Common use of Allgemein Clause in Contracts

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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Samples: Teilnahmebedingungen Für Die Messe Essen, Teilnahmebedingungen Für Die Messe Essen, Teilnahmebedingungen Für Die Essen Motor Show 2022

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird nachstehenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter einer Messe/Ausstellung und dem jeweiligen Aussteller. Sie kön- nen durch die, für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen, „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ und die „Hausordnung“ ergänzt werden. Von den Allgemeinen und Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schrift- form. Mit seiner Anmeldung erkennt der Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungendiese „Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverbandes Messen und Ausstellun- gen e. V.“, die gesondert in Auftrag gegeben für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen „Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ und die „Hausordnung“ als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Messe/Ausstellung Beschäftigten an. Etwaige Allge- meine Geschäftsbedingungen des Ausstellers, die den vorgenannten Bedin- gungen entgegenstehen werden, sind mit Rechnungsdatum fälligauch wenn ihnen nicht ausdrücklich wider- sprochen wurde, d. h., in nicht Vertragsbestandteil. Die Vergütung des Veranstalters umfasst alle vom Veranstalter für den Ausstel- ler für die Durchführung der Regel vor Beginn Veranstaltung erbrachten Haupt- und Nebenleis- tungen und gilt diese ab. Die Vergütung für die Hauptleistungen ist aus der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- Anmeldung und Lieferzeitpunktaus den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ zu ersehen. Werden Rechnungen Die weitere Vergütung für die auf Weisung Antrag des Ausstellers an einen Dritten ge- sandthergestell- ten Versorgungsanlagen sowie andere Nebenleistungen, so bleibt wie Lieferung von Gas, Wasser, Strom usw., sind auf Wunsch den Ausstellern im Vorfeld be- kanntzugeben. Der AUMA-Aussteller-Beitrag wird je überlassenem Quadratme- ter netto berechnet und auf der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Gesamt-Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitzur Vergütung gesondert ausgewiesen.

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Samples: Allgemeine Ausstellungsbedingungen, Messe Und Ausstellungsbedingungen

Allgemein. Vorbemerkung: Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach Erzieherin in der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenKinder- und Jugendarbeit, die gesondert Diakonin und die Sozialpädagogin/ Sozial- arbeiterin mit jeweils entsprechenden Tätigkeiten hat Anspruch auf eine monatliche Zulage in Auftrag gegeben Höhe von 114,- Euro (ab 1. Januar 2023 116,- Euro). (Das Merkmal der entsprechenden Tätigkeiten wird auch durch entsprechende Leitungsfunk- tionen erfüllt). Frei Arbeitnehmerin mit einfachen Tätigkeiten, für die eine Einarbeitung erforderlich ist. (Eine Ausbildung ist nicht erforderlich. Es bedarf einer Einarbeitung. Es ist ein gewisses Maß an Geschicklichkeit und Überlegung bei der Aufgabenausführung erforderlich.) Arbeitnehmerin mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung und arbeitsfeldspezifi- sche Kenntnisse erforderlich sind. (Eine Ausbildung ist nicht erforderlich. Die arbeitsfeldspezifischen Kenntnisse sind Kenntnisse, die nicht nur über die Einarbeitung erworben werden.) - Fahrerin - Schreibkraft - Hausmeisterin, soweit nicht höher eingruppiert Arbeitnehmerin mit Tätigkeiten, die Fachkenntnisse erfordern. (Fachkenntnisse: Fachkenntnisse können durch Ausbildung [bis zu zwei Jahren] oder entsprechende Berufser- fahrung in dieser Tätigkeit erworben werden. Im Rahmen des Aufgabenbereiches zu beach- tende Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften sind bekannt. Die Aufgaben werden eigen- ständig ausgeführt.) - Hausmeisterin mit Rechnungsdatum fälligförderlicher Ausbildung Arbeitnehmerin mit Tätigkeiten, d. h.die gründliche Fachkenntnisse erfordern. (Gründliche Fachkenntnisse: Die Gründlichkeit der Fachkenntnisse erfordert gegenüber der Entgeltgruppe K 4 erheblich vertiefte Kenntnisse.) - Sekretärin, soweit nicht höher eingruppiert Arbeitnehmerin mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern. (Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse: Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse können durch fachbezogene Ausbildung [mehr als zwei Jahre] oder entsprechende Berufserfahrung [in der Regel vor Beginn mindestens vier Jahre] erwor- ben werden. Es kommt nicht auf potentielles, sondern auf anzuwendendes Fachwissen an.) Arbeitnehmerin, deren Tätigkeiten gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbststän- dige Leistungen erfordern. Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechen- des selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses und der VeranstaltungEntwicklung einer eigenen geisti- gen Initiative. Das Merkmal erfordert hinsichtlich des einzuschlagenden Weges und des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung. Vorausset- zung ist das Vorhandensein von Ermessens-, spätestens jedoch ab Leistungs- Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurtei- lungsspielraum.) - Sekretärin der Leitungsebene mit Assistenzfunktion Arbeitnehmerin, deren Tätigkeiten umfassende Fachkenntnisse und Lieferzeitpunktselbstständige Leistun- gen erfordern. Werden Rechnungen auf Weisung Umfassende Fachkenntnisse werden in der Regel durch ein abgeschlossenes Fachhoch- schulstudium bzw. durch ein mit dem akademischen Grad des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt Bachelors abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch eine fachbezogene Ausbildung [mehr als zwei Jahre] und eine erforderliche Zusatzqualifikation [z.B. II. Verwaltungs- oder Bilanzbuchhalterprüfung] erwor- ben). - Systemadministratorin - Ingenieurin (FH/Bachelor) - Dipl. Sozialpädagogin (FH/Bachelor) - Dipl. Verwaltungswirtin (FH/Bachelor) - Dipl. Betriebswirtin (FH/Bachelor) Arbeitnehmerin der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung Entgeltgruppe K 8 mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fälligschwierigen fachlichen oder besonders verantwor- tungsvollen Tätigkeiten. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung Schwierigkeit der Zahlungstermine fachlichen Tätigkeiten ergibt sich insbesondere aus der Kompliziertheit der Aufgabe oder aus geforderten Spezialkenntnissen. Besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten ergeben sich aus den Auswirkungen der im Rah- men des vorhandenen Entscheidungsspielraums der für den Anstellungsträger wahrgenom- menen Verantwortung. Der Entscheidungsspielraum muss erheblich sein.) Arbeitnehmerin der Entgeltgruppe K 8 mit schwierigen fachlichen und besonders verantwor- tungsvollen Tätigkeiten. Arbeitnehmerin der Entgeltgruppe K 10, deren Tätigkeiten sich durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit bestehtdamit verbundene gesteigerte Verantwortung erheblich aus dieser Entgeltgruppe heraushebt. Die Messe Essen kanngesteigerte Verantwortung ergibt sich z.B. aus - den Auswirkungen auf das Gesamtergebnis oder - den Auswirkungen bzw. der Schwere der Rechtsfolge der Tätigkeit, die im Rahmen der Entscheidungs- und Handlungskompetenz ausgeführt werden oder - der Größe des Aufgabengebietes.) Arbeitnehmerin mit Tätigkeiten, die Fachkenntnisse erfordern, die durch ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium erworben sein sollen. Das Hochschulstudium ist nicht zwingend erforderlich. Die Tätigkeiten müssen jedoch einen klaren akademischen Zuschnitt haben. Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung liegt vor, wenn das Studium mit einer ersten Staatsprüfung oder mit einer Diplomprüfung beendet worden ist. Der ersten Staatsprüfung oder der Diplomprüfung steht eine Promotion nur in den Fällen gleich, in denen die Bezahlung Ablegung einer ersten Staatsprüfung oder einer Diplomprüfung nach den einschlägigen Ausbildungsvorschriften nicht innerhalb vorgesehen ist. Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hoch- schulausbildung setzt voraus, dass für den Abschluss eine Mindeststudienzeit von mehr als sechs Semestern - ohne etwaige Praxissemester, Prüfungssemester o.ä. - vorgeschrieben ist.) - Leiterin einer Kirchenkreisverwaltung, soweit nicht höher eingruppiert Arbeitnehmerin der gesetzten Frist erfolgtEntgeltgruppe K 12 mit Tätigkeiten, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fensich durch ihre Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabenbereiches aus der Entgeltgruppe K 12 herausheben. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Arbeitnehmerin der Entgeltgruppe K 13, deren Tätigkeiten sich durch das Maß der damit ver- bundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe K 13 herausheben. Vorbemerkungen:

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Samples: Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (Kat), Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (Kat)

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen Einwendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben gege- ben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandtgesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl XxxxxxxxxSchuldner. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer Rech- nungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller Aussteller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fenverkaufen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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Samples: Teilnahmebedingungen Für Die Schweissen & Schneiden 2023, Teilnahmebedingungen Für Die Metpack 2023

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin, nachfolgend zusammenfassend „der Zulassung zugestelltAuftragnehmer“ verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Schule(n), nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“, inkl. Beanstandungen der Reinigung der von ihm hierzu zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gelten - bei etwaigem Widerspruch im Rang nacheinander: a) das Zuschlagsschreiben; b) die Vergabeunterlagen einschließlich aller zugehöriger Anlagen; c) die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B) und d) das Angebot des Bieters nebst Anlagen. Liefer-, Zahlungs- und sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind unver- züglichnicht Vertragsbestandteil. Je Herstellung, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machenLieferung und Ausgabe eines Schulmittagessens (einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks) gilt ein Brutto-Festpreis. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenEr ist gestaffelt und beträgt inklusive Umsatzsteuer: pro Portion, die gesondert in Auftrag gegeben werdenim Zeitraum von 01.08.2020 bis 31.07.2021 geliefert wird: 4,09 Euro pro Portion, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., die ab 01.08.2021 geliefert wird: 4,36 Euro. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der Regel vor Beginn jeweils geltenden Fassung. Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und LieferzeitpunktSchriftform (§ 126 Abs. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitBGB).

