Common use of Allgemein Clause in Contracts

Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert 1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vor. 1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.

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Sources: Telecommunications, General Terms and Conditions, Telecommunications

Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber Auftragneh- mer kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftragnehmer dem Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindetstatt- findet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert. 1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und den weiteren ver- traglichen vertraglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag Hauptvertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen Dokumenta- tionen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdatenKommunikationsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangabenAuskunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gendzwingend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartnerAnsprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen Regelun- gen geht diese Auftragsverarbeitung vor. 1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.

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Sources: Telecommunications, General Terms and Conditions, Telecommunications

Allgemein. 1.11. Anwendungsbereich Die Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (Ergänzende vertragliche AGB“). Diese sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend auch „Besteller“ genannt) über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließen. 2. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. 3. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 4. Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die vom Besteller uns gegenüber nach Vertragsschluss abzugeben sind (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes Übermittlung per Telefax, im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch Übrigen ist die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingungtelekommunikative Übermittlung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungeninsbesondere per E- Mail nur dann ausreichend, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kannder Eingang der Mail von uns schriftlich oder per Mail ausdrücklich bestätigt worden ist. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechenEine automatisierte Lesebestätigung reicht nicht. 5. Im Einzelfall getroffene, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung gehtindividuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werdenErgänzungen und Änderungen) gelten vorrangig vor diesen AGB. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert 1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer Maßgebend für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im HauptvertragInhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vorunsere schriftliche Bestätigung. 1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes NZZ gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags Werbemittels. Unwesentliche Fehler, insbesondere unwesentliche Beeinträchtigungen der Wiedergabe, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dem Inserenten ist zudem bekannt, dass es insbesondere bei Online-Buchungen nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Kein Fehler in seiner Ausfor- mung der Darstellung der Werbemittel und damit kein Fall der Gewährleistung liegt insbesondere dann vor, wenn der Fehlerhervorgerufenwirddurch Mängeldes Rechners/Servers des Inserenten oder eines Dritten, durch Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters, durch IT-Sicherheitseinstellungen oder andere beschränkende Einstellungen (z.B. Ad-Blocker) oder durch Störung der Kommunikationsnetze. Keine Gewährleistungsrechte bestehen bei telefonisch erteilten Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen Übermittlungenvon Inseraten zu NZZ, bei Fehlerninfolgevon Übersetzungenfremdsprachiger Vorlagen, bei zeitlichen Verschiebungen von Inseraten durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verlage, bei nichteingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei ungeeigneten Vorlagen, bei nicht signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der weiteren vertraglichen VereinbarungenFarbe oder von typografischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeichnungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter Ausserhalb seines Herrschaftsbereiches trägt NZZ nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für dieDatensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf einem der BedingungServer von NZZ. Weder NZZ noch die Verlage sind verpflichtet, dass entsprechend die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernehmen dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr und/oder die Haftung. Der Inserent hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Reklamationen wegen fehlerhaften Erscheinens oder Nichterscheinens oder sonstigen Mängeln sind innerhalb von 3 Tagen nach Publikation bei NZZ anzubringen. Danach gilt die Schaltung des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten iWerbemittels als genehmigt. Sollte bei einer Online-Buchung ein Ad-Server übereinen erheblichen Zeitraum(mehr als 10 % der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung ausfallen, wird NZZ versuchen, den Ausfall an Medialeistung (PIs) nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des Inserenten nicht zuwiderläuft. Im Auftrag im Sinne Falle des ArtScheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten Insertion bzw. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend nach Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des Inserenten für die Prüfungin dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Soweit NZZ dies gewährleistet, Fernprüfung hat der Inserent bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels Anspruch auf Verlängerung des Insertionszeitraumes oder auf Schaltung eines Ersatzwerbemittels. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Verlängerung des Insertionszeitraumes bzw. der Schaltung eines Ersatzwerbemittels hat der Inserent ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages in Bezug auf den Anteil, der noch nicht erbrachten Medialeistung; weitere Rechte sind ausgeschlossen. Sämtliche weitergehenden Ansprüche wegen fehlerhaften Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Anderslautende Bedingungen in der Bestellung sind ungültig. Abgesehen von oben beschriebener Gewährleistung schliesst NZZ soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich jede Gewährleistung aus. Zudem ist die Haftung der NZZ für sämtliche Schäden, inklusive indirekte Schäden und WartungsdienstleistungenMängelfolgeschäden (wie entgangener Gewinn, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kannProduktionsausfall oder Datenverluste etc.), soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei In jedem Fall haftet NZZ höchstens bis zur Höhe der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindetVergütung, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert 1.2. Gegenstand Der Gegenstand NZZ für die Schaltung des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten jeweiligen Werbemittels erhält oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vorerhalten hätte. 1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.

