Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert 1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vor. 1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Telecommunications, Telecommunications, General Terms and Conditions
Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber Auftragneh- mer kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftragnehmer dem Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindetstatt- findet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert.
1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und den weiteren ver- traglichen vertraglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag Hauptvertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen Dokumenta- tionen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdatenKommunikationsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangabenAuskunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gendzwingend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartnerAnsprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen Regelun- gen geht diese Auftragsverarbeitung vor.
1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Telecommunications, General Terms and Conditions, Telecommunications
Allgemein. 1.11. Anwendungsbereich Die Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („Ergänzende vertragliche AGB“). Diese sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend auch „Besteller“ genannt) über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließen.
2. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
3. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
4. Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die vom Besteller uns gegenüber nach Vertragsschluss abzugeben sind (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes Übermittlung per Telefax, im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch Übrigen ist die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingungtelekommunikative Übermittlung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungeninsbesondere per E- Mail nur dann ausreichend, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kannder Eingang der Mail von uns schriftlich oder per Mail ausdrücklich bestätigt worden ist. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechenEine automatisierte Lesebestätigung reicht nicht.
5. Im Einzelfall getroffene, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung gehtindividuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werdenErgänzungen und Änderungen) gelten vorrangig vor diesen AGB. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert
1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer Maßgebend für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im HauptvertragInhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vorunsere schriftliche Bestätigung.
1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Allgemein. 1.1Der Kunde ist für eine rechts- und vertragskonforme Nutzung des Services durch sich und die Mitarbeitenden/Fahrer sowie Drittpersonen (z.B. weitere Fahrzeuglenker) verantwortlich. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert Bei fleetPro darf der Service ausschliesslich bei Fahrzeugen eingesetzt werden, die Verpflichtungen der Parteien auf den Kunden zugelassen sind. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er über das Recht verfügt, die Adapter in den betreffenden Fahrzeugen zu installieren und den Anforderungen des Datenschutzes Service mit den betreffenden Fahrzeugen zu verbinden und zu verwenden. Weiter hat er im Rahmen Zusammenhang mit der Installation der Adapter in den Fahrzeugen und der Nutzung des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung Services die Einhaltung der massgeblichen rechtlichen und behördlichen Vorgaben sicherzustellen (insbesondere im Bereich Strassenverkehr und Personenbeförderung). Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Nutzung des Services durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Mitarbeitenden/Fahrer und die dabei erhobenen, gespeicherten und bearbeiteten Daten die anwendbaren datenschutz- und arbeitsrechtlichen Vorgaben einzuhalten und die allenfalls erforderlichen Zustimmungen einzuholen (siehe auch Ziffer 13). Beim Austritt eines Mitarbeitenden/Fahrers aus dem Unternehmen des Kunden, bei einem Fahrzeugwechsel sowie bei vergleichbaren Szenarien hat der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der BedingungKunde sicherzustellen, dass entsprechend die Verknüpfung des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten Fahrzeugs (Adapters) zum Benutzeraccount desjenigen Mitarbeitenden/Fahrers, der das Unternehmen verlässt bzw. dem das Fahrzeug bisher zugeordnet war, aufgehoben wird. Fahren die Mitarbeitenden/Fahrer des Kunden die mit dem Service verbundenen Fahrzeuge nicht selbst, gilt die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch in Bezug auf die weiteren Fahrzeuglenker. Die in den Adaptern integrierte SIM-Karte kann nicht für Sprach- und SMS/MMS-Kommunikation verwendet werden. Die Adapter dürfen ausschliesslich im Auftrag Zusammenhang mit dem Service genutzt werden. Die Adapter dürfen nicht geöffnet oder modifiziert werden, insbesondere darf die SIM-Karte nicht aus den Adaptern entfernt werden. Die durch die Sende- und Empfangsanlagen des jeweiligen Mobilfunkanbieters, die mobilen Endgeräte des Kunden oder durch die Adapter verursachten elektromagnetischen Xxxxxx können andere Geräte (z.B. Hörgeräte oder Herzschrittmacher) in ihrer Funktion stören. Um Störungen zu verhindern, sind die von den Herstellern angegebenen Sicherheits- und Nutzungsbedingungen zu beachten und ein genügend grosser Abstand einzuhalten. Der Kunde informiert sich über Benutzungsverbote und -einschränkungen (z.B. im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgtStrassenverkehr) und befolgt diese. Die Vereinbarung gilt entsprechend für den Service verwendete Software kann urheberrechtlich geschützte Bestandteile Dritter enthalten, die Prüfungunter Open Source Lizenzen lizenziert wurden («Open Source Software») und nicht unter den Vertrag mit autoSense AG fallen. Die Open Source Software wird, Fernprüfung soweit gesetzlich zulässig, ohne Haftung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werdenohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer Nutzung des Services stimmt der Kunde den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Open Source Software zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert
1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vor.