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Samples: Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung

Allgemein. 1.1. Die Teilnahmerechnung wird nachstehenden Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverbandes Messen und Ausstellungen e. V. (im Folgenden: „aMAB“) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter einer Messe/Ausstellung und dem jeweiligen Aussteller. Mit seiner Anmeldung erkennt der Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungendiese aMAB, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in für die jeweilige Messe/Ausstellung gegebenenfalls gültigen „Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ (im Folgenden: „bMAB“) und die gegebenenfalls gültige „Hausordnung“ als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten Messe/Ausstellung tätigen Mitarbeiter an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. 1.2. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine aMAB können durch die für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen bMAB ergänzt oder geändert werden. Im Falle abweichender Bestimmungen in den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) jeweiligen Bestimmungen gilt folgende Rangordnung:  Die individuelle vertragliche Vereinbarung hat Vorrang vor den bMAB,  die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügenbMAB haben Vorrang vor den aMAB. 1.3. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung Von den aMAB und/oder Verlust den bMAB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Pfandgutes haftet Ausstellers, die Messe Essen nur bei Vorsatz den aMAB und/oder grober Fahrlässigkeitden bMAB entgegenstehen, werden, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsbestandteil. 1.4. Der Veranstalter ist berechtigt, für die Erbringung seiner Leistung eine Vergütung zu verlangen. Die Vergütung des Veranstalters umfasst alle vom Veranstalter für den Aussteller für die Durchführung der Veranstaltung erbrachten Haupt- und Nebenleistungen. Die Vergütung für die Hauptleistungen ist aus der Anmeldung und aus den „Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ zu ersehen und umfasst insbesondere die Standmiete, Planungs- und Organisationsleistungen, die Einbindung des Ausstellers in das Werbekonzept der Messe/Ausstellung, die Vermittlung von veranstaltungsbezogenen Verträgen mit Dritten, die Erbringung von veranstaltungsbezogenen Dienstleistungen sowie vom Veranstalter zu erbringende Leistungen des Standbaus. Die weiteren Kosten für die auf Antrag des Ausstellers erbrachten Nebenleistungen, wie insbesondere das Bereitstellen von für den Bezug von Gas, Wasser, Strom, Internet oder sonstiger Telekommunikation notwendigen Versorgungsanlagen, zusätzliche Standbauleistungen oder die Vermietung von Mobiliar, sind Teil der Vergütung des Veranstalters. Von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erbrachte Leistungen für den Aussteller sind nicht Teil der vertraglichen Verpflichtungen des Veranstalters und auch nicht Teil der Vergütung des Veranstalters, auch wenn die Erbringung dieser Leistungen durch den Veranstalter vermittelt wurde. Der Fachverbandsbeitrag wird je überlassenem Quadratmeter netto berechnet und auf der Gesamt-Rechnung zur Vergütung gesondert ausgewiesen. Der Fachverbandsbeitrag ist nicht Teil der Vergütung des Veranstalters.

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Samples: Allgemeine Messe Und Ausstellungsbedingungen

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestelltAkzeptanz und Abrechnung von Debit- und Kreditkarten Basis-Serviceentgelt-Disagio Standard-Serviceentgelt für die technische und organisatorische Abwicklung von Debit- und Kreditkartentransktionen gemäß Ver- trag, mindestens jedoch 9 ct pro Transaktion individuell gemäß Vertrag Bearbeitung von Gutschriften auf Kartenkonten (bei Storno des Kar- tenumsatzes). Beanstandungen sind unver- züglichJe Vorgang 1,30 € Autorisierungsanfragen ohne nachfolgende Buchung. Je Vorgang 0,05 € Reservierungsgebühr vom reservierten Transaktionsbetrag mit Re- servierungsfunktion. Je Umsatzbetrag 0,1 % (min. 0,03 €) Commercial Card Transaktionsgebühr Gilt für Transaktionen mit Business, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machenCommercial oder Corporate Karten. Spätere Ein- wendungen werden Je Umsatzbetrag 1,30 % Non EU Service Gebühr Aufschlag Akzeptanz für nicht mehr anerkanntIntra-EEA ( ab 1.4.2019 – Schweiz, Türkei, Israel) und interregionalen Transaktionen. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen(Transaktionen mit Karten, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums her- ausgegeben wurden.) Je Umsatzbetrag 1,30 % B2B Gebühr Aufschlag Business to Business Transaktionen. Je Umsatzbetrag 0,70 % Karten Status Abfrage (ASI = Account Status Inquiry). Reine Prüfung der Karte auf Existenz und Gültigkeit (Autorisierung mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in Betrag null). Je Transaktion 0,03 € Papierhafte Einreichung der Regel vor Beginn Kartenumsätze über PAYONE Leistungsbelege. Je Umsatzbetrag 0,35 % Servicegebühr für Trinkgeldfunktion für Restaurants und Gaststät- ten von jedem Umsatz. 0,1 % Abrechnung von Kreditkartenumsätzen bei Einreichung über CC Maske von Xxxxxxx. Je Transaktion 0,29 € Präsenzgeschäft Verarbeitung von manuellen Eingaben der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und LieferzeitpunktKartendaten am POS Ter- minal (Karte wird nicht elektronisch ausgelesen). Werden Rechnungen Je Umsatzbetrag 0,35 % Fernabsatz E-Commerce / MOTO Servicegebühr vom Transaktionsbetrag auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl XxxxxxxxxFernabsatzumsätze. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Je Umsatzbetrag 0,13 %

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Samples: Preis Und Leistungsverzeichnis

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt54. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenAufgaben und Grundsätze (§ 5 und 6 StPG) 1 Dem GAV unterstellte Arbeitnehmende nehmen die Aufgaben wahr, die gesondert ihnen nach Verfassung, Gesetz, GAV, Anstellungsvertrag und Stellenbe- schreibung zukommen. 2 Die Arbeitnehmenden üben ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Rechtsgleichheit und der Verhältnismässigkeit aus. 3 Sie wahren die schutzwürdigen öffentlichen und privaten Interessen und wägen sie gegeneinander ab. 4 Sie beachten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die volkswirtschaftlichen und die sozialen Auswirkungen ihres Handelns. 5 Innerhalb des öffentlichen Dienstes sorgen sie für ein vertrauensvolles gegenseitiges Verhältnis. § 55. Sorgfalts- und Treuepflicht (§ 35 StPG) 1 Die Arbeitnehmenden sind verpflichtet, ihre dienstlichen Aufgaben ge- wissenhaft zu erfüllen und sich den aktuellen Wissensstand in Auftrag gegeben ihrem Fach- gebiet anzueignen. 2 Sie können verpflichtet werden, sind mit Rechnungsdatum fälligvorübergehend oder dauernd andere zumutbare Aufgaben innerhalb des Staatsdienstes zu erfüllen. 3 Bei Versetzung aus Gründen, d. h., die in der Regel vor Beginn Person des oder der VeranstaltungArbeitneh- menden liegen, spätestens kommt das Kündigungsverfahren nach § 42 und 43 GAV zur Anwendung. 4 Der Lohn vermindert sich nicht, wenn der oder die Arbeitnehmende aus betrieblichen Gründen vorübergehend andere zumutbare Aufgaben wahrzunehmen hat, die einer tieferen Lohnklasse entsprechen. 5 Der Lohn vermindert sich auch dann nicht, wenn der oder die Arbeit- nehmende aus betrieblichen Gründen dauernd andere zumutbare Aufga- ben wahrzunehmen hat, die einer tieferen Lohnklasse entsprechen. Ist der Lohn jedoch ab Leistungs- höher als der Maximallohn der tieferen Lohnklasse, werden auf dem bisherigen Lohn so lange keine Lohnanpassungen (Teuerungszu- lage und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandtReallohnentwicklung) vorgenommen, so bleibt als der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % bisherige Lohn über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung Maximallohn der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitneuen Lohnklasse liegt.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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Samples: Teilnahmebedingungen Für Die Messe Essen