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Sources: Insertionsvertrag

Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber Auftragneh- mer kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftragnehmer dem Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindetstatt- findet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert. 1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und den weiteren ver- traglichen vertraglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag Hauptvertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen Dokumenta- tionen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdatenKommunikationsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangabenAuskunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gendzwingend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartnerAnsprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen Regelun- gen geht diese Auftragsverarbeitung vor. 1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.Möglich-

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Sources: Telecommunications

Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“a) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien Abrufe können ausschließlich zu den Anforderungen Bedingungen der jeweiligen Verträge erfolgen. b) Die Wahrnehmung sämtlicher Rechte und Pflichten des Datenschutzes Kunden sowie grundsätzlicher Fragen der ge- samtvertraglichen Gestaltung bzw. des gesamtvertraglichen Verhältnisses werden ausschließlich von der BBG wahrgenommen. Der Umfang dieser Befugnisse ist jeweils einzelfallbezogen zu beurteilen und kann auch insbesondere die Ausübung der Kündigungs- und Rücktrittsrechte, sowie die Vornahme von Vertragsänderungen, betreffen. c) Die Wahrnehmung sämtlicher Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer, die mit der Durchführung der jeweiligen konkreten Leistung/Lieferung für den Kunden zusammenhängen, einschließlich der Kontrolle bzw. Beanstandung der Leistungen, der Prüfung, Begleichung oder Bean- standung der Rechnungen und der Geltendmachung allfälliger, damit zusammenhängender Ansprüche des Kunden in Bezug auf den von ihm abgerufenen Leistungsteil, obliegt ausschließlich dem Kunden. Ansprüche des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zum jeweiligen Auftragnehmer sind ausschließlich gegen diesen zu richten. Genauso wenig können Ansprüche gegen die Republik Österreich (Bund) gel- tend gemacht werden. d) Der Kunde wendet sich für alle auf einen konkreten Abruf bezogenen Geschäftsvorfälle direkt an den jeweiligen Auftragnehmer. Erkennt der Kunde wesentliche Mängel in der Leistungserbringung des Auf- tragnehmers, so hat er die BBG unverzüglich und nachweislich davon in Kenntnis zu setzen. e) Bestellungen aus Verträgen, deren Güter oder Dienstleistungen über e-Shop und andere e-Procure- ment-Applikationen der BBG angeboten werden, sind über diese zu tätigen. Dies ist deshalb notwen- dig, da die Vergaberechtskonformität nur durch die eindeutige Zuordnung der Bestellung zu einer gül- tigen Rahmenvereinbarung oder einem Rahmenvertrag errichtet durch die BBG gewährleistet ist. f) Die jeweilige Abrufberechtigung aus Verträgen hängt von der Ausgestaltung der Ausschreibung ab und kann auf eine bestimmte Gruppe von öffentlichen Auftraggebern, wie beispielsweise den Bund und die Bundesländer sowie deren ausgelagerte Einrichtungen unter Ausschluss von anderen BBG-Kunden, beschränkt sein. Aus den Abrufinformationen im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und e-Shop ist zu entnehmen, ob der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert 1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vorKunde abrufberech- tigt ist. 1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.

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Sources: Grundsatzvereinbarung