1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions
Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“a) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien Abrufe können ausschließlich zu den Anforderungen Bedingungen der jeweiligen Verträge erfolgen.
b) Die Wahrnehmung sämtlicher Rechte und Pflichten des Datenschutzes Kunden sowie grundsätzlicher Fragen der ge- samtvertraglichen Gestaltung bzw. des gesamtvertraglichen Verhältnisses werden ausschließlich von der BBG wahrgenommen. Der Umfang dieser Befugnisse ist jeweils einzelfallbezogen zu beurteilen und kann auch insbesondere die Ausübung der Kündigungs- und Rücktrittsrechte, sowie die Vornahme von Vertragsänderungen, betreffen.
c) Die Wahrnehmung sämtlicher Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer, die mit der Durchführung der jeweiligen konkreten Leistung/Lieferung für den Kunden zusammenhängen, einschließlich der Kontrolle bzw. Beanstandung der Leistungen, der Prüfung, Begleichung oder Bean- standung der Rechnungen und der Geltendmachung allfälliger, damit zusammenhängender Ansprüche des Kunden in Bezug auf den von ihm abgerufenen Leistungsteil, obliegt ausschließlich dem Kunden. Ansprüche des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zum jeweiligen Auftragnehmer sind ausschließlich gegen diesen zu richten. Genauso wenig können Ansprüche gegen die Republik Österreich (Bund) gel- tend gemacht werden.
d) Der Kunde wendet sich für alle auf einen konkreten Abruf bezogenen Geschäftsvorfälle direkt an den jeweiligen Auftragnehmer. Erkennt der Kunde wesentliche Mängel in der Leistungserbringung des Auf- tragnehmers, so hat er die BBG unverzüglich und nachweislich davon in Kenntnis zu setzen.
e) Bestellungen aus Verträgen, deren Güter oder Dienstleistungen über e-Shop und andere e-Procure- ment-Applikationen der BBG angeboten werden, sind über diese zu tätigen. Dies ist deshalb notwen- dig, da die Vergaberechtskonformität nur durch die eindeutige Zuordnung der Bestellung zu einer gül- tigen Rahmenvereinbarung oder einem Rahmenvertrag errichtet durch die BBG gewährleistet ist.
f) Die jeweilige Abrufberechtigung aus Verträgen hängt von der Ausgestaltung der Ausschreibung ab und kann auf eine bestimmte Gruppe von öffentlichen Auftraggebern, wie beispielsweise den Bund und die Bundesländer sowie deren ausgelagerte Einrichtungen unter Ausschluss von anderen BBG-Kunden, beschränkt sein. Aus den Abrufinformationen im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und e-Shop ist zu entnehmen, ob der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert
1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vorKunde abrufberech- tigt ist.