Allgemein. Die Teilnahmerechnung Emittentin investiert direkt oder über Unternehmen der RAMFORT-Gruppe hauptsächlich in Gewerbe- und zukünftig gegebenenfalls auch Wohnimmobilien in Deutschland. Ihre Investitionen tätigt sie dabei überwiegend in Objekte der sogenannten Risikoklasse "Value-Add". Durch entsprechende Value-Add-Investments bieten solche Objekte die Möglichkeit, durch Renovierung und Neuausrichtung signifikante Wertsteigerungen zu erzielen. Innerhalb der "Value-Add" Risikoklasse investiert die RAMFORT-Gruppe an etablierten und eingesessenen Standorten. Dabei werden bei Büros Multi-tenant-Objekte bevorzugt und für Wohnimmobilien marktübliche Wohnungsgrößen gesucht. Dieses Profil sichert solide und nachhaltige Mieter, die nicht von kurzfristigen Trends oder temporär gehypten Standorten angelockt werden. Solide Mieter an etablierten Standorten standen in der Vergangenheit und auch während der Covid-19-Pandemie für stabile Einkommensströme und solide Nachvermietungsmöglichkeiten. Im Fokus der Emittentin stehen dabei Objekte mit einem nach ihrer Einschätzung hohen Maß an Investitionssicherheit. Die Immobilien der RAMFORT-Gruppe befinden sich aktuell in den Großräumen Bremen (Flughafen Bremen und Delmenhorst) und München (Unterschleißheim) sowie in Regensburg. Der Markt für Gewerbe- und Wohnimmobilien wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle sowohl von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungengesamtwirtschaftlichen Entwicklung als auch von einzelnen, spezifischeren Faktoren der wichtigsten Märkte, die gesondert in Auftrag gegeben nachfolgend näher beschrieben werden, bestimmt. Die Emittentin beabsichtigt ausschließlich auf dem deutschen Markt für Gewerbeimmobilien und vereinzelt auch in Wohnimmobilien tätig zu werden. Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2019 geprägt durch weiteres Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt („BIP“) war nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2019 um 0,6% höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft wuchs damit das zehnte Jahr in Folge. Im Vergleich zum Vorjahr nahm das Tempo 2019 aber erneut ab. Im Jahr 2018 war das BIP um 1,5% gewachsen, 2017 noch mit 2,2%. Für das Jahr 2020 bestanden zunächst grundsätzlich günstige wirtschaftliche Perspektiven, welche allerdings bereits durch Risiken überschattet wurden. So konnten und können der anhaltende Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie protektionistische Tendenzen, wie sie etwa in Form der Brexit-Entscheidung und der noch nicht absehbaren Folgen des Brexits aus Freihandelssicht und damit im Besonderen für eine stark vom Export abhängige Volkswirtschaft wie die deutsche sehr nachteilige Auswirkungen haben. Sollten derartige Maßnahmen den internationalen Güteraustausch maßgeblich beeinträchtigen, so dürfte dies auch die deutsche Exportwirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. Im Jahr 2020 haben sich durch die Covid-19-Pandemie die ursprünglich verhalten positiven Prognosen zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen signifikant verschlechtert. Die Covid-19- Pandemie führte insoweit zu einer Zäsur. Die Covid-19-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung ergriffenen staatlichen Maßnahmen, insbesondere Lockdowns und weitere Quarantänemaßnahmen, führten zu einer weltweiten Wirtschaftskrise von der auch Deutschland stark betroffen war und ist. Vor Beginn der Krise waren Wachstumsimpulse für die Konjunktur durch die Binnenwirtschaft prognostiziert worden, sowie eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt, steigende Löhne, Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Abgaben und steigende Altersrenten, was für Einkommenszuwächse hätte sorgen sollen und den privaten Konsum hätte stützen können. Daneben wurde eine moderat positive Entwicklung der Weltkonjunktur und des Welthandels gesehen, mit entsprechend leicht belebtem deutschen Export. Durch die weltweite Wirtschaftskrise in Folge der Covid-19-Pandemie sind diese Annahmen weitgehend hinfällig geworden. Die Covid-19-Pandemie und die daraufhin ergriffenen staatlichen Maßnahmen mündeten für die international stark verflochtene deutsche Wirtschaft zunächst in diversen Schocks, die anders als bei der Finanzkrise 2008 sowohl die Angebots- als auch die Nachfrageseite betrafen: Erstens kam es für die deutschen Exporte zu einem Nachfrageschock, da der Konsum weltweit und somit auch in den wichtigsten Absatzmärkten für Produkte und Dienstleistung deutschen Ursprungs einbrach und deutsche Exporte folglich in geringerem Maße nachgefragt wurden. Zweitens sind die Vorleistungen von einem Angebotsschock betroffen, da wegen des Stillstands bei wichtigen Zulieferern direkt und indirekt Störungen in den grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten entstanden. Drittens war und ist die heimische Nachfrage im Fahrzeugbar-, Verkehrs-, Gesundheits-, Tourismus- Kunst- und Unterhaltungssektor sowie im Messen- und Gaststättengewerbe auf Grund der Infektionsgefahr und der ergriffenen Maßnahmen eingebrochen und der stationäre Einzelhandel hat mit Rechnungsdatum fälliggroßen Einbußen zu kämpfen. Unternehmen meldeten bis Ende April 2020 für 10,2 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeit an, d. h.wobei es sich um den mit Abstand höchsten Wert aller Zeiten handelte. Was den Bau- und Immobiliensektor anbelangt, so kam es auf dem Immobilienmarkt vor allem im Bereich der Wohnimmobilien ab dem Inkrafttreten der Kontaktverbote zu einer geringeren Zahl an Suchanfragen im Internet und Besichtigungs- sowie Notartermine konnten nicht stattfinden. Im Hinblick auf Büroimmobilien ist besonders der Trend zum Homeoffice sowie die generell unsichere bzw. teilweise eingetrübte wirtschaftliche Lage und der dadurch möglicherweise sinkende Bedarf an entsprechenden Immobilien zu erwähnen. Aufgrund der großen Unsicherheit über den Xxxxxxxx und die Auswirkungen der Pandemie kam es insbesondere in den ersten Monaten im gesamten Immobiliensektor zu einer Zurückhaltung sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite. In der Bauwirtschaft führte die Pandemie zu einem Rückgang der Tätigkeit aufgrund des Mangels an Arbeitskräften aus Osteuropa, die aufgrund von Reisebeschränkungen nicht einreisen konnten, aufgrund von Baustellenschließungen, hohem Krankenstand und besonderem Organisationsaufwands. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie geht in einer Stellungnahme davon aus, dass die Umsätze etwa auf dem Niveau von 2019 stagnieren werden und es nicht zur der zuvor prognostizierten Steigerung um 5,5 % kommt. Nach Angaben des Statistischem Bundesamtes ging das Bruttoinlandsprodukt im Zeitraum von April bis Juni 2020 insgesamt um 10,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück, was den stärksten Rückgang darstelle seit Beginn der vierteljährlichen Berechnungen für Deutschland im Jahr 1970. Die Deutsche Bundesbank und mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute sehen allerdings Anzeichen dafür, dass sich für das dritte Quartal 2020 wieder eine Erholung der Konjunktur abzeichnet. Die Bundesregierung hat zur Bewältigung der Krise eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Es wurden insbesondere Hilfspakte finanzieller Art mit einem Gesamtwert von anfänglich ca. 750 Mrd. Euro (u.a. für Zuschüsse, Staatsbeteiligungen und Überbrückungskredite), später aufgestockt um bis zu weitere ca. 130 Mrd. Euro (u.a. befristete Mehrweitsteuersenkung) sowie verschiedene Gesetzesänderungen beschlossen. Bei den Gesetzesänderungen handelte es sich vor allem um befristete Regelungen zum Kündigungsverbot von Dauerschuldverhältnissen (einschließlich gewerblicher und privater Mietverhältnisse) für den Fall, dass Zahlungen nicht geleistet werden, die gesetzliche Stundung solcher Zahlungen, Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie Regelungen zur Erhöhung und längeren Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld. Hinzu kamen verschiedene, vor allem finanzielle Hilfsprogramme der Bundesländer und der Europäischen Union. Die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen, vor allem die Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen und besonders das Kurzarbeitergelt und die umfangreichen Hilfsprogramme zeigen, dass Deutschland bislang eines der erfolgreichsten Länder im Umgang mit Covid-19- Pandemie und der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen ist. Die zu Beginn der Covid-19- Pandemie vor allem von Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung geprägte pessimistische Stimmung in der deutschen Wirtschaft und Bevölkerung hat sich aufgehellt. Trotz des anstehenden Winterhalbjahres, in der Regel vor Beginn der Veranstaltungdem mit größeren Covid-19 Fallzahlen und entsprechenden staatlichen Maßnahmen und Beschränkungen zu rechnen ist, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf kann die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fälligStimmung als zumindest verhalten optimistisch eingestuft werden. Die Messe Essen Stimmungsparameter zeigen positive Trends dahingehend, dass die Wirtschaft sich zeitnah erholen wird. Dennoch werden strukturelle Wandel in der Automobilindustrie erheblich beschleunigt und in dieser Branche sowie in bestimmten weiteren Bereichen wie Luftfahrt, Tourismus, Gastronomie, Messe- und Veranstaltungsbereichs und weiteren sind negative wirtschaftliche Folgen absehbar. In der näheren Zukunft kann bei Nichteinhaltung aus diesen Branchen und mit diesen Branchen zusammenhängenden Bereichen mit einem erheblichen Anstieg der Zahlungstermine durch den Aussteller Insolvenzen gerechnet werden. Insbesondere unprofitable Unternehmen (auch wegen Zombie-Unternehmen) dürften kurz- bis mittelfristig betroffen sein. Dies kann zu höheren Leerständen im Bereich der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit bestehtGewerbeimmobilien führen. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung Implikationen und Prognosen in Folge der Covid-19-Pandemie sind jedoch nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgtdurchweg negativ. Vor allem Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen bzw. Unternehmen, die zurückgehaltenen Gegenstände ihre analogen Geschäftsmodelle digital ergänzen und unter Umständen nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitund nach ersetzen, können von der Krise profitieren.

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Samples: Wertpapierprospekt

Allgemein. 1.a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) gelten für die zwischen der Yolda GmbH, Köln (nachfolgend „Yolda" genannt) und dem Versender (nachfolgend „Versender" genannt) geschlossenen innerdeutschen und internationalen Transportservices von und nach Deutschland und innerhalb Europas (nachfolgend „Speditionsleistungen" genannt). Yolda erbringt ihre Speditionsleistungen auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - ADSp 2017, dieser AGB und des deutschen Rechts. Im Falle von Widersprüchen zwischen den ADSp 2017 und den AGB, gehen die Regelungen der ADSp 2017 vor. 1.b. Die Teilnahmerechnung wird Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versenders finden unter keinen Umständen Anwendung. Yolda ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Im Falle einer Änderung ist Yolda dazu verpflichtet, den Versender über die geänderten AGB zu benachrichtigen. Der Versender hat das Recht den geänderten AGB innerhalb von zwei Wochen nach dem Aussteller nach Zugang der Zulassung zugestelltÄnderungsmitteilung durch Yolda per E-Mail zu widersprechen. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang Widerspricht der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- Versender den geänderten AGB form- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandtfristgerecht, so bleibt wird das Vertragsverhältnis so gelten die bisher geltenden AGB fort. Im Falle eines Widerspruchs des Versenders gegen der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung geänderten oder ergänzten AGB behält sich Yolda das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz Versender zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitbeenden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Speditionsleistungen

Allgemein. Stand: 28.05. 2018 1.1. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, Allgemeinen Arbeits- und Vertragsbedingungen (AAVB) sind mit Rechnungsdatum fälligein Bestandteil des vorgelegten Angebotes der Robi- Prompt Pfister GmbH, d. h.FN 237990k, Parttartgasse 32-34 Top 16, 1230 Wien, in der Regel vor Folge kurz „Robi-Prompt“ genannt. 1.2. In den AAVB wird der Adressat dieses Angebotes als „Auftraggeber“ und die Robi-Prompt Pfister GmbH als „Auftragnehmer“ tituliert. 1.3. Die Berechnung der im Angebot angeführten Arbeitsleistung(en) erfolgt grundsätzlich wie folgt: - Bauendreinigung: von Beginn bis Ende der Veranstaltungangeführten Arbeiten; - Hausbetreuung: von 1. bis zum letzten Tag eines Monates; - Grünflächenbetreuung: von 15.4. bis 31.10. eines Jahres; - Sonderreinigung: von Beginn bis Ende der angeführten Arbeiten; - Unterhaltsreinigung: von 1. bis zum letzten Tag eines Monates; - Winterdienst: von 1.11. bis zum 31.3. des Folgejahres. 1.4. Sollten nachträglich, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandtabweichend vom Angebot, andere Zeiten gewünscht, vereinbart oder erforderlich sein, so bleibt werden diese pro Leistungseinsatz nachverrechnet, egal wie viele Einsätze in der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxxvorgegebenen Zeit (Saison) durchgeführt wurden. 1.5. Einzahlungen unter Angabe Gültigkeit des Angebotes: 3 Monate ab Angebotsdatum. 1.6. Regiestundenpreise: Die im Angebot ausgewiesenen Regiestundenpreise verstehen sich excl. 20 % MWSt. 1.7. Wenn im Angebot die Mehrwertsteuer (20 %) nicht extra ausgewiesen ist, so gilt der Rechnungsnummer ausgewiesene Betrag als Nettobetrag und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter MWSt. wird zusätzlich in Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitgestellt.

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Samples: Allgemeine Arbeits Und Vertragsbedingungen

Allgemein. 1.1 Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestelltnachstehenden Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverbandes Messen und Ausstellungen e. V. (im Folgenden: 1.2 Die aMAB können durch die für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen bMAB ergänzt oder geändert werden. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert Im Falle abweichender Bestimmungen in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem den jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch Bestimmungen gilt folgende Rangordnung: 1.3 Von den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung aMAB und/oder Verlust den bMAB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Etwaige Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Pfandgutes haftet Ausstellers, die Messe Essen nur bei Vorsatz den aMAB und/oder grober Fahrlässigkeitden bMAB entgegenste- hen, werden, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsbestandteil. 1.4 Der Veranstalter ist berechtigt, für die Erbringung seiner Leistung eine Vergütung zu verlangen. Die Vergütung des Veranstalters umfasst alle vom Veranstalter für den Aussteller für die Durchführung der Veranstaltung erbrachten Haupt- und Nebenleistungen. Die Vergütung für die Hauptleistun- gen ist aus der Anmeldung und aus den „Besonderen Messe- und Ausstel- lungsbedingungen“ zu ersehen und umfasst insbesondere die Standmiete, Planungs- und Organisationsleistungen, die Einbindung des Ausstellers in das Werbekonzept der Messe/Ausstellung, die Vermittlung von veranstal- tungsbezogenen Verträgen mit Dritten, die Erbringung von veranstaltungsbe- zogenen Dienstleistungen sowie vom Veranstalter zu erbringende Leistungen des Standbaus. Die weiteren Kosten für die auf Antrag des Ausstellers erbrachten Nebenleistungen, wie insbesondere das Bereitstellen von für den Bezug von Gas, Wasser, Strom, Internet oder sonstiger Telekommunikation notwendigen Versorgungsanlagen, zusätzliche Standbauleistungen oder die Vermietung von Mobiliar, sind Teil der Vergütung des Veranstalters. Von Drit- ten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erbrachte Leistungen für den Aussteller sind nicht Teil der vertraglichen Verpflichtungen des Veranstalters und auch nicht Teil der Vergütung des Veranstalters, auch wenn die Erbrin- gung dieser Leistungen durch den Veranstalter vermittelt wurde. Der Fach- verbandsbeitrag wird je überlassenem Quadratmeter netto berechnet und auf der Gesamt-Rechnung zur Vergütung gesondert ausgewiesen. Der Fachver- bandsbeitrag ist nicht Teil der Vergütung des Veranstalters.