Allgemein. 1.1Der Kunde ist für eine rechts- und vertragskonforme Nutzung des Services durch sich und die Mitarbeitenden/Fahrer sowie Drittpersonen (z.B. weitere Fahrzeuglenker) verantwortlich. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert Bei fleetPro darf der Service ausschliesslich bei Fahrzeugen eingesetzt werden, die Verpflichtungen der Parteien auf den Kunden zugelassen sind. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er über das Recht verfügt, die Adapter in den betreffenden Fahrzeugen zu installieren und den Anforderungen des Datenschutzes Service mit den betreffenden Fahrzeugen zu verbinden und zu verwenden. Weiter hat er im Rahmen Zusammenhang mit der Installation der Adapter in den Fahrzeugen und der Nutzung des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung Services die Einhaltung der massgeblichen rechtlichen und behördlichen Vorgaben sicherzustellen (insbesondere im Bereich Strassenverkehr und Personenbeförderung). Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Nutzung des Services durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Mitarbeitenden/Fahrer und die dabei erhobenen, gespeicherten und bearbeiteten Daten die anwendbaren datenschutz- und arbeitsrechtlichen Vorgaben einzuhalten und die allenfalls erforderlichen Zustimmungen einzuholen (siehe auch Ziffer 13). Beim Austritt eines Mitarbeitenden/Fahrers aus dem Unternehmen des Kunden, bei einem Fahrzeugwechsel sowie bei vergleichbaren Szenarien hat der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der BedingungKunde sicherzustellen, dass entsprechend die Verknüpfung des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten Fahrzeugs (Adapters) zum Benutzeraccount desjenigen Mitarbeitenden/Fahrers, der das Unternehmen verlässt bzw. dem das Fahrzeug bisher zugeordnet war, aufgehoben wird. Fahren die Mitarbeitenden/Fahrer des Kunden die mit dem Service verbundenen Fahrzeuge nicht selbst, gilt die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch in Bezug auf die weiteren Fahrzeuglenker. Die in den Adaptern integrierte SIM-Karte kann nicht für Sprach- und SMS/MMS-Kommunikation verwendet werden. Die Adapter dürfen ausschliesslich im Auftrag Zusammenhang mit dem Service genutzt werden. Die Adapter dürfen nicht geöffnet oder modifiziert werden, insbesondere darf die SIM-Karte nicht aus den Adaptern entfernt werden. Die durch die Sende- und Empfangsanlagen des jeweiligen Mobilfunkanbieters, die mobilen Endgeräte des Kunden oder durch die Adapter verursachten elektromagnetischen ▇▇▇▇▇▇ können andere Geräte (z.B. Hörgeräte oder Herzschrittmacher) in ihrer Funktion stören. Um Störungen zu verhindern, sind die von den Herstellern angegebenen Sicherheits- und Nutzungsbedingungen zu beachten und ein genügend grosser Abstand einzuhalten. Der Kunde informiert sich über Benutzungsverbote und -einschränkungen (z.B. im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgtStrassenverkehr) und befolgt diese. Die Vereinbarung gilt entsprechend für den Service verwendete Software kann urheberrechtlich geschützte Bestandteile Dritter enthalten, die Prüfungunter Open Source Lizenzen lizenziert wurden («Open Source Software») und nicht unter den Vertrag mit autoSense AG fallen. Die Open Source Software wird, Fernprüfung soweit gesetzlich zulässig, ohne Haftung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werdenohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer Nutzung des Services stimmt der Kunde den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Open Source Software zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert 1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vor. 1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt.

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Sources: General Terms and Conditions

Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen Diese Geschäftsbedingungen gelten, in ihrer jeweils aktuellen Fas- sung, für alle – auch künftige – Verträge über Lieferungen und Leis- tungen, insbesondere der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes Fertigung laufender Lohnabrechnungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften im Rahmen des kaufmänni- schen Geschäftsverkehr zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ▇▇▇▇-▇▇.▇▇ AG - nachfolgend lohn-ag - , ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ und der weiteren vertraglichen Vereinbarungenderen Auftragge- bern soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise än- dernde Abreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der BedingungSchriftform. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingun- gen eines Auftraggebers werden nur anerkannt, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgtwenn die lohn-ag ih- rer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Die Vereinbarung gilt entsprechend Mitarbeiter der lohn-ag sind nicht befugt mündlich Vertragsänderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu vereinbaren. Gegenüber Kaufleuten und juristi- schen Personen des Öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-recht- lichen Sondervermögen gelten diese Bedingungen auch für die Prüfungalle künf- tigen Geschäftsbeziehungen, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, selbst wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten sie nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet nochmals aus- drücklich vereinbart werden. Mit dem Widerspruch sichert Für Softwarenutzung gelten ergänzend die Softwarenutzungsbedin- gungen der Auftraggeber dem Auftragnehmer zulohn-ag. Für Kaufverträge gelten ergänzend die Verkaufs-, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert 1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne Liefer- und Zah- lungsbedingungen der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vor▇▇▇▇-▇▇. 1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührt▇▇.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein. Die folgenden Bedingungen gelten, für die Erbringung der vom KUNDEN in der SUBSCRRIPTION gewählten SUPPORT-SERVICES. Bezeichnungen, die in diesem SLA verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen in den AGB zugeschrieben werden. SUPPORT-SERVICES umfassen die Unterstützung und Beratung des KUNDEN bei der Behebung von des ANYLINE SDKs, einschließlich der Überprüfung, Diagnose und Korrektur von erheblichen Mängeln und Fehlern des ANYLINE SDKs, der Bereitstellung von Bugfixes, Korrekturen, Modifikationen, Änderungen, Erweiterungen, um die Funktionsfähigkeit des ANYLINE SDKs zu gewährleisten. SUPPORT-SERVICES werden nur für die aktuelle Version des ANYLINE SDKs erbracht. Bei jeder SUPPORT-SERVICE Anfrage wird ANYLINE nach pflichtgemäßem Ermessen eine Priorität entsprechend der in Abschnitt 3 definierten Kriterien angeben. ANYLINE kann redundante SUPPORT-SERVICE Anfragen, die sich auf dieselbe Störung beziehen, zu einer SUPPORT-SERVICE Anfrage zusammenführen. ANYLINE erbringt SUPPORT-SERVICES nach dem jeweiligen Stand der Technik. Unter dem "Stand der Technik" versteht man die jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt aktuellen technischen Möglichkeiten zur Lösung einer Aufgabenstellung basierend auf gesicherter Erkenntnis von Wissenschaft und Technik. Die anerkannten Regeln der Technik sind jene Ausführungen, die man üblicherweise bei sach- und fachgerechter Vorgangsweise erwarten kann. SUPPORT-SERVICES umfassen nicht 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen Behebung von Einschränkungen der Parteien zu den Anforderungen Nutzung des Datenschutzes im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindetANYLINE SDKs, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordertaußerhalb der zumutbaren Kontrolle von ANYLINE liegen (z.B. ein Netzwerk- oder Geräteausfall); 1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten Nutzung von Hardware, Software oder Dienstleistungen, die nicht von ANYLINE zur Verfügung gestellt werden (z.B. Dienstleistungen von Dritten) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vor.KUNDEN oder 1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht die Verwendung des ANYLINE SDKs in einer Weise, die nicht mit der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon unberührtDOKUMENTATION übereinstimmt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Software Und Services

Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich 1.1 Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes mandel + rupp medizintechnik gmbh, im Rahmen des weiteren m + r genannt und alle zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der m + r (Auftragnehmer) und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingungdem Auftraggeber (Käufer) abgeschlossenen Kaufverträge, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die PrüfungRahmenvereinbarungen, Fernprüfung Kundendienst- und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert Wartungsverträge. 1.2 Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert 1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags ▇▇▇▇▇▇▇▇ im Sinne der Vereinbarung ergibt § 2 ff HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. Inhaber eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, finden die folgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Anwendung, wenn m + r nicht abweichende besondere Bedingungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart hat oder der Auftraggeber ihrer Anwendung nicht ausdrücklich und schriftlich nach Kenntnisnahme widerspricht. 1.3 m + r hält sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung an alle Angebote 3 Monate gebunden. Sie gelten nur als Aufforderung an den Auftraggeber, seinerseits ein verbindliches Vertragsangebot abzugeben bzw. einen Auftrag zu erteilen. Ein Vertragsverhältnis wird erst durch die Annahme des Auftrages mittels schriftlicher Auftragsbestätigung durch m + r oder durch die Ausführung des Auftrages auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma m+ r begründet. 1.4 Das Vertragsangebot eines Krankenhauses ist auch dann verbindlich, wenn nur eine telefonische Bestellung durch einen Krankenhausangestellten (Arzt, Krankenschwester) vorliegt. Reservierungen gelten als Abrufaufträge und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck sind in jedem Fall mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer Auftragsbestätigung für den Auftraggeber sind konkret beschrieben verbindlich. 1.5 Anstelle derjenigen Bedingungen, die nach der Rechtsprechung und den geltenden Gesetzen im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten Geschäftsverkehr unzulässig sind, gelten gilt die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vorjeweilige gesetzliche Regelung. 1.3. Dauer 1.6 Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht Unwirksamkeit einzelner Bedingungen läßt die Wirksamkeit der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zur fristlosen Kündigung bleiben hiervon übrigen Bedingungen unberührt. 1.7 Tritt der Auftraggeber von einem Vertrag zurück, der die Lieferung von speziell angefertigten Waren zum Inhalt hatte, die nicht zum normalen Lieferprogramm von m + r gehören, kann m + r Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Kaufpreises verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

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