1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Grundsatzvereinbarung
Allgemein. Die folgenden Bedingungen gelten, für die Erbringung der vom KUNDEN in der SUBSCRRIPTION gewählten SUPPORT-SERVICES. Bezeichnungen, die in diesem SLA verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen in den AGB zugeschrieben werden. SUPPORT-SERVICES umfassen die Unterstützung und Beratung des KUNDEN bei der Behebung von des ANYLINE SDKs, einschließlich der Überprüfung, Diagnose und Korrektur von erheblichen Mängeln und Fehlern des ANYLINE SDKs, der Bereitstellung von Bugfixes, Korrekturen, Modifikationen, Änderungen, Erweiterungen, um die Funktionsfähigkeit des ANYLINE SDKs zu gewährleisten. SUPPORT-SERVICES werden nur für die aktuelle Version des ANYLINE SDKs erbracht. Bei jeder SUPPORT-SERVICE Anfrage wird ANYLINE nach pflichtgemäßem Ermessen eine Priorität entsprechend der in Abschnitt 3 definierten Kriterien angeben. ANYLINE kann redundante SUPPORT-SERVICE Anfragen, die sich auf dieselbe Störung beziehen, zu einer SUPPORT-SERVICE Anfrage zusammenführen. ANYLINE erbringt SUPPORT-SERVICES nach dem jeweiligen Stand der Technik. Unter dem "Stand der Technik" versteht man die jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt aktuellen technischen Möglichkeiten zur Lösung einer Aufgabenstellung basierend auf gesicherter Erkenntnis von Wissenschaft und Technik. Die anerkannten Regeln der Technik sind jene Ausführungen, die man üblicherweise bei sach- und fachgerechter Vorgangsweise erwarten kann. SUPPORT-SERVICES umfassen nicht
1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen Behebung von Einschränkungen der Parteien zu den Anforderungen Nutzung des Datenschutzes im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindetANYLINE SDKs, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordertaußerhalb der zumutbaren Kontrolle von ANYLINE liegen (z.B. ein Netzwerk- oder Geräteausfall);
1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten Nutzung von Hardware, Software oder Dienstleistungen, die nicht von ANYLINE zur Verfügung gestellt werden (z.B. Dienstleistungen von Dritten) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vor.KUNDEN oder
1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht die Verwendung des ANYLINE SDKs in einer Weise, die nicht mit der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührtDOKUMENTATION übereinstimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Software Und Services
Allgemein. 1.14.1.1 Die Vertragsparteien haben den Leistungsumfang gemäß diesem Punkt 4, die von der AN zu erbringenden Leistungen, vor Abschluss dieses Vertrags gemeinsam definiert. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert Vertragsparteien haben vereinbart, dass die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes Er- bringung aller Leistungen im Rahmen Leistungsumfang in keinem Fall zu einer Er- höhung des zwischen vereinbarten Pauschalfestpreises führen darf, sofern der Leis- tungsumfang nicht einvernehmlich und schriftlich von der AN und der AG gemäß Punkt 9 geändert wird.
4.1.2 Vor diesem Hintergrund hat sich die AN verpflichtet, alle in den Parteien geschlossenen Hauptvertrags Einrei- chungsunterlagen und Baugenehmigung, jeweils inklusive aller Pläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie die sonstigen Bescheide (Anlage ./2.1.5), der funktionalen Leistungsbeschreibung Hochbau // die Bau- und Ausstattungsbeschreibung von [●] vom [●] (Anlage ./2.1.6) sowie der Be- schreibung der von der AN einzubringenden bzw herzustellenden Einrich- tung und des Inventars (Anlage ./2.1.7) vor Vertragsabschluss etwa vor- handenen Lücken in seiner Ausfor- mung den Festlegungen zum Leistungsinhalt mit der AG ge- meinsam zu suchen, offen zu legen und zu schließen.
4.1.3 Bei der Erbringung ihrer Planungsleistungen hat die AN alle zur Erfüllung der Planungsleistungen notwendigen Angaben, die für eine einwandfreie Qualitäts- und Quantitätskontrolle erforderlich sind, aufzunehmen, nach- vollziehbar darzustellen, mit der AG abzustimmen. Die AN erhält von der AG die gestalterisch- und qualitätsbestimmenden Vorgaben gemäß den Vertragsbestandteilen Punkt 2.1 in den Vertragsgrundlagen enthalten). Die normgerechte und technisch einwandfreie Einhaltung und Fortführung/- schreibung dieser Planungsvorgaben (beispielsweise Ausführungspla- nung/Werkplanung) in dem für die Erfüllung des Leistungsumfangs erfor- derlichen Umfang erfolgt durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AN.