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Samples: Teilnahmebedingungen Für Aussteller

Allgemein. a. Der Regelvertrag vereinbart das Anrecht des/der SchülerIn auf 35 bzw. 17 Unterrichtseinheiten /Jahr (52 Wochen abzgl. der rheinland-pfälzischen Schulferien und der Feier- bzw. beweglichen Ferientage/Brückentage) von vertraglich festgelegter Dauer (45 – 60 Minuten) je angebrochener vertraglich festgelegter Unterrichtsperiode (wöchentlich bzw. 14-tägig). Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach Erhöhung der Zulassung zugestelltUnterrichtsdauer bzw. Beanstandungen Änderung der Unterrichtsperiode von 14-tägig auf wöchentlich ist jederzeit möglich, sofern dies terminlich von Seiten der Lehrerin möglich ist. Reduktionen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang grundsätzlich nur zum Halbjahresende möglich und müssen schriftlich bis zum 15.05. (mit Wirkung zum 30.06.) bzw. zum 15.11. (mit Wirkung zum 30.12.) bei der Rechnung schriftlich geltend Lehrerin vorliegen. b. Der Regelvertrag kommt ausschließlich durch das Setzen der Unterschrift der Lehrerin und des/der SchülerIn auf einer entsprechenden Vertragsurkunde zu machenStande. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, Ist der/die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung Schülerin zum Zeitpunkt des Ausstellers an einen Dritten ge- sandtVertragsabschlusses noch minderjährig, so bleibt ist der Aussteller gleichwohl XxxxxxxxxVertrag von seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. Einzahlungen unter Angabe Vertreterin zu unterzeichnen. c. Der Regelvertrag ist ungeachtet seiner Kündigungsfrist vom Wesen her ein Jahresvertrag, d.h. das Unterrichtsentgelt ist auf der Rechnungsnummer Basis von einer Vertragslaufzeit von mind. einem Jahr kalkuliert. Daraus resultiert insbesondere die Regelung zur Kündigung in § 5 Abs. 3d . d. Es gilt die Ferien- und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines Feiertagsordnung der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz. e. Die ersten vier Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit. Innerhalb dessen kann der Regelvertrag von beiden Seiten schriftlich mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fälligsofortiger Wirkung aufgehoben werden. f. Einmal im Jahr findet ein Vorsingen statt. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären Teilnahme daran wird erwartet und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitals Unterricht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Gesangsstudio

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt1.1. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenDer Anbieter haftet für keinerlei Schäden, die gesondert in Auftrag gegeben werdendurch die Nutzung der Internetplattform xxx.xx-xxxxxxxxxx.xx oder deren Applikationen dem Auftraggebern entstehen. 1.2. Der Anbieter bietet für seine Leistung oder für die Leistungen der vermittelten Partnerunternehmen keine Garantie. 1.3. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Anbieter haftet im Fall von Xxxxxxx wegen Pflichtverletzungen bei Vertragsverhandlungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unter Ausschluss von Schäden am Liefergegenstand. 1.4. Der Anbieter haftet für Vorsatz, sind mit Rechnungsdatum fälligschuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h.grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Angestellten, in der Regel vor Beginn der Veranstaltungschuldhafter Verletzung von Leben, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandtKörper, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine AnwendungGesundheit, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgtMängeln, die zurückgehaltenen Gegenstände arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde, Mängel, soweit nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung Produkthaftungsgesetz für Personen und/oder Verlust Sachschäden an privat genutzten Gegenständen zu haften ist. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. 1.5. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Pfandgutes Auftragswertes und Schadenshöhe, begrenzt. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen. 1.6. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die Messe Essen nur bei Vorsatz aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, jedoch nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind: Natürliche Abnutzung, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe oder grober FahrlässigkeitInstandsetzungsarbeiten seitens des Auftraggebers oder Dritter, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, Montage oder Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel/Austauschwerkstoffe oder ähnliches. 1.7. Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind Schadensersatzansprüche des Anbieters wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

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Samples: General Terms and Conditions

Allgemein. 1.1. Die Teilnahmerechnung wird nachstehenden Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverbandes Messen und Ausstellungen e. V. (im Folgenden: „AMB“) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter einer Messe/Ausstellung und dem jeweiligen Aussteller. Mit seiner Anmeldung erkennt der Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungendiese AMB, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in für die jeweilige Messe/Ausstellung gegebenenfalls gültigen „Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ (im Folgenden: „BMB“) und die gegebenenfalls gültige „Hausordnung“ als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten Messe/Ausstellung tätigen Mitarbeiter an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. 1.2. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine AMB können durch die für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen BMB ergänzt oder geändert werden. Im Falle abweichender Bestimmungen in den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) jeweiligen Bestimmungen gilt folgende Rangordnung: • Die individuelle vertragliche Vereinbarung hat Vorrang vor den BMB, • die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügenBMB haben Vorrang vor den AMB. 1.3. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung Von den AMB und/oder Verlust den BMB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Pfandgutes haftet Ausstellers, die Messe Essen nur bei Vorsatz den AMB und/oder grober Fahrlässigkeitden BMB entgegenstehen, werden, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsbestandteil. 1.4. Der Veranstalter ist berechtigt, für die Erbringung seiner Leistung eine Vergütung zu verlangen. Die Vergütung des Veranstalters umfasst alle vom Veranstalter für den Aussteller für die Durchführung der Veranstaltung erbrachten Haupt- und Nebenleistungen. Die Vergütung für die Hauptleistungen ist aus der Anmeldung und aus den „Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ zu ersehen und umfasst insbesondere die Standmiete, Planungs- und Organisationsleistungen, die Einbindung des Ausstellers in das Werbekonzept der Messe/Ausstellung, die Vermittlung von veranstaltungsbezogenen Verträgen mit Dritten, die Erbringung von veranstaltungsbezogenen Dienstleistungen sowie vom Veranstalter zu erbringende Leistungen des Standbaus. Die weiteren Kosten für die auf Antrag des Ausstellers erbrachten Nebenleistungen, wie insbesondere das Bereitstellen von für den Bezug von Gas, Wasser, Strom, Internet oder sonstiger Telekommunikation notwendigen Versorgungsanlagen, zusätzliche Standbauleistungen oder die Vermietung von Mobiliar, sind Teil der Vergütung des Veranstalters. Von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erbrachte Leistungen für den Aussteller sind nicht Teil der vertraglichen Verpflichtungen des Veranstalters und auch nicht Teil der Vergütung des Veranstalters, auch wenn die Erbringung dieser Leistungen durch den Veranstalter vermittelt wurde. Der Fachverbandsbeitrag wird je überlassenem Quadratmeter netto berechnet und auf der Gesamt-Rechnung zur Vergütung gesondert ausgewiesen. Der Fachverbandsbeitrag ist nicht Teil der Vergütung des Veranstalters.

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Samples: Allgemeine Messe Und Ausstellungsbedingungen

