziel ist der Erwerb von indivi- dueller Kompetenz und steigerungsfähigem Können in Theorie und Praxis. Ein krea- tiver Diskurs lebt von unterschiedlichen künstlerischen Positionen. Regelmäßig werden daher Fachleute aus den verschiedensten Disziplinen eingeladen, um den Studierenden Einblick auch in solche Gebiete zu ermöglichen, die der Kunst schein- bar fern liegen. Derzeit bildet die Akademie in insgesamt 13 grundständigen Klassen und zwei Auf- baustudiengängen ca. 300 Studierende aus. Strukturell verteilen sich die Studieren- den auf 40 % im Bereich der freien Kunst, 30 % Kunstpädagogik, 20 % angewandte Kunst (einschließlich der Freien Klasse für Gold- und Silberschmieden) und 10 % in den Aufbaustudiengängen. Die Studierendenzahlen haben sich – nach einer Phase des Absinkens – seit 2008 stetig gesteigert und halten sich seit 2010 beständig über 300 Studierende. Die Quote der Studienabbrecher, -wechsler und derer, die von anderen Hochschulen in höheren Fachsemestern an die Akademie wechseln, liegt unter 4%. Daher begreift sich die Akademie als eine Institution der grundständigen „Vollausbildung“. • Freie Kunst Wesentlicher, profilbildender Bestandteil der Akademie ist die Ausbildung in den Stu- diengängen der Freien Kunst. In den Klassen für Freie Kunst, Bildende Kunst, Bild- hauerei, Malerei und künstlerische Konzeptionen führen Professoren und Studie- rende einen freien Diskurs. Ziel der Hochschule ist, alle Formen und Ausprägungen einer zeitgenössischen künstlerischen Praxis zu ermöglichen und diese auch im je- weiligen gesellschaftlichen und historisch-kritischen Zusammenhang zu erfassen. Mit vier Klassen für freie Malerei b...

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  • Gleichstellung Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Beitragsfreistellung Dauert ein erstattungsfähiger vollstationärer Krankenhausaufenthalt länger als acht Wochen an, erhält der Versicherungsnehmer für die beim Versicherer bestehenden Krankheitskostentarife der betroffenen versicherten Person für den laufenden Monat eine Beitragsgutschrift. Dies gilt entsprechend auch für die nächsten Monate, in denen die vollstationäre Heilbehandlung fortbesteht. Voraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Versicherungsdauer bei Beginn der vollstationären Heilbehandlung.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Zahlungsmodalitäten 8.1 inside digital ist berechtigt, Zahlungen nach eigenem Ermessen auf die geschuldeten Leistungen zu verrechnen und, wenn mehrere Schuldverhältnisse zwischen ihr und dem Werbetreibenden bestehen, zu bestimmen, auf welches Schuldverhältnis und auf welche geschul- deten Leistungen Zahlungen zu verrechnen sind. 8.2 Entscheidet sich der Werbetreibende vor Ablauf der (jeweiligen) Vertragslaufzeit zur Beendigung seines Werbemittels, wird der an- teilige Preis nicht zurückerstattet, es sei denn, es liegt Verschulden von inside digital vor. 8.3 Zulässige Zahlungsverfahren sind Kreditkarte und für den Be- reich der Bundesrepublik Deutschland SEPA-Lastschriftverfahren. 8.4 Bei Xxxx der Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahren wird die Euro-Eillastschrift COR1 genutzt und vereinbart, dass die minimale Einreichungsfrist auf einen SEPA-Bankarbeitstag verkürzt wird. Die bei diesem Verfahren erforderliche Vorabankündigung, mit der der Ein- reicher den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift infor- miert, erfolgt in der Regel über die Rechnung, kann aber nach Xxxx von inside digital auch in anderer Form, etwa per E-Mail, Brief oder Telefax erfolgen. Der Werbetreibende erklärt sich damit einverstanden, dass inside digital die Frist für die Vorankündigung der SEPA-Lastschrift auf einen Kalendertag verkürzt. 8.5 Bei Rücklastschriften, die der Werbetreibende zu vertreten hat, berechnet inside digital eine pauschale Gebühr (für Bankgebühren und Bearbeitung) in Höhe von EUR 10,00 pro Lastschrift. Sollte ein er- neuter Lastschrifteinzug nicht möglich sein oder die Überweisung des Rechnungsbetrages (zzgl. der pauschalen Bearbeitungsgebühr) nicht innerhalb von zehn Tagen erfolgen, entstehen durch die Bearbeitung weitere Kosten, die inside digital aufwandsbezogen gesondert berech- nen kann. 8.6 Bei einem Auftragsvolumen ab 5.000,- Euro netto behält sich inside digital vor, vor Durchführung des Auftrages eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Fällt diese negativ aus, ist inside digital berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung nur gegen Vorkasse zu erbringen.

  • Bereitstellung Der Kunde stellt gemäß § 11 Abs. 1 AVBFernwärmeV zu diesem Zweck dem Fernwärmeversorgungsunternehmen einen geeigneten Hausanschlussraum unentgeltlich zur Verfügung. Der Raum muss die im Folgenden genannten Anforderungen erfüllen (s. a. DIN 18012 - Haus- Anschlusseinrichtungen). Können im Einzelfall diese Anforderungen an den Hausanschlussraum nicht eingehalten werden, ist eine Abstimmung mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen erforderlich.

  • Bestellung 1. Bestellungen/Lieferpläne, die nicht vom Einkauf, dem Shared Services Center (SSC) oder der Logistik erteilt werden, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Genehmigung durch den Einkauf des Bestellers. 2. Bestellungen, Lieferpläne, Lieferplaneinteilungen und Bestätigungen oder Genehmigungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und zwar entweder per Brief, Telefax oder Datenübertragung. 3. Nimmt der Lieferant die Bestellung bzw. den Lieferplan nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so ist der Besteller zum Widerruf berechtigt. 4. Die den Lieferplaneinteilungen vorangehende Initialbestellung (erstmaliger Lieferplan) hat der Lieferant schriftlich zu bestätigen. Lieferplaneinteilungen des Bestellers sind verbindlich, sofern der Lieferant nicht schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen seit Zugang ausdrücklich widerspricht. Im Übrigen wird auf eine schriftliche Bestätigung verzichtet. Sollte der Lieferant den Lieferplaneinteilungen form- und fristgerecht widersprechen, werden sich der Lieferant und der Besteller einigen, welche Mengen in welchem Zeitraum geliefert werden können, um den Anforderungen des Kunden des Bestellers zu entsprechen. Entstehen dem Besteller dadurch Mehrkosten, hat der Lieferant diese Kosten dem Besteller aufgrund seiner generellen Lieferverpflichtung zu ersetzen. 5. Der Lieferant verpflichtet sich, eine EDI oder webEDI Verbindung mit dem Besteller gemäß XXX Xxxxxxxxxx und EDI oder webEDI AGB (siehe xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx- de/download/vertragsdokumente) einzurichten. 6. Im Rahmen der Zumutbarkeit kann der Besteller vom Lieferanten Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion, Ausführung, Menge und Termin verlangen. Dabei sind die Auswirkungen insbesondere der Mehr- oder Minderkosten angemessen einvernehmlich zu regeln. 7. Der Besteller hat das Recht, Termine und Mengen jederzeit seinem tatsächlichen Bedarf anzupassen. 8. Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der andere Vertragsteil berechtigt, für den nicht erfüllten Teil von der jeweiligen Einzelvereinbarung zurückzutreten.

  • Trennungskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Dieses kann beispielsweise durch logische und physikalische Trennung der Daten gewährleistet werden.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.