4.1.4 Auf Grundlage der von der AG inhaltlich vorgegebenen und von der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für AN er- stellten Bau- und Ausstattungsbeschreibung (Anlage ./2.1.6) hat die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kannAN alle Planungsleistungen zu erbringen. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer AG steht jederzeit das Recht zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert
1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen einzelne Planungsleistungen auf eigene Kosten von ihr beauftragten Son- derfachleuten zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vorübertragen.
1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Totalübernehmervertrag
Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber Auftragneh- mer kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftragnehmer dem Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindetstatt- findet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert.
1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und den weiteren ver- traglichen vertraglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag Hauptvertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen Dokumenta- tionen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdatenKommunikationsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangabenAuskunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gendzwingend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartnerAnsprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen Regelun- gen geht diese Auftragsverarbeitung vor.
1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.Möglich-
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Samples: Telecommunications
Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich 1.1 Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes mandel + rupp medizintechnik gmbh, im Rahmen des weiteren m + r genannt und alle zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der m + r (Auftragnehmer) und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingungdem Auftraggeber (Käufer) abgeschlossenen Kaufverträge, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die PrüfungRahmenvereinbarungen, Fernprüfung Kundendienst- und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert Wartungsverträge.
1.2 Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert
1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags Xxxxxxxx im Sinne der Vereinbarung ergibt § 2 ff HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. Inhaber eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, finden die folgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Anwendung, wenn m + r nicht abweichende besondere Bedingungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart hat oder der Auftraggeber ihrer Anwendung nicht ausdrücklich und schriftlich nach Kenntnisnahme widerspricht.
1.3 m + r hält sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung an alle Angebote 3 Monate gebunden. Sie gelten nur als Aufforderung an den Auftraggeber, seinerseits ein verbindliches Vertragsangebot abzugeben bzw. einen Auftrag zu erteilen. Ein Vertragsverhältnis wird erst durch die Annahme des Auftrages mittels schriftlicher Auftragsbestätigung durch m + r oder durch die Ausführung des Auftrages auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma m+ r begründet.
1.4 Das Vertragsangebot eines Krankenhauses ist auch dann verbindlich, wenn nur eine telefonische Bestellung durch einen Krankenhausangestellten (Arzt, Krankenschwester) vorliegt. Reservierungen gelten als Abrufaufträge und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck sind in jedem Fall mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer Auftragsbestätigung für den Auftraggeber sind konkret beschrieben verbindlich.
1.5 Anstelle derjenigen Bedingungen, die nach der Rechtsprechung und den geltenden Gesetzen im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten Geschäftsverkehr unzulässig sind, gelten gilt die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vorjeweilige gesetzliche Regelung.
1.3. Dauer 1.6 Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht Unwirksamkeit einzelner Bedingungen läßt die Wirksamkeit der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon übrigen Bedingungen unberührt.