Allgemein. Die Teilnahmerechnung 1.1. Der AN führt Transporte / Umzüge aller Art durch, vermittelt solche sowie u.a. Arbeiter, Fahrzeuge, Umzugsmaterial und weitere Dienstleistungen, welche in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Umzug, egal welcher Art stehen. Überdies leistet der AN Hilfe zum Selbstumzug. Der AN kann einen weiteren Frachtführer bzw. Fahrzeuge einer Fremdfirma zur Durchführung eines Auftrages heranziehen. 1.2. Der AN führt unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers (im Folgenden „AG“ genannt) seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt gegen Zahlung des vereinbartes Entgeltes durch. Wird der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den AG erweitert, so ist dies zusätzlich zu vergüten. Ebenso zusätzlich zu vergüten sind bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, 1.3. Der Auftrag darf auch im Sammeltransport (z. Bsp. Beiladung) durchgeführt werden. 1.4. Sofern der AG oder Dritte im Fahrzeug mitfährt, ohne dass dies besonders vergütet wird dem Aussteller nach (Gefälligkeit), haftet der Zulassung zugestelltAN nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 1.5. Beanstandungen Trinkgelder sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang mit der Rechnung des AN nicht verrechenbar. 1.6. Der AN führt keine Elektro- u. Sanitär- und Schreinerarbeiten durch. Sanitär- und Elektroarbeiten nur bis zur Quelle und nur, wenn Material, Leitungen und Dichtungen vorhanden und ohne jegliche Haftung. Es werden seitens des AN keine Umbauarbeiten an Möbeln vorgenommen, wenn dies nicht ausdrücklich und schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“zugesichert wurde. 1.7. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut ein Verschulden bei der Aus- steller Auswahl von auf Grund Wunsch des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine AnwendungAG zusätzlich zu vermittelnden Handwerkern, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb haftet der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen AN nur bei Vorsatz oder und grober Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemein. Die Teilnahmerechnung Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag und wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestelltvorbehaltlich ander- weitiger schriftlicher Vereinbarung standortbezogen abgerechnet. Beanstandungen Die Preise verstehen sich grundsätz- lich als Festpreise. Ausgenommen vom Festpreis sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen(z.B. Beratungsleistungen), die gesondert nach Aufwand in Auftrag gegeben Manntagen entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste der nicos abgerechnet werden. Eine laufende Vergütung gilt als fest vereinbart für die Mindestlaufzeit des jeweiligen Einzelvertrags. Sie ist im Voraus zu zahlen und wird monatlich abgerechnet. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist die nicos berechtigt, sind mit Rechnungsdatum fälligdie Preise für Leistungen nach billigem Ermessen marktkonform anzupassen. Materialkosten, d. h.Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung vergütet. Im Übrigen gilt die allgemeine Preisliste der nicos in der Regel vor Beginn jeweils aktuellen Fassung. Im Falle des Versands von Waren (z.B. Router oder vergleichbare Hardware) gelten vorbehaltlich an- derweitiger schriftlicher Vereinbarungen die Bestimmungen der VeranstaltungIncoterms in der zuletzt gültigen Fas- sung. Ist keine Vereinbarung über Versand- bzw. Transportkosten getroffen, spätestens jedoch liefert die nicos „ab Leistungs- Werk“ (EXW) mit der Besonderheit, dass der Versand bis zum Bestimmungsort, die Verzollung und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt Versiche- rung der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fälligWare durch nicos erbracht wird. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine nicos stellt dem Auftraggeber die ihr durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgtVersand, die zurückgehaltenen Gegenstände Verzollung und die Versicherung entstanden Kosten nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fenAufwand in Rechnung. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitDiese Kosten sind nicht in den aufgeführten Einmalkosten enthalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein. Die Teilnahmerechnung durch Auslösung von Falschalarmen entstehenden Kosten der Feuerwehr werden dem Betreiber in Rechnung gestellt. Rechtsgrundlage hierzu ist das Feuerwehrgesetz Baden Württemberg § 36 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt As- perg in der jeweils gültigen Fassung. Absender: Firma / Einrichtung Xxxxxx Xxxxxx, X.-Xx. XXX / Xxx Datum Telefon Telefax Sachbearbeiter Sehr geehrte Damen und Herren, wir beantragen die Übertragung automatischer Brandmeldungen aus nachfolgendem Objekt Objektname Objektanschrift Die Technischen Anschlußbedingungen (TAB) für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen der Feuerwehr Asperg werden anerkannt. Anstelle einer ständig besetzten Stelle ist ein Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) zum Einbau vorgesehen. Die für die Errichtung und den Betrieb des Schlüsseldepots notwendige privatrechtliche Vereinbarung (FSD-Vereinbarung) wird anerkannt. Eine unterzeichnete Ausfertigung dieser Vereinbarung liegt diesem Antrag bei. Betreiber der Brandmeldeanlage ist: Betreiber Errichter der Brandmeldeanlage ist: Errichter Mit freundlichen Grüßen _ _ Ort / Datum Unterschrift des Anlagenbetreibers Technische Anschlußbedingungen (TAB) – Anlage 1 Zwischen der Stadt Asperg, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx vertreten durch die Freiwillige Feuerwehr Asperg - nachfolgend Feuerwehr genannt - und - nachfolgend Betreiber genannt - wird folgendes vereinbart: 1. Der Betreiber lässt auf seine Kosten für das Objekt 2. Der Einbau, Betrieb und die Instandhaltung des Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) hat in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Verbandes der Schadensversicherer (VdS); hier: Richtlinie 2105 (Schlüsseldepot – SD; Anforderungen an Anlagenteile, Planung und Einbau), zu erfolgen. 3. Der Betreiber erkennt an, dass die Feuerwehr für die Auswahl, Güte und Beschaffenheit des Schlüsseldepots und seines Schlosses, für die Art des Einbaus und für alle aus dem Aussteller nach der Zulassung zugestelltBetrieb des Schlüsseldepots entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden (z.B. durch Einbruch und Diebstahl) nicht haftet. 4. Beanstandungen sind unver- züglichDer Betreiber sichert zu, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend keinen Schlüssel zum Schlüsseldepot zu besitzen und nichts zu unternehmen, um sich oder Dritte in den Besitz eines solchen Schlüssels zu setzen. 5. Die Feuerwehr verwahrt eine begrenzte Anzahl von Depotschlüsseln zu Schlössern von Schlüsseldepots. Sie verpflichtet sich, diese Schlüssel nur einem begrenzten Kreis von Feuerwehrangehörigen (Führungskräfte) zugänglich zu machen. Spätere Ein- wendungen werden Die Schlüsselträger verwenden die Schlüssel zu den Schlüsseldepots und die vom Betreiber darin deponierten und für ihren jeweiligen Anwendungsbereich gekennzeichneten Objektschlüssel nur für dienstliche Zwecke und auch nur dann nach pflichtgemäßem Ermessen in Fällen unabweisbarer Notwendigkeit. 6. Die Feuerwehr haftet nicht mehr anerkanntfür Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen von Schlüsseln – sowohl Depotschlüssel als auch Objektschlüssel – und für daraus entstehende Schäden. Die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Feuerwehr, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, wird hierdurch nicht berührt. 7. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, die im Schlüsseldepot hinterlegten Objektschlüssel zu verwenden. Sie erfüllt vielmehr ihre Aufgabe im Bereich des Brandschutzes nach pflichtgemäßem Ermessen, ohne dass irgendeine Bindung durch das Vorhandensein des Schlüsseldepots und der darin hinterlegten Objektschlüssel entsteht. 8. Alle von aus der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenEinrichtung, Unterhaltung, Änderung und Außerbetriebnahme des Schlüsseldepots sowie aus sonstigen Maßnahmen entstehenden Kosten, die gesondert in Auftrag gegeben werdensich auf das Schlüsseldepot und sein Schloss beziehen, sind trägt der Betreiber. Dies gilt auch für auftretende Schäden am Schlüsseldepot. 9. Diese Vereinbarung ist von beiden Partnern jederzeit mit Rechnungsdatum fälligeiner Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar, d. h.ohne dass es hierzu einer besonderen Begründung bedarf. Bei Vertragskündigung oder Außerbetriebnahme des Schlüsseldepots ist der Betreiber verpflichtet, in das Schloss des Schlüsseldepots unentgeltlich an die Feuerwehr auszuhändigen. Dies ist zur Gewährleistung der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fälligSicherheit aller übrigen Schlüsseldepots notwendig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung Kündigung hat keinerlei Schadensersatzforderungen zur Folge. Die Kündigung muss durch einen eingeschriebenen Brief erfolgen. 10. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen Schriftform. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Ludwigsburg 12. Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen wird der Bestand dieser Vereinbarung hiervon nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“berührt. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann diesen Fall gilt als vereinbart, was die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund Parteien angesichts des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kannsonstigen Inhalts dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie die Bezahlung nicht innerhalb Unwirksamkeit der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fenRegelung gekannt hätten. 13. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitDiese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft.

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Samples: Technical Connection Conditions for Fire Alarm Systems

Allgemein. Wird neben dem Kaufvertrag über ein Grundstück noch ein Werkvertrag über die Erstellung eines Gebäudes abgeschlossen und hängen die beiden Rechtsgeschäfte derart voneinander ab, dass es ohne den Abschluss des einen nicht zum Abschluss des andern gekommen wäre, kommt das Geschäft im Ergebnis dem Verkauf eines fertigen Hauses gleich. Die Teilnahmerechnung wird Han- dänderungssteuer ist diesfalls auch auf der im Werkvertrag vereinbarten Vergütung geschul- det. Bei der Beurteilung einer Baubindung ist entscheidend, ob der Erwerber mit dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenAb- schluss eines Kaufvertrages und eines damit verbundenen Werkvertrages Rechtsgeschäfte tätigt, die gesondert in Auftrag gegeben wirtschaftlich gesehen die Übertragung der Verfügungsgewalt an einer bestimmten Baulandparzelle mit einem bestimmten darauf zu errichtenden Werk zum Gegenstand ha- ben. Es sind die gesamten Umstände des Einzelfalles heranzuziehen, wobei der Wille der Parteien massgebend ist; diese muss darauf gerichtet sein, dem Erwerber Boden und Werk zu verkaufen (SGE 2013 Nr. 13 mit zahlreichen Verweisen). Von einem mitveräusserten liegenschaftlichen Wert kann nur im Fall eines Werkvertrages über eine komplett fertig zu erstellende (sogennannt schlüsselfertige) Baute gesprochen wer- den, weil nur dann im Ergebnis kaum ein Unterschied besteht zum Kauf eines fertig erstellten Hauses. Dagegen kann der Werklohn nicht einbezogen werden, sind wenn sich der Verkäufer nur versprechen lässt, gewisse Arbeiten an einem zu erstellenden Gebäude ausführen zu dürfen, der Käufer aber im Übrigen frei ist, wann und wie er sein Grundstück überbauen will. Die Verknüpfung eines Kaufvertrags mit Rechnungsdatum fälligeinem Werkvertrag über eine Teilleistung rechtfertigt das Zusammenrechnen von Kaufpreis und Werklohn nicht. Dabei ist bedeutungslos, d. h.ob die Teilleistung die Projektierung oder eine andere Bauleistung betrifft (SGE 2013 Nr. 13 und 2011 Nr. 31 betr. Architektur und Bauleitung; 2009 Nr. 12 betr. schlüsselfertige Baute; 2001 Nr. 15 und 1988 Nr. 10 betr. GU-Vertrag; 1987 Nr. 4 betr. gewisse Handwerkerleistungen). Der Preis für den Boden und der Werklohn für eine darauf zu errichtende Baute werden zu- sammengerechnet, sofern Boden und Baute tatsächlich und wirtschaftlich eine Einheit bil- den. Das bedeutet allerdings nicht, dass die auf dem Boden zu erstellende Baute für sich betrachtet ein sinnvolles Ganzes ergibt oder ob dies nur im Zusammenhang mit anderen Bauten auf andern Grundstücken der Fall ist. Die "Einheit" ist nicht im baulichen Sinn zu verstehen (SGE 1988 Nr. 10). Der Baubindung beim Grundstückkauf ist der Fall gleichzusetzen, in dem der Regel vor Beginn Abschluss ei- nes Baurechtsvertrages so eng mit der VeranstaltungErstellung eines bestimmten Hauses verbunden ist, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung dass ohne Zustimmung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt Berechtigten zur Errichtung des Hauses der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller Baurechtsvertrag nicht zustande käme (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V GVP 1992 Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit18).

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Samples: Kaufvertrag Und Werkvertrag

Allgemein. Die Teilnahmerechnung Alle Fahrzeuge werden auf eigene Gefahr des Kunden vermietet. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Einhaltung der nachstehenden Mietbedingungen für sich und die gesamte Gruppe. Eigenverschuldete Schäden oder Verlust an/von Fahrzeugen oder Zubehör müssen vom Mieter ersetzt werden, hierfür übernehmen wir keine Haftung. Bei Vermietung mit Kaution wird dem Aussteller nach diese verrechnet. Schäden durch das Führen des Fahrzeuges durch Dritte gehen zu Lasten des Vertragspartners. Sämtliche Haftungsansprüche durch den Mieter sind ausgeschlossen. Mieter und mitfahrende Personen von Booten müssen Rettungswesten tragen. Diese sind im Mietpreis enthalten und werden vom Vermieter gestellt. Während der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkanntgesamten Vermietung gilt für den Fahrzeugführer absolutes Alkoholverbot. Alle anderen sollten ebenfalls auf Alkohol verzichten. Es dürfen nur die angegebenen Sitzplätze benutzt werden (die Vordecks sind keine Liege- oder Sitzplätze). Das gemietete Fahrzeug ist sorgsam zu behandeln und muss in sauberem Zustand wieder abgegeben werden. Reinigungs- und Reparaturkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Schilf- und Uferzonen, Reusen, Anlegestellen der Berufsschifffahrt usw. sind weiträumig zu umfahren. Bei Sturm und Gewitter, ist so schnell wie möglich das nächstgelegene Ufer anzufahren. Bei Übernachtungen dürfen nur ausgewiesene Rastplätze benutzt werden. Diese sind sauber zu verlassen. • § 4.2. Mietzeiten Als Vermietungstag gilt der Kalendertag von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen 9-19 Uhr. Zeitabweichungen sind sofort fälliggesondert zu vereinbaren. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die Der Lieferservice erfolgt ausschließlich nach Absprache und wird gesondert in Auftrag gegeben werden, berechnet. Alle Preise sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- inkl. MwSt. und Lieferzeitpunktauf Wunsch ausweisbar. Werden Rechnungen auf Weisung Bei vorzeitiger Rückgabe von Booten/Fahrrädern erfolgt keine Erstattung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl XxxxxxxxxMietpreises. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet Es erfolgt ebenso keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, Erstattung einer Anzahlung wenn die Bezahlung Bestellung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitmindestens eine Woche vor Miettermin storniert wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglichSicherungs- 🗎 zession 20.12.2007 - v5 Garantievertrag Garant Promissar Schuldverh‰ltnis Belangbar durch Promissar ohne Mahnung bei F‰lligkeit Einziehung Privatverwertung -> Forderungsverkauf Verwertung (Garantieempf‰nger) Kann w‰hlen wen er belangen will NICHT akzessorisch Factoring Escrow Agreement Sicherungs- Garantieauftag (394 ff) Verpflichtung zum Abschluss eines Garantievertrags Garantiekommission und Unkosten 🗎 Hinterlegungsvertrag hinterlegung Kumulative Schuldübernahme, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend Schuldmitübernahme ‹bernahme einer Solidarschuld Schuldbeitritt 143 ff Abgrenzung zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen Bürgschaft Erkennbares eigenes Interesse am Gesch‰ft Eigenes materielles Interesse geht über sonstige Leistungen das Sicherungsinteresse hinaus Patronatserkl‰rung Finanzierungsleasing Mutter- oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung Konzerngesellschaften C.I.C Kreditsicherung.mmp - 20.12.2007 - Xxxxxx Xxxxxx - xxx.xxxx.xxx/Xxxxx.xxxx Gesetzliches Faustpfandrecht "Selbsthilferecht" des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Gl‰ubigers Vermieter

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Samples: Veräusserungsverträge

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglichunverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang Emp- fang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen Einwendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen E-world energy & water GmbH erstellten Teilnahmerechnungen sind ohne Abzug mit 50 % sofort bei Rech- nungsstellung fällig. Die restlichen 50 % sind bis spätestens 11.11.2021 zahlbar. Danach ausgestellte Rechnungen sind sofort in voller Höhe zahl- bar. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., d.h. in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandtgesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl XxxxxxxxxSchuldner. Einzahlungen Einzahlun- gen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung E-world ener- gy & water erbeten an: Messe Essen E-world energy & water GmbH Xxxxxxxxxx 0 0, 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der das nachfolgend aufgeführten Bankkontenaufgeführte Bankkonto: Sparkasse Essen, IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00, BIC XXXXXX0XXXX Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen E-world energy & water GmbH kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine Zahlungster- mine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten FlächeFlä- che) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen E-world energy & water GmbH das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen E-world energy & water GmbH kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fenverkaufen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen E-world energy & water GmbH nur bei Vorsatz oder grober gro- ber Fahrlässigkeit.

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Samples: Exhibitor Registration

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller 3.2.1. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Zulassung zugestelltWare diese auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Mangelfreiheit zu prüfen. Beanstandungen Offen- sichtliche Mängel sind unver- züglichunverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang Erhalt der Rechnung schriftlich geltend Ware zu machenrügen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkanntEin Verstoß gegen die ge- nannte Verpflichtung hat den Verlust der Gewährleistungsansprüche zur Folge, soweit bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Mängelun- tersuchung die Mängel entdeckt worden wären. 3.2.2. Alle von Die Gesellschaft leistet für Sachmängel zunächst nach Xxxx der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fälligGesell- schaft Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 3.2.3. Rechnungen über sonstige Leistungen Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung oder Lieferungendie Rückgängigma- chung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertrags- widrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. 3.2.4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Xxxxxxxxxxx nach ge- scheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm dane- ben kein Schadensersatz zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nach- erfüllung Schadensersatz, verbleibt die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und LieferzeitpunktWare beim Kunden. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis Der Scha- densersatz beschränkt sich auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fälligmangelhaften Ware. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes Dies gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kannnicht, wenn die Bezahlung Gesell- schaft die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. 3.2.5. Die Mängelhaftungsansprüche erlöschen, soweit sie nicht innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung der gesetzten Frist erfolgtWare der Gesellschaft schriftlich angezeigt werden. 3.2.6. Erhält der Kunde eine mangelhafte Dokumentation, ist die Gesellschaft lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Dokumentation verpflichtet. 3.2.7. Eine Zusicherung von Eigenschaften der Leistungen der Gesellschaft (Garantie) bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. 3.2.8. Mangelhaftungsansprüche gemäß den vorstehenden Regelungen des Kunden bestehen nur, wenn dieser solche technischen Komponenten einsetzt und Anwendungen nutzt, die zurückgehaltenen Gegenstände von der Gesellschaft freigegeben sind. 3.2.9. Im Übrigen leistet die Gesellschaft Gewähr nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fenden gesetzlichen Vor- schriften. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Version 5.2 // Datum 01.07.2020 Seite 1

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) mit Kunden im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Zulassung zugestelltÜbrigen nicht. Beanstandungen sind unver- züglichDas Gleiche gilt, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. 1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich nicht für Verträge über die Lieferung von Strom und Gas sowie für Verträge der Rechnung schriftlich geltend zu machenSW SG über den Einkauf von Waren und Dienstleistungen. 1.3. Spätere Ein- wendungen werden Mündliche Nebenabreden wurden nicht mehr anerkanntgetroffen. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenDritte, die gesondert in Auftrag gegeben werdenfür SW SG tätig werden und keine Mitarbeiter von SW SG sind, sind nicht bevollmächtigt von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen. 1.4. Xxxxx i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit Rechnungsdatum fälligdenen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, d. h.ohne dass diese in gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handeln. Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in der Regel vor Beginn der VeranstaltungGeschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunktals auch juristische Personen des öffentlichen Rechts. 1.5. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl XxxxxxxxxÄnderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kannSie gelten als genehmigt, wenn die Bezahlung der Kunde nicht in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn SW SG bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitÄnderungen an SW SG absenden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach 1.1. Der AN führt Transporte / Umzüge aller Art durch, vermittelt solche sowie u.a. Arbeiter, Fahrzeuge, Umzugsmaterial und weitere Dienstleistungen (beispielsweise Handwerksleistungen), welche in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Umzug, egal welcher Art stehen. Überdies leistet der Zulassung zugestelltAN Hilfe zum Selbstumzug. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machenDer AN kann einen weiteren Frachtführer bzw. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkanntFahrzeuge einer Fremdfirma zur Durchführung eines Auftrages heranziehen. 1.2. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine Das durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes AN schriftlich erteilte Kostenangebot gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendungals durch den AG angenommen, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung eine schriftliche Annahmeerklärung durch den AG erfolgt und/oder Verlust dieses mit Unterschrift des Pfandgutes Kostenangebots / der Auftragsbestätigung bestätigt wird. 1.3. Der AN führt unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers (im Folgenden „AG“ genannt) seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt gegen Zahlung des vereinbartes Entgeltes durch. Wird der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den AG erweitert, so ist dies zusätzlich zu vergüten. Ebenso zusätzlich zu vergüten sind bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, 1.4. Der Auftrag darf auch im Sammeltransport (z. Bsp. Beiladung) durchgeführt werden. 1.5. Sofern der AG oder Dritte im Fahrzeug mitfährt, ohne dass dies besonders vergütet wird (Gefälligkeit), haftet die Messe Essen der AN nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 1.6. Trinkgelder sind mit der Rechnung des AN nicht verrechenbar. 1.7. Der AN führt keine Elektro- u. Sanitär- und Schreinerarbeiten durch. Sanitär- und Elektroarbeiten nur bis zur Quelle und nur, wenn Material, Leitungen und Dichtungen vorhanden und ohne jegliche Haftung. Es werden seitens des AN keine Umbauarbeiten an Möbeln vorgenommen, wenn dies nicht ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde. 1.8. Für ein Verschulden bei der Auswahl von auf Wunsch des AG zusätzlich zu vermittelnden Handwerkern, haftet der AN nur bei Vorsatz oder und grober Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenThüringen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die gesondert Qualität der Kindertagesbetreuung zu sichern und weiterzuentwickeln. Als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe kann dies nur von allen Akteurinnen und Akteuren gemeinsam vorangetrieben werden. Die aktuelle gesellschaftliche Lage in Auftrag gegeben werdenDeutsch- land ist dadurch gekennzeichnet, dass Eltern vielfältige Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kinder oftmals bereits ab deren erstem Geburtstag benötigen. Für Eltern, die ihren Beruf ausüben oder eine Ausbildung absolvieren, sind mit Rechnungsdatum fälligBetreuungsangebote zunehmend zwingend notwendig. Zudem eröffnen diese Angebote den Kindern soziale Erfahrungsräume, d. h.die im privaten, insbesondere städtischen Um- feld, nicht ohne Weiteres möglich sind. Daraus resultiert die enorme Ausweitung der zuvor privaten/ familiären Betreuung hin zu Betreuungsarrangements in öffentlicher Verantwortung. Die Kennzahlen zu Umfang und Art der Angebote der Kindertagesbetreuung sind somit deutliche Hinweise für das Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung (vgl. DJI, Kinder- und Jugendhilfereport 2018, S. 38). In Thüringen besuchten lt. Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) zum Stichtag 1. Xxxx 2018 insgesamt 94.055 Kinder eine Kindertageseinrichtung (vgl. Thüringer Landes- amt für Statistik 2018, Statistischer Bericht „Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege in Thüringen am 1.3.2018“, Tab 1.1). Gemäß § 18 Absatz 1 Thüringer Schulgesetz beginnt die Schulpflicht für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres. Dies führt dazu, dass alle nach dem 1. August des jeweiligen Jahres geborenen Kinder weiterhin in einer Kindertageseinrichtung betreut werden und in den statistischen Daten in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und LieferzeitpunktAltersgruppe sechs bis unter 14 Jahre geführt werden. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis Im Übrigen wird auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines Ausführungen im Finanzierungskonzept (IV.) unter Punkt 2 – Ausführungen zu Handlungsfeld 2 – verwiesen. 1.1 Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege am 1.3. der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird Jahre 2016 bis 2018 Merkmal Tageseinrichtungen für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. Kinder 2016 2017 2018 Betreute Kinder davon 91 138 93 006 94 055 unter 1 457 395 391 1 bis unter 2 10 957 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 536 11 749 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.bis unter 3 16 105 16 363 16 636 3 bis unter 4 17 305 17 569 17 719 4 bis unter 5 17 239 17 752 17 871 5 bis unter 6 17 707 17 480 17 921 6 bis unter 14 Jahre 11 368 11 911 11 768

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Samples: Verwaltungsabkommen

Allgemein. 1. Jede Tankkarte bleibt Eigentum der TESSOL GmbH. Sie ist auf Verlangen sofort zurückzugeben. 2. Der Karteninhaber erkennt alle Warenbezüge an, die mit einer an ihn oder seinen Stellvertreter ausgehändig- ten Tankkarte erfolgen. Der Karteninhaber trägt insbesondere die Verantwortung für Verlust, Beschädigung, unsachgemäße Handhabung und missbräuchliche Verwendung der Tankkarte. 3. Die Teilnahmerechnung wird Tankkarte dient dem Aussteller nach bargeldlosen Bezug von Kraftstoffen, Kfz-Zubehör inkl. Schmierstoffen, so wie Auto- wäschen. 4. Es gelten die jeweils an den Zapfsäulen eingestellten Verkaufspreise. 5. Wenn der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang Karteninhaber einzelne Forderungen aus diesem Vertrag nicht zahlt oder der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle Ausschluss von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind Belieferung durch die TESSOL GmbH schriftlich mitgeteilt wird, werden alle offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. 6. Die Messe Essen Tankkarte darf nur für den Bezug des Eigenbedarfs des Karteninhabers verwendet werden. 7. Bei bestehender oder drohender Zahlungsunfähigkeit ist dem Karteninhaber eine weitere Benutzung der Tankkarte(n) nicht gestattet. Eine Verwendung der Karte(n) trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit kann bei Nichteinhaltung straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. 8. Der Karteninhaber ist verpflichtet, Änderungen seiner Adresse oder seiner Bankverbindung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen TESSOL GmbH unverzüglich mitzuteilen. Bei unterlassener Angabe hat der Karteninhaber die hieraus entstehenden Mehrkosten und Verzugszinsen zu tragen. 9. Falls der Geldeingang auf eine Tankkarten-Abrechnung nicht vollständig bezahlten Flächevereinbarungsgemäß erfolgt, ist die TESSOL GmbH zur sofortigen Sperrung der Karte(n) die Kündigung hinsichtlich berechtigt. 10. Barkautionen stehen der gesamten zugelassenen Fläche erklären TESSOL GmbH zu und darüber anderweitig verfügengelten als unverzinsliche ständige Vorauszahlung. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V NrBei Rück- gabe der Tankkarte(n) und nach Bezahlung aller Forderungen aus der Tankkartenvereinbarung wird diese Vo- rauszahlung bzw. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“ein etwaiger Überschuss umgehend zurückerstattet. 11. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen Jede Partei kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit bestehtGeschäftsbeziehung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündi- gen. Die Messe Essen kann, wenn Tankkarte(n) darf / dürfen nur bis zum Ablauf des AVIACARD - Vertrages genutzt werden und ist / sind dann zurück zu geben. Die TESSOL GmbH wird mit Ablauf der Frist die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fenKarte(n) sperren. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitDie Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