1.7 Tritt der Auftraggeber von einem Vertrag zurück, der die Lieferung von speziell angefertigten Waren zum Inhalt hatte, die nicht zum normalen Lieferprogramm von m + r gehören, kann m + r Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Kaufpreises verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes NZZ gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags Werbemittels. Unwesentliche Fehler, insbesondere unwesentliche Beeinträchtigungen der Wiedergabe, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dem Inserenten ist zudem bekannt, dass es insbesondere bei Online-Buchungen nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Kein Fehler in seiner Ausfor- mung der Darstellung der Werbemittel und damit kein Fall der Gewährleistung liegt insbesondere dann vor, wenn der Fehlerhervorgerufenwirddurch Mängeldes Rechners/Servers des Inserenten oder eines Dritten, durch Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters, durch IT-Sicherheitseinstellungen oder andere beschränkende Einstellungen (z.B. Ad-Blocker) oder durch Störung der Kommunikationsnetze. Keine Gewährleistungsrechte bestehen bei telefonisch erteilten Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen Übermittlungenvon Inseraten zu NZZ, bei Fehlerninfolgevon Übersetzungenfremdsprachiger Vorlagen, bei zeitlichen Verschiebungen von Inseraten durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verlage, bei nichteingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei ungeeigneten Vorlagen, bei nicht signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der weiteren vertraglichen VereinbarungenFarbe oder von typografischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeichnungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter Ausserhalb seines Herrschaftsbereiches trägt NZZ nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für dieDatensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf einem der BedingungServer von NZZ. Weder NZZ noch die Verlage sind verpflichtet, dass entsprechend die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernehmen dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr und/oder die Haftung. Der Inserent hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Reklamationen wegen fehlerhaften Erscheinens oder Nichterscheinens oder sonstigen Mängeln sind innerhalb von 3 Tagen nach Publikation bei NZZ anzubringen. Danach gilt die Schaltung des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten iWerbemittels als genehmigt. Sollte bei einer Online-Buchung ein Ad-Server übereinen erheblichen Zeitraum(mehr als 10 % der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung ausfallen, wird NZZ versuchen, den Ausfall an Medialeistung (PIs) nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des Inserenten nicht zuwiderläuft. Im Auftrag im Sinne Falle des ArtScheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten Insertion bzw. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend nach Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des Inserenten für die Prüfungin dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Soweit NZZ dies gewährleistet, Fernprüfung hat der Inserent bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels Anspruch auf Verlängerung des Insertionszeitraumes oder auf Schaltung eines Ersatzwerbemittels. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Verlängerung des Insertionszeitraumes bzw. der Schaltung eines Ersatzwerbemittels hat der Inserent ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages in Bezug auf den Anteil, der noch nicht erbrachten Medialeistung; weitere Rechte sind ausgeschlossen. Sämtliche weitergehenden Ansprüche wegen fehlerhaften Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Anderslautende Bedingungen in der Bestellung sind ungültig. Abgesehen von oben beschriebener Gewährleistung schliesst NZZ soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich jede Gewährleistung aus. Zudem ist die Haftung der NZZ für sämtliche Schäden, inklusive indirekte Schäden und WartungsdienstleistungenMängelfolgeschäden (wie entgangener Gewinn, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kannProduktionsausfall oder Datenverluste etc.), soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei In jedem Fall haftet NZZ höchstens bis zur Höhe der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindetVergütung, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert
1.2. Gegenstand Der Gegenstand NZZ für die Schaltung des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten jeweiligen Werbemittels erhält oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vorerhalten hätte.
1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Insertionsvertrag
Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die Durch den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen von der AKS-Messtechnik GmbH („Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „VereinbarungVerkäufer“) konkretisiert bestätigt der Käufer, dass sich die Verpflichtungen folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) ausschließlich auf den Einkauf der Parteien Produkte und/oder Dienstleistungen des Verkäufers beziehen. Die AGB des Käufers finden ausdrücklich keine Anwendung. Selbst wenn der Käufer dem Verkäufer eine andere Vereinbarung oder Modifikationen zu den Anforderungen dieser Verein- barung übersendet, bleiben diese AGB die einzig verbindlichen Bedingungen, nach denen ein Verkauf abgewickelt wird, solange der Verkäufer nicht ausdrücklich der Vereinbarung des Datenschutzes Käufers zustimmt und dies durch eine be- vollmächtigte Unterschrift des Verkäufers bestätigt wird. Sofern der Käufer diesen Bedingungen nicht zustimmt, muss der Käufer mit dem Verkäufer in Kontakt treten, um Modifikationen zu diskutieren. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Rahmen des zwischen Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Parteien geschlossenen Hauptvertrags internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Alle Produkte und Dienstleistungen, die der Käufer von dem Verkäufer kauft, sei es auf elektronischem Weg, per Telefon, schriftlich oder in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen irgendeiner anderen Form der Mitteilung, werden in Übereinstimmung mit diesen AGB verkauft. Der Verkäufer verkauft Waren und der weiteren vertraglichen Vereinbarungenerbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag Verbraucher werden als Vertragspartner ausgeschlossen. Der Käufer ist Verbraucher im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfungvon § 13 BGB, Fernprüfung soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten Leistungen nicht ausgeschlossen überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruftichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindetDagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert
1.2. Gegenstand Der Gegenstand beim Abschluss des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag Vertrags in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten Ausübung ihrer gewerblichen oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vorselbständigen beruftichen Tätigkeit handelt.