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Samples: Aviacard Vertrag

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenBeschädigungen am Notruftelefon, die gesondert offensichtlich aus Verschulden des Notruftelefon-Kunden entstanden sind (z.B. fallen lassen, Überschütten mit Flüssigkeiten u. ä.), werden diesem in Auftrag gegeben werdenRechnung gestellt. Auch bei Verlust des Funksenders muss der Notruftelefon-Kunde für die daraus entstehenden Kosten aufkommen. Bei Funktionsausfall des Notruftelefons oder GSM-Moduls durch Störungen in der Strom-, sind mit Rechnungsdatum fälligTelefon- oder Mobilfunkleitung übernimmt die Hilfswerk Niederösterreich Betriebs GmbH keine Haftung; genauso nicht, d. h.wenn beim Notruftelefon-Kunden selbständige und unfachmännische Manipulationen am Notruftelefon durchgeführt worden sind. Sonstige Schäden, sofern sie nicht offensichtlich vom Notruftelefon-Kunden verursacht worden sind, übernimmt die Hilfswerk Niederösterreich Betriebs GmbH. Die Funktionsfähigkeit des Notruftelefons wird einerseits durch eine Selbstkontrolle/ Programmierung im Gerät – „stiller Alarm“ alle 24 Stunden(ein kurzes Signal vom Gerät) – und andererseits vom Notruftelefon-Kunden selbst überprüft. Es wird daher dringend empfohlen, in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunktregelmäßigen Abständen (ca. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einmal im Monat) einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fälligKontrollruf zwecks Sprechqualität durchzuführen. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung Notrufe sowie der Zahlungstermine Testalarm erfolgen über die Telefon- bzw. Mobilfunkleitung. Sie sind auf der Telefonrechnung ersichtlich und werden zum jeweils bestehenden Tarif abgerechnet. Bei technischen Fehlern am Hilfswerk-Notruftelefon verpflichtet sich die Hilfswerk Niederösterreich Betriebs GmbH, je nach Dringlichkeit des Fehlers, an Werktagen nach Terminvereinbarung das Gerät zu tauschen bzw. die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Funktion des Notruftelefongeräts gewährleistet ist. Bei Ausfall des Notruftelefons des Hilfswerk NÖ durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) technische Fehler werden die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung Notruftelefon-Kunden verständigt und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitVertrauenspersonen.

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Samples: Verwendungsvereinbarung

Allgemein. 13.1.1 Für eine Haftung des Providers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und - begrenzungen. 13.1.2 Der Provider haftet für Schäden unbeschränkt, soweit a) diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, b) dieser eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat, c) diese nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, d) diese an Leben, Körper oder Gesundheit erfolgen oder e) diese auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. 13.1.3 Die Teilnahmerechnung Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Kunde bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und soweit nicht zugleich ein anderer der in 13.2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. 13.1.4 Der vertragstypische vorhersehbare Schaden beträgt pro Vertragsjahr maximal 100 % des jährlichen Vertragsvolumens; das Vertragsvolumen ergibt sich aus der vom Kunden für das Kalenderjahr zu zahlenden Vergütung für alle Leistungen des Providers). Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für Schadensersatz aufgrund entgangenen Gewinns. 13.1.5 Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen. 13.1.6 Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. 13.1.7 Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren der Provider sich zur Vertragserfüllung bedient. 13.1.8 Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Aussteller nach Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 13.1.9 Für den Fall, dass die Software des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zulassung zugestelltZugangsdaten des Kunden oder eines Backend-Nutzers in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte und Kosten im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang Ferner haftet der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenKunde für Schäden, die gesondert in Auftrag gegeben werdendem Provider dadurch entstehen, sind dass der Kunde die Software bzw. die angebotenen Dienste missbräuchlich oder rechtswidrig verwendet bzw. seine Obliegenheiten nach diesem Vertrag verletzt. 13.1.10 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der vorstehenden Regelungen nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitverbunden.

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Samples: Saas Agreement

Allgemein. Für alle als Software-as-a-Service („SaaS“) zu erbringenden Dienstleistungen der AFFS gilt: 1.1 Während der Vertragslaufzeit ermöglicht AFFS dem Kunden den Zugang zu den vereinbarten SaaS-Diensten sowie deren Wartung und den Support. Der Zugang ist dann gewährleistet, wenn er über das Internet erreichbar ist, wobei der Anbieter keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit des Internetzugangs des Kunden übernimmt. Technische Störungen oder Wartungsintervalle sind im Rahmen des Zumutbaren zu dulden. 1.2 Der Anbieter beginnt mit der Bereitstellung des Dienstes in seiner jeweils aktuellen Version ab dem vereinbarten Bereitstellungstermin. Der Dienst wird am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt") zur Nutzung bereitgestellt. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenZugangssoftware, die gesondert für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt. 1.3 Der Anbieter erbringt seine Leistungen im Übrigen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt nach anerkannten Regeln der Technik. Technische Störungen des Dienstes wird der Anbieter schnellstmöglich beseitigen, um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb des Produkts insgesamt anzubieten. Dies gilt nur für Störungen, die in Auftrag gegeben werdenden Verantwortungsbereich des Anbieters fallen. 1.4 Leistungsstörungen werden nach dem für Dienstverträge anwendbaren Recht behandelt. Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit des Dienstes gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff. BGB. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Nachfolgende Regelungen des Mietrechts sollen aufgrund der Natur des Dienstes keine Anwendung finden: § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters), § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht sowie § 536 (Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln), weil die Parteien das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung unter den Voraussetzungen des § 543 BGB für angemessen und ausreichend ansehen. Im Übrigen gilt Ziffer XI. 1.5 Der Anbieter schuldet keine Anpassung des Dienstes an veränderte technische oder funktionale Entwicklungen wie Änderungen der Hardware oder des Betriebssystems beim Kunden. 1.6 Einzelheiten zum konkret vereinbarten Leistungsumfang der AFFS ergeben sich aus dem Angebot und der jeweiligen Produktbeschreibung, die auf der Webseite abrufbar ist. 1.7 Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Leistungen, z.B. über das Onboarding (siehe Ziffer III) hinausgehende Schulungen oder Consulting-Leistungen, sind gesondert schriftlich zu vereinbaren und auf der Basis von mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz Anbieter gesondert vereinbarten Stundensätzen zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitvergüten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein. 1.1.1 Der Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung (im Folgenden Lagerhalter) führt die Lagerung nach den allgemeinen Regelungen und Grundsätzen der Lebensmittelhygiene durch. Dazu sind die grundlegenden Hygieneanforderungen im Hinblick auf die räumliche und technische Ausstattung auf der einen Seite und die Personalhygiene, Reinigung und Schädlingsbekämpfung sowie die Einhaltung bestimmter Temperatur und relativer Luftfeuchtigkeit auf der anderen Seite zu beachten. Pläne über die Durchführung von Kontrollen und Reinigungen sind vorzuhalten. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach Erledigung nebst eingeleiteter Maßnahmen sind in entsprechenden Checklisten zu dokumentieren. 1.1.2 Die Lagerung von Getreide für den Auftraggeber der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenRahmenvereinbarung (im Folgenden BLE) erfolgt nur in Lagern, die gesondert aufgrund ihres Standortes, ihrer Bauweise, Einrichtung und Ausstattung alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Lagerung und Gesunderhaltung der Ware erfüllen (Interventionslager). Das Lager muss frei von Fremdgeruch, trocken, sauber, ungezieferfrei und ausreichend ausgeleuchtet sein sowie über eine gute Belüftung verfügen. Die Ware ist separat von anderen Waren in Auftrag gegeben werdengetrennten Lagerstellen zu lagern. Umschlaghallen mit permanenten Ein- und Auslagerungsaktivitäten sind für die Lagerung nicht geeignet. Die Eignung der Lager wird durch die BLE nach Besichtigung festgestellt. 1.1.3 Ein Interventionslager kann aus einem oder mehreren Lagerobjekten (Silo, sind mit Rechnungsdatum fälligHalle) bestehen. Setzt sich ein Interventionslager aus mehreren Lagerobjekten zusammen, d. h., müssen sich diese auf demselben Betriebsgelände befinden. 1.1.4 Das angebotene Lager muss in der Regel vor Beginn Bundesrepublik Deutschland liegen. 1.1.5 Der Lagerhalter hat im Rahmen seiner gewerbsmäßigen Tätigkeit die hygienerechtlichen Vorschriften in der Veranstaltungjeweils gültigen Fassung insbesondere der Verordnungen (EG) Nrn. 852/2004 und 183/2005 sowie der nationalen Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 08. August 2007 (BGBl. I; S. 1816) zu beachten. 1.1.6 Die Annahme eines Lagers durch die BLE setzt voraus, spätestens jedoch ab Leistungs- dass die für die Inbetriebnahme notwendigen Genehmigungen (Nutzungsänderung) und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandtNachweise, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf insbesondere die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fälligstatischen Nachweise vorliegen. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit bestehtZugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft ist nachzuweisen. Die Messe Essen kannSchädlingsbekämpfung durch Begasung mit PH3 muss durchführbar sein. Verantwortlich dafür, wenn die Bezahlung nicht innerhalb dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist der gesetzten Frist erfolgtLagerhalter. Die entsprechenden Dokumente sind der BLE auf Verlangen vorzulegen. 1.1.7 Für das gesamte Lager ist ergänzend zum Lagerfragebogen (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) ein Lageplan mit den Angaben - der einzelnen Standorte der Lagerobjekte - der Fahrzeugwaage(n), die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fender selbsttätigen (automatischen) Waage(n) und der Schüttgosse(n) - der möglichen Transportwege mit Entfernungsangaben einschließlich technischer Verbindungswege - der Grenzen des Betriebsgeländes zu erstellen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitDer Lageplan ist am Lager vorzuhalten.

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Samples: Warenspezifische Bestimmungen

Allgemein. Eigenmächtige Änderungen des FREISINGER LAND-Logos, insbesondere durch Weglassen oder Hinzufügen von Bestandteilen oder Farbänderungen, sind unzulässig. In begründeten Fällen sind einfarbige Darstellungen denkbar; hierüber entscheidet die Vorstandschaft des FREISINGER LAND e.V.. Technisch bedingte Farbabweichungen sind zulässig, sofern die Wiedererkennung des Logos darunter nicht leidet. Möchte der Vertragsnehmer Verpackungs-, Kennzeichnungs- oder Werbematerial für FREISINGER LAND-Produkte eigenständig beschaffen, so sind die Entwürfe in jedem Fall mit dem Vorstand des FREISINGER LAND e.V. abzusprechen. Alle Absprachen bedürfen der Schriftform, mündliche Vereinbarungen sind nicht gültig. Der Vertragsnehmer ist berechtigt und wird ermutigt seine Zugehörigkeit zu FREISINGER LAND durch Anbringen entsprechender Schilder an seinen Betriebs- oder Verkaufsstätten und im Internet auszuloben. Voraussetzung hierfür ist, dass wenigstens ein Teil der angebotenen Ware tatsächlich mit dem FREISINGER LAND Zeichen gekennzeichnet ist und der Nutzungsbeitrag entrichtet wird. Werbeschilder werden vom FREISINGER LAND in Abstimmung mit den Mitgliedsbetrieben beschafft und zum Selbstkostenpreis abgegeben. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestelltVorstandschaft des FREISINGER LAND e.V. behält sich das Recht vor, eine unverhältnismäßige oder irreführende Nutzung des FREISINGER LAND-Logos zu untersagen und kann die Rückgabe vertragswidrig genutzter Schilder verlangen. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen Die Kosten für eingezogenes Werbematerial werden nicht mehr anerkanntersetzt. Alle Die Mitgliedschaft im FREISINGER LAND e.V: allein berechtigt nicht zur Nutzung des Zeichens. Stellt ein Betrieb die Produktion oder den Verkauf von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandtFREISINGER-LAND- Produkten dauerhaft ein, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer ist mit dem FREISINGER LAND-Logo versehenes Werbematerial umgehend aus dem Verkehr zu ziehen, Internet-Auftritte sind zu aktualisieren und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen Schilder sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch an den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitFREISINGER LAND e.V. zurückzugeben.

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Samples: Zeichen Nutzungsvertrag

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenBeschädigungen am Notruftelefon, die gesondert offensichtlich aus Verschulden des Notruftelefon-Kunden entstanden sind (z.B. fallen lassen, Überschütten mit Flüssigkeiten u. ä.), werden diesem in Auftrag gegeben werdenRechnung gestellt. Auch bei Verlust des Funksenders muss der Notruftelefon-Kunde für die daraus entstehenden Kosten aufkommen. Bei Funktionsausfall des Notruftelefons oder GSM-Moduls durch Störungen in der Strom-, sind mit Rechnungsdatum fälligTelefon- oder Mobilfunkleitung übernimmt die Hilfswerk Niederösterreich Betriebs GmbH keine Haftung; genauso nicht, d. h.wenn beim Notruftelefon-Kunden selbständige und unfachmännische Manipulationen am Notruftelefon durchgeführt worden sind. Sonstige Schäden, sofern sie nicht offensichtlich vom Notruftelefon-Kunden verursacht worden sind, übernimmt die Hilfswerk Niederösterreich Betriebs GmbH. Die Funktionsfähigkeit des Notruftelefons wird einerseits durch eine Selbstkontrolle/ Programmierung im Gerät – „stiller Alarm“ alle 24 Stunden (ein kurzes Signal vom Gerät) – und andererseits vom Notruftelefon-Kunden selbst überprüft. Es wird daher dringend empfohlen, in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunktregelmäßigen Abständen (ca. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einmal im Monat) einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fälligKontrollruf zwecks Sprechqualität durchzuführen. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung Notrufe sowie der Zahlungstermine Testalarm erfolgen über die Telefon- bzw. Mobilfunkleitung. Sie sind auf der Telefonrechnung ersichtlich und werden zum jeweils bestehenden Tarif abgerechnet. Bei technischen Fehlern am Hilfswerk-Notruftelefon verpflichtet sich die Hilfswerk Niederösterreich Betriebs GmbH, je nach Dringlichkeit des Fehlers, an Werktagen nach Terminvereinbarung das Gerät zu tauschen bzw. die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Funktion des Notruftelefongeräts gewährleistet ist. Bei Ausfall des Notruftelefons des Hilfswerks NÖ durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) technische Fehler werden die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung Notruftelefon-Kunden verständigt und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitVertrauenspersonen.

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Samples: Verwendungsvereinbarung

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen Einwendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben gege- ben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandtgesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl XxxxxxxxxSchuldner. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer Rech- nungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller Aussteller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fenverkaufen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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Samples: Teilnahmebedingungen Für Die Messe Essen

Allgemein. a) Die Teilnahmerechnung ÜSTRA AG ermöglicht ihren Kunden den Zugang zu Sonderkonditionen ihrer Kooperationspartner. Hierzu muss der Kunde den Zugang über den Mobilitätsshop jeweils unter „Mein Mobilitätsmix“ aktivieren. b) Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Kooperationspartnern und jeweils aktuell erhältlichen Sonderkonditionen finden sich im Mobilitätsshop in der „Produktübersicht“ unter „CarSharing“ und „Taxi“. Die Vergünstigungen der Kooperationspartner sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Für den Fall, dass diese ihre Sonderkonditionen ändern oder einstellen, kann die ÜSTRA AG die entsprechende Zugangsmöglichkeit für den Kunden jederzeit ändern oder einstellen. Die ÜSTRA AG ist jederzeit berechtigt, den Kreis der Kooperationspartner zu erweitern oder zu begrenzen (beispielsweise im Falle der Beendigung einer Kooperation mit einem Kooperationspartner) oder die weiteren Mobilitätsangebote insgesamt einzustellen. c) Der Zugang zu Sonderkonditionen der Kooperationspartner wird nur registrierten Kunden des Mobilitätsshops persönlich ermöglicht. Die Übertragbarkeit des Zugangsrechts ist ausgeschlossen. d) Die Leistung ist direkt beim Kooperationspartner zu beauftragen. Ein Anspruch auf Gewährung der konkreten Sonderkondition besteht ausschließlich gegenüber dem Aussteller Kooperationspartner. e) Dem Kunden wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sonderkonditionen gegenüber dem Kooperationspartner eröffnet, indem er seinen Namen und seine Kundennummer gegenüber dem Kooperationspartner vor Bestellung angibt. Die von den Kooperationspartnern gewährten Sonderkonditionen sind nicht mit weiteren Aktionsangeboten oder Preisvorteilen des Kooperationspartners kombinierbar und – sofern nicht ausdrücklich anders zugesichert – nicht übertragbar. f) Die Leistung der ÜSTRA AG beschränkt sich darauf, dem Kunden die grundsätzliche Zugangsmöglichkeit zu Sonderkonditionen gegenüber Kooperationspartnern zu eröffnen sowie die Leistungen der Kooperationspartner gegenüber dem Kunden im Auftrag der Kooperationspartner abzurechnen (vgl. § 5 Ziff. 2). g) Damit der Kunde gegenüber den Kooperationspartnern nach der Zulassung zugestelltRegistrierung im Mobilitätsshop Zugang zu den Sonderkonditionen hat, muss die ÜSTRA AG Kundendaten an den Kooperationspartner weitergeben. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, Näheres hierzu regelt die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitDatenschutzerklärung Mobilitätsshop.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird Für die Ausstellung der Karte, deren Nutzung und die damit zusammenhängenden Aufwände und Kosten kann die Herausgeberin Preise, Kommissionen, Zinsen und Gebühren gemäss ihren allgemei­ nen Geschäftsbedingungen bzw. der darin referenzierten Broschüre «Preise für Dienstleistungen» (bzw. eines allfälligen Nachfolgedoku­ ments; nachfolgend «Gebühren») sowie die auf dem Aussteller nach der Zulassung zugestelltKartenantrag aufgeführten Kosten verrechnen. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle Darüber hinaus können Drittkosten weiterverrechnet sowie von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen den Inhabern verursachte Aufwendun­ gen (z. B. für Kartensperrungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben Kartenersatz) weiterverrechnet werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine AnwendungHerausgeberin behält sich vor, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit bestehtjederzeit neue Gebühren zu erheben oder bestehende Gebühren zu ändern. Die Messe Essen kannjeweils aktuelle Version der Broschüre «Preise für Dienstleistungen» ist auf xxx.xxxxxxxxxx.xx abrufbar. Die neuen Gebühren und Änderungen von bestehenden Gebühren werden dem Kontoinhaber und/oder den Inhabern schriftlich, durch Aushang in den Niederlassungen, elektronisch (z. B. mittels Secure Mail sowie E­Dokumenten im E­Banking etc.) oder auf andere geeig­ nete Weise zur Kenntnis gebracht. Diese gelten als von den Inhabern genehmigt, wenn die Bezahlung nicht innerhalb Karte nach Bekanntgabe und anschliessendem Inkrafttreten verwendet wird. Mit Bekanntgabe der gesetzten Frist erfolgt, neuen Gebühren oder Änderungen von bestehenden Gebühren können Inhaber im Widerspruchsfall die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fenKarte umgehend kündigen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet Zusatzkarteninhaber können nur die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitauf ihren Namen lautende Zusatzkarte kündigen.

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Samples: Kreditkarten Nutzungsbedingungen

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach 5.1. Ändert der Zulassung zugestelltKunde die Softwareprodukte unberechtigt oder verwendet er sie in Verbindung mit Produkten, für die comtech die Software nicht freigegeben hat, entfallen sämtliche Leistungspflichten von comtech aus diesem Vertrag. 5.2. Beanstandungen sind unver- züglichSoweit comtech Leistungen außerhalb dieser Pflegevereinbarung erbringt, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang ist comtech berechtigt, diese Leistungen entsprechend der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkanntjeweils gültigen Dienstleistungspreisliste abzurechnen. 5.3. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder LieferungenInformationen, die gesondert diesen Vertrag betreffen bzw. die in Auftrag gegeben Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich gemacht werden, sind gelten als vertraulich und dürfen Dritten in keiner Weise weitergegeben oder übermittelt werden. Dies gilt auch nach Beendigung des Wartungsvertrages. 5.4. Gegen Forderungen von comtech kann der Kunde nur mit Rechnungsdatum fälligunbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. 5.5. Comtech haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Comtech haftet jedoch nicht für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit. In keinem Fall haftet comtech für indirekte Schäden, d. h.wie reine Vermögensschäden, in der Regel vor Beginn der VeranstaltungFolgeschäden, spätestens jedoch ab Leistungs- erhoffte Ersparnisse, entgangenen Gewinn und LieferzeitpunktSchäden aufgrund von Datenverlusten. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis In jedem Fall ist die Haftung von comtech – soweit gesetzlich zulässig – auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines jährliche Pflegevergütung beschränkt. 5.6. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für X-0000 Xxxxxxxx. 5.7. Änderungen und Ergänzungen und sonstige Nachträge des Vertrages bedürfen der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit Schriftform und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 5.8. Diese Vereinbarung ist unter xxx.xxxxxxx.xx/xxx einsehbar und für den Käufer druckbar. Auf Wunsch wird für jede Mahnung den Käufer ein Original errichtet, welches diesem gebührt, comtech erhält eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitKopie.

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Samples: Software Purchase Agreement