1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein. 1.1(1) your admins bleibt Inhaber aller Materialien, die your admins zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags zustehen oder von your admins (oder von Dritten in seinem Auftrag), vorbehaltlich nachfolgendem Absatz 3, nach Abschluss dieses Vertrags entwickelt werden („your-admins-Materialien“). Anwendungsbereich Die Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen von your-admins-Materialien. Mit der Übergabe der your-admins-Materialien räumt your admins dem Kunden an den unter diesem Vertrag gelieferten your-admins-Materialien ein nicht- ausschließliches, dauerhaftes, räumlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht ein, diese zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck des Vertrags ergibt.
(2) Der Kunde bleibt Inhaber aller Materialien, die ihm zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags zustehen oder von ihm (oder von Dritten in seinem Auftrag) nach Abschluss dieses Vertrags entwickelt werden („Ergänzende vertragliche Bedingungen Kunden- Materialien“). Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen an Kunden- Materialien. Sofern diese von your admins vorgenommen werden, erfolgen sie zur Auftragsverarbeitung“ ausschließlichen Nutzung und Verwertung durch den Kunden. Der nachfolgende Absatz 3 findet hierfür entsprechende Anwendung. Der Kunde räumt your admins ein auf den Zeitraum und den Zweck der Vertragsdurchführung begrenztes, nicht- ausschließliches, lediglich auf Subunternehmer von your admins übertragbares Recht zur Nutzung der Kunden-Materialien ein.
(nach- stehend „Vereinbarung“3) konkretisiert Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt your admins dem Kunden an den unter diesem Vertrag speziell für den Kunden erstellten und als solche in dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Materialien ein einfaches, unbefristetes, inhaltlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Recht ein, die Verpflichtungen betreffenden Materialien umfassend zu nutzen und zu verwerten. Vor vollständiger Bezahlung der Parteien speziell für den Kunden erstellten Materialien sowie für Materialien, die nicht speziell für den Kunden erstellt werden, erhält der Kunde ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht gemäß 2.5.1 Absatz (1) Teilabsatz 2.
(4) Entsprechend der jeweiligen vertraglichen Leistung werden ggfs. abweichende Regelungen zu den Anforderungen des Datenschutzes Nutzungsrechten im Rahmen des zwischen Angebot, der Leistungsbeschreibung und den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend Besonderen Bedingungen für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kannbestimmte Leistungen festgelegt. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechenKunde darf keine Urhebervermerke, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung Seriennummern oder andere zur Auftragsverarbeitung erfordert
1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten Identifikation dienende Merkmale entfernen oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vorverändern.
1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich (1) Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert Agentur wird nach dem Vertragsschluss mit dem Kunden je nach Umfang des Projektes die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungenweitere Feinspezifikation vornehmen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingungberücksichtigt insbesondere Vorgaben des Kunden, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn sei es im Hauptvertrag Hinblick auf Funktionalität, Bedienbarkeit, Umfang, in gestalterischer Hinsicht, im konkreten Einzelfall um Bezug auf die Einhaltung von Vorgaben oder etwa im Bezug auf die so genannte Corporate Identity des Kunden.
(2) Bei kreativen Tätigkeiten, die neben einer Software-Entwicklung anfallen (z.B. Website Gestaltung), werden sich Kunde und Agentur fortlaufend über Xxxxxxxx und Ziel der Leistung absprechen. Ziel ist es, die beauftragte Leistung derart anzufertigen, dass sie den Vorstel- lungen des Kunden unter Beachtung der kreativen Freiheit der Agen- tur entspricht. Nach Bereitstellung der im Angebot festgehaltenen Entwürfe erfolgt eine Produktnutzung gehtggfls. einmalige Korrekturphase. Die Anzahl etwaiger Korrekturschleifen sowie der Abstimmungsphasen ergibt sich im Übrigen aus dem Angebot.
(3) Bei kreativen Tätigkeiten besteht Gestaltungsfreiheit, welche lediglich durch explizite und zum Vertragsgegenstand gewordene Vorgaben des Kunden eingeschränkt wird. Mängelansprüche und Reklamationen im Hinblick auf Gestaltungselemente sind ausge- schlossen. Wird die Gestaltung vom Kunden nach den im Angebot vorgesehenen Korrekturphasen weiterhin bemängelt, ist die Agentur nur gegen eine gesonderte Vergütung zur wiederholten Leistung verpflichtet.
(4) Der Kunde hat die Agentur unverzüglich mit allen Informationen sowie Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung nach dem Kundenwunsch erforderlich sind. Der Kunde wird die Agentur von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Angaben des Kunden werden von der Agentur nicht auf ihre Vollständigkeit überprüft.
(5) Der Kunde hat der Agentur bei IT-Aufträgen insbesondere Zugang zu seinen Datenbanken und EDV-Systemen zu gewähren sowie auf Anforderung die Struktur der Datenbank mit der Agentur zu klären. Ebenfalls hat der Kunde der Agentur einen uneingeschränkten Ser- verzugriff einzuräumen. Die Agentur verpflichtet sich, mit den Ein- wahldaten des Kunden sorgfältig umzugehen und eine missbräuchli- che Benutzung durch Dritte zu verhindern.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftra- ges zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Datensätze etc.) auf eventuell bestehende Urheber-Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat sämtliche Schäden zu ersetzen, die der Agentur durch eine Inanspruchnahme Dritter ent- stehen.
(7) Die Agentur übergibt innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen nach jeder Besprechung Gesprächsprotokolle, deren Inhalt für die weitere Ausführung des Projektes maßgebend ist, sofern nicht sofort nach Erhalt bzw. bei darlegbarem Arbeitsaufwand spätestens innerhalb von 3 Werktagen widersprochen wird. Die Übergabe derartiger Dokumente ist auch dann bewirkt, wenn die Dokumente im Ticket- system hinterlegt wurden, auch wenn der Kunde nicht hierüber informiert wurde. Der Kunde sollte für die Dauer der Zusammenar- beit regelmäßig das Ticketsystem einsehen.
(8) Sofern Agentur Software von Dritten zur Herstellung des Ver- tragsgegenstandes verwendet und / oder auf Wunsch des Kunden zur Leistungserbringung sonstige Software von Dritten einsetzt, muss der Kunde für eine Lizenz zur Nutzung selbst Sorge tragen, soweit nicht anderes vereinbart ist. Der Leistungsumfang ist abhän- gig vom jeweiligen Funktionsumfang des Dritt-Produktes.
(9) Soweit Verträge für den Kunden über Fremdleistungen Namens sowie auf Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Ver- bindlichkeiten freizustellen, die sich hieraus ergeben.
(10) Sofern keine anderweitige Vereinbarung geschlossen ist, trägt der Kunde für das Hosting einer Website selbst Sorge.
(11) Der Kunde hat die Agentur von Störungen bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werdenNutzung des Servers unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(12) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zuInsbesondere sind Benutzer- name und Passwort so aufzubewahren, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert
1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Zugriff auf diese Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertragunbefugte Dritte unmöglich ist. Gegenstand Verstößt der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind Kunde gegen diese Verpflichtung, ist eine Haftung der Agentur ausge- schlossen.
(13) Kommt der Kunde seinen Pflichten weder unmittelbar noch trotz einer etwaig gesetzten Frist nicht nach, kann die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber Agentur ihre Dienst- leistungen nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangabennur eingeschränkt erbringen. Die Kategorien Agentur behält sich eine Kündigung und Abrechnung der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit Tätigkeit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung diesem Falle vor.
1.3. Dauer (14) Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht Agentur ist ab Vertragsschluss berechtigt, mit der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührtAusfüh- rung der vertraglichen Leistung unverzüglich zu beginnen.
(15) Unabhängig vom konkreten Auftragsverhältnis bleibt die Agen- tur berechtigt, Erkenntnisse und sonstiges Know-How welches sie aus dem Projekt mit dem Kunden erhält, auch in andere Projekte einfließen zu lassen; es sei denn es handelt sich um Inhalte zu deren Geheimhaltung sich die Agentur explizit verpflichtet hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes im Rahmen Folgenden kurz „AGB“ genannt) gelten für sämtliche zwischen Xxxxxx Xxxxxx, handelnd unter Helmig Stahl- & Metallbau, Hörstel, (im Folgenden „Unternehmer“ genannt) als Unternehmer und dem Vertragspartner als Subunternehmer (im Folgenden „Subunternehmer“ genannt) abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Bau- und Werkleistungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Stahl- & Metallbaugewerbe. Sie finden Anwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Subunternehmer erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme der AGB mit ihrer ausschließlichen Geltung für die jeweilige Leistung sowie für alle Folgegeschäfte einverstanden. Ergänzende oder abweichende AGB des Subunternehmers werden nicht Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags dem Unternehmer und dem Subunternehmer abgeschlossenen Vertrages, es sei denn, der Unternehmer stimmt ihnen ausdrücklich zu. Die AGB des Unternehmers gelten auch dann, wenn der Unternehmer in seiner Ausfor- mung durch Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Subunternehmers die Leistung vorbehaltlos annimmt. Der Unternehmer behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kannZeit zu Zeit zu ändern. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechenSubunternehmer erklärt sein Einverständnis mit der ausschließlichen Geltung der geänderten Bedingungen, wenn es isofern er nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der geänderten Bedingungen schriftlich widerspricht und er von dem Unternehmer anlässlich der Bekanntgabe der geänderten Geschäftsbedingungen auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hingewiesen wurde. Im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung gehtwirksam getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Subunternehmer (einschließlich Nebenabreden, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert
1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vorGeschäftsbedingungen.
1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Subunternehmer
Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen Diese Geschäftsbedingungen gelten, in ihrer jeweils aktuellen Fas- sung, für alle – auch künftige – Verträge über Lieferungen und Leis- tungen, insbesondere der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes Fertigung laufender Lohnabrechnungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften im Rahmen des kaufmänni- schen Geschäftsverkehr zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der xxxx-xx.xx AG - nachfolgend lohn-ag - , Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx und der weiteren vertraglichen Vereinbarungenderen Auftragge- bern soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise än- dernde Abreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der BedingungSchriftform. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingun- gen eines Auftraggebers werden nur anerkannt, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgtwenn die lohn-ag ih- rer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Die Vereinbarung gilt entsprechend Mitarbeiter der lohn-ag sind nicht befugt mündlich Vertragsänderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu vereinbaren. Gegenüber Kaufleuten und juristi- schen Personen des Öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-recht- lichen Sondervermögen gelten diese Bedingungen auch für die Prüfungalle künf- tigen Geschäftsbeziehungen, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, selbst wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten sie nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet nochmals aus- drücklich vereinbart werden. Mit dem Widerspruch sichert Für Softwarenutzung gelten ergänzend die Softwarenutzungsbedin- gungen der Auftraggeber dem Auftragnehmer zulohn-ag. Für Kaufverträge gelten ergänzend die Verkaufs-, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert
1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne Liefer- und Zah- lungsbedingungen der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vorxxxx-xx.xx.
1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen