Allgemein. 18.1 Unser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Verträge, Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand, sei es schriftlich oder mündlich. 18.2 Jede Mitteilung, die von einer Partei im Rahmen unseres Vertrages gemacht wird, muss mindestens in Textform erfolgen und an die entsprechende Adresse oder E-Mailadresse gesendet werden, die im Auftrag angegeben ist oder von einer Partei der anderen Partei mitgeteilt wurde. Diese Ziff. 18.2 gilt nicht für Mitteilungen in Gerichtsverfahren. 18.3 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen, kann der Anbieter jederzeit einzelne oder alle seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag abtreten, weitergeben, unterlizenzieren (auch durch mehrstufige Verträge), übertragen, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln. 18.4 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag (einschließlich der gewährten Lizenzrechte) weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, untervergeben, unterlizenzieren, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln. 18.5 Die Parteien sind unabhängig und stehen nicht in einem Gesellschaftsverhältnis oder in einem Handelsvertreterverhältnis zueinander und unser Vertrag begründet zwischen ihnen kein Joint- Venture, kein Treuhand-, Nießbrauchs oder sonstiges Verhältnis, sondern ausschließlich die darin ausdrücklich vorgesehenen vertragliche Beziehung. Keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, und sie darf auch nicht behaupten, dass sie dazu befugt ist. 18.6 Sollte eine Bestimmung unseres Vertrages (oder ein Teil einer Bestimmung) rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen unseres Vertrages davon unberührt. 18.7 Kein Versäumnis, keine Verzögerung oder Unterlassung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels, die durch das Gesetz oder im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sind, begründet einen Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel, noch wird dadurch eine künftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, dieser Befugnis oder dieses Rechtsmittels ausgeschlossen oder eingeschränkt. 18.8 Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels, die durch das Gesetz oder im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sind, vermag eine zukünftige Ausübung dieses Rechts oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels zu verhindern. 18.9 Unser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Zusammenhang mit ihm, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und sind danach auszulegen. 18.10 Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte in Dresden, Deutschland, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder in Verbindung mit unserem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). Der Anbieter ist auch berechtigt, seine Ansprüche vor den am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zuständigen Gerichten geltend zu machen. 1 In unserem Vertrag gilt: Abonnements-Gebühr bedeutet in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die vom Kunden für diesen abonnierten Dienst zu zahlenden Gebühren, wie in der Bestellung festgelegt; Abonnierte Dienste bezeichnet alle Dienste, den der Kunde, wie im Auftrag angegeben, abonniert hat (und abonnierter Dienst bezieht sich auf jeden einzelnen Dienst); Abonnierter Dienstleistungszeitraum bedeutet (vorbehaltlich der Ziff. 15 und 16) in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die Dauer, während der diese Dienste wie ursprünglich im Auftrag festgelegt, einschließlich aller Verlängerungen, beginnend mit dem Datum des Dienstbeginns, bereitgestellt werden sollen; Aktualisierung hat die in Ziff. 4.1 benannte Bedeutung, und aktualisieren ist entsprechend auszulegen; und Arbeitstag bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag im Freistaat Sachsen, Bundesrepublik Deutschland, ist;
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein. 18.1 Unser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar 12.1. Nach Ablauf oder Kündigung des gesamten Vertrags oder dieses AVV, oder auf frühere Anforderung des Kunden wird Visitor Analytics - nach Xxxx des Kunden - alle Personenbezogenen Nutzungsdaten und ersetzt alle früheren Verträge, Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand, sei es schriftlich oder mündlich.
18.2 Jede Mitteilung, die von einer Partei im Rahmen unseres Vertrages gemacht wird, muss mindestens in Textform erfolgen und an die entsprechende Adresse oder E-Mailadresse gesendet werden, die im Auftrag angegeben ist oder von einer Partei der anderen Partei mitgeteilt wurde. Diese Ziff. 18.2 gilt nicht für Mitteilungen in Gerichtsverfahren.
18.3 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen, kann der Anbieter jederzeit einzelne oder alle seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag abtreten, weitergeben, unterlizenzieren (auch durch mehrstufige Verträge), übertragen, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
18.4 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag vorhandenen Kopien (einschließlich der gewährten LizenzrechtePersonenbezogenen Daten) weder ganz noch teilweise abtretenin einer der Sensibilität der Daten angemessenen Weise an den Kunden zurückgeben, übertragenoder sicher löschen oder vernichten, untervergebenes sei denn, unterlizenzieren, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
18.5 Die Parteien sind unabhängig und stehen nicht in einem Gesellschaftsverhältnis oder in einem Handelsvertreterverhältnis zueinander und unser Vertrag begründet zwischen ihnen kein Joint- Venture, kein Treuhand-, Nießbrauchs oder sonstiges Verhältnis, sondern ausschließlich die darin ausdrücklich vorgesehenen vertragliche Beziehunggeltenden Datenschutzgesetze schreiben die Speicherung der Personenbezogenen Nutzungsdaten vor. Keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, und sie darf auch nicht behauptenVisitor Analytics bestätigt dem Kunden schriftlich, dass sie dazu befugt der Löschvorgang abgeschlossen ist.
18.6 Sollte eine Bestimmung unseres Vertrages (oder 12.2. Ein Verzicht auf ein Teil einer Bestimmung) rechtswidrigRecht nach diesem AVV ist nur wirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werdenwenn er schriftlich erfolgt und gilt nur für die Umstände, so bleibt für die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen unseres Vertrages davon unberührt.
18.7 er gewährt wird. Kein Versäumnis, keine Verzögerung oder Unterlassung Verzug einer der Parteien Partei bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis Rechts oder eines Rechtsmittels, die durch das Gesetz oder Rechtsbehelfs im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sinddieses AVVs, begründet oder per Gesetz stellt einen Verzicht auf dieses (oder ein anderes) Recht, oder Rechtsbehelf dar und schließt seine weitere Ausübung weder aus noch schränkt sie diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel, noch wird dadurch eine künftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, dieser Befugnis oder dieses Rechtsmittels ausgeschlossen oder eingeschränkt.
18.8 ein. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses (oder eines anderen) Rechts, einer Befugnis oder eines RechtsmittelsRechtsmittels ausschließen, die durch das Gesetz oder im Rahmen unseres Vertrages einschränken. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen sindist, vermag eine zukünftige Ausübung dieses Rechts oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels zu verhindern.
18.9 Unser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüchesind Rechte, die sich aus diesem AVV ergeben, kumulativ und schließen gesetzlich vorgesehene Rechte nicht aus.
12.3. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses AVV für rechtswidrig, nichtig, oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses AVV nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, eine solche ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem ursprünglichen Ziel der Parteien, in Bezug auf diesen AVV, so nahe wie möglich kommt.
12.4. Keine Vertragspartei darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem AVV ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten, mit der Ausnahme, dass jede Vertragspartei diesen AVV als Ganzes ohne eine solche Zustimmung an eine Einrichtung guten Rufes (außer direkte Konkurrenten der anderen Vertragspartei) abtreten kann, die in der Lage ist, die Rechte und Pflichten aus diesem AVV zu erfüllen, und zwar mit der Folge, dass das Vermögen, oder Geschäft der abtretenden Vertragspartei ganz, oder im Wesentlichen vollständig an die andere Vertragspartei übergeht. Eine Person, die nicht Vertragspartei dieses AVV ist, hat keine Rechte aus, oder in Zusammenhang Verbindung mit ihm, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und sind danach auszulegendiesem AVV.
18.10 12.5. Dieser AVV unterliegt den örtlichen Gesetzen bei Visitor Analytics und ist entsprechend auszulegen, ungeachtet der Gesetze, die ansonsten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des internationalen Privatrechts gelten könnten. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte in Dresden, Deutschland, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung unterwerfen sich hiermit ausschließlich und unwiderruflich dem Gerichtsstand des Hauptgeschäftssitzes von Streitigkeiten oder Ansprüchen habenVisitor Analytics bezüglich aller Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem AVV ergeben. Es gelten die Servicebedingungen von Visitor Analytics. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
12.6. Der AVV ist eine Anlage zu den Servicebedingungen und integraler Bestandteil des Vertrags. Ungeachtet des Abschnitts 1.2. dieses AVV haben im Falle von Widersprüchen zwischen den Klauseln der Servicebedingungen und diesem AVV die Klauseln dieses AVVs Vorrang. Name Name Unterschrift Unterschrift Sammeln von Informationen über die Nutzung der Kundenwebseite durch Besucher über die App. Analyse dieser Informationen über die App und Bereitstellung dieser Informationen für den Kunden auf einer webbasierten Plattform in Statistik-Dashboards mit Diagrammen, Grafiken und Karten. Kunden können Teile der Statistikdaten exportieren. Kunden können die Services über ihr eigenes Standalone-Konto nutzen, oder den Mitarbeitern des Kunden die Nutzung der Services ermöglichen, indem sie einen Mitarbeiter hinzufügen. Die Kategorien von Betroffenen sind der Kunde; Dritte, die mit dem Kunden in Verbindung mit unserem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). Der Anbieter ist auch berechtigt, seine Ansprüche vor den am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zuständigen Gerichten geltend zu machen.
1 In unserem Vertrag gilt: Abonnements-Gebühr bedeutet in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die vom Kunden für diesen abonnierten Dienst zu zahlenden Gebührenstehen, wie in der Bestellung festgelegtz.B. Mitarbeiter oder andere befugte Personen; Abonnierte Dienste bezeichnet alle DiensteBesucher; und Personen, den der Kundedie von Visitor Analytics befugt sind, wie im Auftrag angegeben, abonniert hat (und abonnierter Dienst bezieht sich auf jeden einzelnen Dienst); Abonnierter Dienstleistungszeitraum bedeutet (vorbehaltlich der Ziff. 15 und 16) in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die Dauer, während der diese Dienste wie ursprünglich im Auftrag festgelegt, einschließlich aller Verlängerungen, beginnend mit dem Datum des Dienstbeginns, bereitgestellt werden sollen; Aktualisierung hat die in Ziff. 4.1 benannte Bedeutung, und aktualisieren ist entsprechend auszulegen; und Arbeitstag bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag z.B. Mitarbeiter oder Feiertag im Freistaat Sachsen, Bundesrepublik Deutschland, ist;andere befugte Personen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Allgemein. 18.1 Unser Vertrag Ohne Berücksichtigung oder Anwendung von Kollisionsnormen oder - grundsätzen:
(a) Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Bezugnahme auf die Kollisionsnormen; und (b) alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Klagegründe, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Dienste durch den Abonnenten ergeben, werden einzeln beigelegt, ohne Rückgriff auf irgendeine Form von Sammelklage, und ausschließlich von den Xxxxxx- oder Bundesgerichten in Santa Clara County, Kalifornien. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und der Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) finden keine Anwendung. Der Abonnent ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung oder die hierunter gewährten Rechte kraft Gesetzes oder auf andere Weise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von A10 abzutreten oder zu übertragen, und jeder Versuch des Abonnenten, dies ohne eine solche Zustimmung zu tun, ist nichtig. A10 ist berechtigt, diese Vereinbarung kraft Gesetzes oder auf andere Weise ohne Zustimmung des Abonnenten abzutreten oder zu übertragen. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, erfolgt die Ausübung eines ihrer Rechtsbehelfe im Rahmen dieser Vereinbarung durch eine der Parteien unbeschadet ihrer anderen Rechtsbehelfe im Rahmen dieser Vereinbarung oder anderweitig. Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die gesamte zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung zwischen den Parteien dar für nicht durchsetzbar oder ungültig befunden werden, wird diese Bestimmung im größtmöglichen Umfang durchgesetzt, und ersetzt die anderen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Diese Vereinbarung und alle früheren Verträge, Absprachen Bestellung(en) stellen die vollständige und Vereinbarungen ausschließliche Übereinkunft und Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzen alle Vorschläge, Absprachen oder Mitteilungen zwischen den VertragsgegenstandParteien, sei es schriftlich mündlich oder mündlich.
18.2 Jede Mitteilungschriftlich, in Bezug auf ihren Gegenstand. Alle in der Bestellung des Abonnenten oder einem anderen Bestelldokument enthaltenen Bedingungen, die mit den Bedingungen dieser Vereinbarung unvereinbar sind oder diese ergänzen, werden hiermit von A10 abgelehnt und gelten als nichtig. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und einer Partei im Rahmen unseres Vertrages gemacht wird, muss mindestens in Textform erfolgen und an Bestellung haben die entsprechende Adresse oder E-Mailadresse gesendet werden, die im Auftrag angegeben ist oder Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang. Mit Ausnahme von einer Partei der anderen Partei mitgeteilt wurde. Diese Ziff. 18.2 gilt nicht für Mitteilungen in Gerichtsverfahren.
18.3 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen, kann der Anbieter jederzeit einzelne oder alle seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag abtreten, weitergeben, unterlizenzieren (auch durch mehrstufige Verträge), übertragen, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
18.4 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag (einschließlich der gewährten Lizenzrechte) weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, untervergeben, unterlizenzieren, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
18.5 Die Parteien sind unabhängig und stehen nicht in einem Gesellschaftsverhältnis oder in einem Handelsvertreterverhältnis zueinander und unser Vertrag begründet zwischen ihnen kein Joint- Venture, kein Treuhand-, Nießbrauchs oder sonstiges Verhältnis, sondern ausschließlich die darin ausdrücklich vorgesehenen vertragliche Beziehung. Keine Zahlungsverpflichtungen haftet keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, und sie darf auch nicht behaupten, dass sie dazu befugt ist.
18.6 Sollte eine Bestimmung unseres Vertrages (oder ein Teil einer Bestimmung) rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen unseres Vertrages davon unberührt.
18.7 Kein Versäumnis, keine Verzögerung oder Unterlassung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittelsfür unzureichende Leistungen, die durch das Gesetz Umstände verursacht wurden, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei lagen (z. B. Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sindTerrorismus, begründet einen Verzicht Aufruhr, Arbeitsbedingungen, Regierungsmaßnahmen und Internetstörungen). Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung. A10 kann Drittanbieter einsetzen, um einige oder alle Verpflichtungen von A10 aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, vorausgesetzt, dass A10 für diese Erfüllung verantwortlich ist. Das Original dieser Vereinbarung ist in englischer Sprache verfasst und der Abonnent verzichtet auf dieses jegliches Recht, diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel, noch wird dadurch eine künftige Ausübung dieses oder eines sie in einer anderen Rechts, Sprache abfassen zu lassen. Jede Verwendung des Plurals in dieser Befugnis oder dieses Rechtsmittels ausgeschlossen oder eingeschränktVereinbarung impliziert gegebenenfalls auch den Singular und umgekehrt.
18.8 Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels, die durch das Gesetz oder im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sind, vermag eine zukünftige Ausübung dieses Rechts oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels zu verhindern.
18.9 Unser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Zusammenhang mit ihm, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und sind danach auszulegen.
18.10 Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte in Dresden, Deutschland, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder in Verbindung mit unserem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). Der Anbieter ist auch berechtigt, seine Ansprüche vor den am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zuständigen Gerichten geltend zu machen.
1 In unserem Vertrag gilt: Abonnements-Gebühr bedeutet in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die vom Kunden für diesen abonnierten Dienst zu zahlenden Gebühren, wie in der Bestellung festgelegt; Abonnierte Dienste bezeichnet alle Dienste, den der Kunde, wie im Auftrag angegeben, abonniert hat (und abonnierter Dienst bezieht sich auf jeden einzelnen Dienst); Abonnierter Dienstleistungszeitraum bedeutet (vorbehaltlich der Ziff. 15 und 16) in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die Dauer, während der diese Dienste wie ursprünglich im Auftrag festgelegt, einschließlich aller Verlängerungen, beginnend mit dem Datum des Dienstbeginns, bereitgestellt werden sollen; Aktualisierung hat die in Ziff. 4.1 benannte Bedeutung, und aktualisieren ist entsprechend auszulegen; und Arbeitstag bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag im Freistaat Sachsen, Bundesrepublik Deutschland, ist;
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Samples: Subscription Agreement
Allgemein. 18.1 Unser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar 12.1. Nach Ablauf oder Kündigung des gesamten Vertrags oder dieses AVV, oder auf frühere Anforderung des Kunden wird TWIPLA - nach Xxxx des Kunden - alle personenbezogenen Nutzungsdaten und ersetzt alle früheren Verträge, Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand, sei es schriftlich oder mündlich.
18.2 Jede Mitteilung, die von einer Partei im Rahmen unseres Vertrages gemacht wird, muss mindestens in Textform erfolgen und an die entsprechende Adresse oder E-Mailadresse gesendet werden, die im Auftrag angegeben ist oder von einer Partei der anderen Partei mitgeteilt wurde. Diese Ziff. 18.2 gilt nicht für Mitteilungen in Gerichtsverfahren.
18.3 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen, kann der Anbieter jederzeit einzelne oder alle seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag abtreten, weitergeben, unterlizenzieren (auch durch mehrstufige Verträge), übertragen, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
18.4 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag vorhandenen Kopien (einschließlich der gewährten Lizenzrechtepersonenbezogenen Daten) weder ganz noch teilweise abtretenin einer der Sensibilität der Daten angemessenen Weise an den Kunden zurückgeben, übertragenoder sicher löschen oder vernichten, untervergebenes sei denn, unterlizenzieren, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
18.5 Die Parteien sind unabhängig und stehen nicht in einem Gesellschaftsverhältnis oder in einem Handelsvertreterverhältnis zueinander und unser Vertrag begründet zwischen ihnen kein Joint- Venture, kein Treuhand-, Nießbrauchs oder sonstiges Verhältnis, sondern ausschließlich die darin ausdrücklich vorgesehenen vertragliche Beziehunggeltenden Datenschutzgesetze schreiben die Speicherung der personenbezogenen Nutzungsdaten vor. Keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, und sie darf auch nicht behauptenXXXXXX bestätigt dem Kunden schriftlich, dass sie dazu befugt der Löschvorgang abgeschlossen ist.
18.6 Sollte eine Bestimmung unseres Vertrages (oder 12.2. Ein Verzicht auf ein Teil einer Bestimmung) rechtswidrigRecht nach diesem AVV ist nur wirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werdenwenn er schriftlich erfolgt und gilt nur für die Umstände, so bleibt für die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen unseres Vertrages davon unberührt.
18.7 er gewährt wird. Kein Versäumnis, keine Verzögerung oder Unterlassung Verzug einer der Parteien Partei bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis Rechts oder eines Rechtsmittels, die durch das Gesetz oder Rechtsbehelfs im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sinddieses AVVs, begründet oder per Gesetz stellt einen Verzicht auf dieses (oder ein anderes) Recht, oder Rechtsbehelf dar und schließt seine weitere Ausübung weder aus noch schränkt sie diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel, noch wird dadurch eine künftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, dieser Befugnis oder dieses Rechtsmittels ausgeschlossen oder eingeschränkt.
18.8 ein. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses (oder eines anderen) Rechts, einer Befugnis oder eines RechtsmittelsRechtsmittels ausschließen, die durch das Gesetz oder im Rahmen unseres Vertrages einschränken. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen sindist, vermag eine zukünftige Ausübung dieses Rechts oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels zu verhindern.
18.9 Unser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüchesind Rechte, die sich aus diesem AVV ergeben, kumulativ und schließen gesetzlich vorgesehene Rechte nicht aus.
12.3. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses AVV für rechtswidrig, nichtig, oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses AVV nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, eine solche ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem ursprünglichen Ziel der Parteien, in Bezug auf diesen AVV, so nahe wie möglich kommt.
12.4. Keine Vertragspartei darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem AVV ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten, mit der Ausnahme, dass jede Vertragspartei diesen AVV als Ganzes ohne eine solche Zustimmung an eine Einrichtung guten Rufes (außer direkte Konkurrenten der anderen Vertragspartei) abtreten kann, die in der Lage ist, die Rechte und Pflichten aus diesem AVV zu erfüllen, und zwar mit der Folge, dass das Vermögen, oder Geschäft der abtretenden Vertragspartei ganz, oder im Wesentlichen vollständig an die andere Vertragspartei übergeht. Eine Person, die nicht Vertragspartei dieses AVV ist, hat keine Rechte aus, oder in Zusammenhang Verbindung mit ihm, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und sind danach auszulegendiesem AVV.
18.10 12.5. Dieser AVV unterliegt den örtlichen Gesetzen bei TWIPLA und ist entsprechend auszulegen, ungeachtet der Gesetze, die ansonsten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des internationalen Privatrechts gelten könnten. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte in Dresden, Deutschland, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung unterwerfen sich hiermit ausschließlich und unwiderruflich dem Gerichtsstand des Hauptgeschäftssitzes von Streitigkeiten oder Ansprüchen habenTWIPLA bezüglich aller Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit unserem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche)diesem AVV ergeben. Es gelten die Servicebedingungen von TWIPLA. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
12.6. Der Anbieter AVV ist auch berechtigt, seine Ansprüche vor eine Anlage zu den am allgemeinen Gerichtsstand Servicebedingungen und integraler Bestandteil des Bestellers zuständigen Gerichten geltend zu machen.
1 In unserem Vertrag gilt: Abonnements-Gebühr bedeutet in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die vom Kunden für diesen abonnierten Dienst zu zahlenden Gebühren, wie in der Bestellung festgelegt; Abonnierte Dienste bezeichnet alle Dienste, den der Kunde, wie Vertrags. Ungeachtet des Abschnitts 1.2. dieses AVV haben im Auftrag angegeben, abonniert hat (Falle von Widersprüchen zwischen den Klauseln der Servicebedingungen und abonnierter Dienst bezieht sich auf jeden einzelnen Dienst); Abonnierter Dienstleistungszeitraum bedeutet (vorbehaltlich der Ziffdiesem AVV die Klauseln dieses AVVs Vorrang. 15 Für und 16) in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die Dauer, während der diese Dienste wie ursprünglich im Auftrag festgelegt, einschließlich aller Verlängerungen, beginnend mit dem Datum des Dienstbeginns, bereitgestellt werden sollen; Aktualisierung hat die in Ziff. 4.1 benannte Bedeutung, Namen von Für und aktualisieren ist entsprechend auszulegen; und Arbeitstag bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag im Freistaat SachsenNamen der "Visitor Analytics GmbH": Xxx Xxxxxxxxxx, Bundesrepublik Deutschland, ist;Geschäftsführer Anlage 1 - Datenkategorien und Betroffene Erlaubter Zweck: Kategorien von Betroffenen
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Allgemein. 18.1 Unser 15.1 Das Versäumnis oder die Verzögerung durch PEI-Genesis oder die Zeit oder die Nachsicht, die von PEI-Genesis bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels im Rahmen oder in Verbindung mit diesen Bedingungen gewährt wird, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel und die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels schließt eine weitere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels durch PEI-Genesis aus.
15.2 Ein Verzicht von PEI-Genesis auf eine Anforderung dieser Bedingungen oder auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf aus diesen Bedingungen wird nur wirksam, wenn er schriftlich von einer autorisierten Person im Namen von PEI-Genesis unterzeichnet wurde. Kein Verzicht auf einen bestimmten Verstoß gegen diese Bedingungen gilt als Verzicht auf eine Wiederholung eines solchen Verstoßes.
15.3 Eine Person, die keine Vertragspartei ist, ist nicht berechtigt, eine ihrer Bestimmungen gemäß dem Vertragsgesetz (Rechte Dritter) von 1999 durchzusetzen.
15.4 Alle vertraglichen Bekanntmachungen müssen schriftlich von Hand oder per Post oder Fax an die Partei erfolgen, die am Sitz dieser Partei oder an einer anderen Adresse benachrichtigt werden soll, die diese Partei der anderen Partei zu diesem Zweck mitgeteilt hat. Alle Mitteilungen gelten als wie folgt eingegangen:
15.4.1 wenn sie bei Lieferung persönlich zugestellt werden;
15.4.2 wenn sie am zweiten Geschäftstag nach der Entsendung an eine Adresse im Deutschland gesendet werden;
15.4.3 bei Versand per Post an eine Adresse außerhalb Deutschlands am siebten Geschäftstag nach der Versendung nach Deutschland und
15.4.4 wenn sie per Fax eingehen, mit der Ausnahme, dass eine Benachrichtigung an einem Tag zugestellt oder empfangen wird, der im Empfängerland kein Geschäftstag ist, oder wenn diese nach Geschäftsschluss in diesem Land eintrifft, gilt diese am Liefer- oder Empfängerort als am darauffolgenden Geschäftstag zugestellt
15.5 Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von PEI-Genesis einen Vertrag oder seine Rechte oder einen Teil davon im Rahmen eines Vertrags nicht abtreten, übertragen, belasten oder in anderer ähnlicher Weise behandeln, eine oder alle seine Verpflichtungen im Rahmen eines Vertrages untervergeben oder den Anschein erwecken, dies zu tun. PEI-Genesis kann jederzeit einige oder alle seiner Rechte und Pflichten aus einem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten oder auf andere Weise behandeln.
15.6 Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt vertrauliche Informationen über Geschäfte, Angelegenheiten, Xxxxxx oder Lieferanten der anderen Partei oder eines Mitglieds der Unternehmensgruppe, zu der die andere Partei gehört, an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß Klausel 15.7 zulässig.
15.7 Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei:
15.7.1 ihren Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Vertretern oder Beratern offenlegen, die diese Informationen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Partei benötigen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, Klausel 15.6 einhalten sowie
15.7.2 mögliche gesetzliche Vorgaben oder Vorgaben eines zuständigen Gerichts oder einer Regierungs- oder Regulierungsbehörde.
15.8 Der Kunde darf keine vertraulichen Informationen von PEI-Genesis für andere Zwecke als zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verwenden.
15.9 Der Kunde stellt PEI-Genesis nach Eingang der Aufforderung bei PEI-Genesis die Finanzdaten und zugehörigen Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um eine fortlaufende Feststellung des Finanzstatus des Kunden zu ermöglichen. Wenn der Kunde PEI-Genesis zu irgendeinem Zeitpunkt während der Vertragserfüllung keine ausreichende Zusicherung hinsichtlich seiner finanziellen Leistungsfähigkeit zur Erfüllung dieses Vertrags gibt, kann PEI-Genesis diesen Vertrag gemäß Klausel 5.5.1 als abgelehnt behandeln.
15.10 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung eines Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder von einem zuständigen Gericht für ungültig befunden werden, so gilt sie als in dem Mindestmaß geändert, das erforderlich ist, um ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit zu erwirken. Wenn eine solche Änderung nicht möglich ist, gilt die entsprechende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Löschung einer Bestimmung oder Teilbestimmung im Rahmen dieser Klausel hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags.
15.11 Jeder Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren VerträgeVereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Erklärungen und Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Vertragsgegenstand, sei es schriftlich oder mündlichseinen Gegenstand.
18.2 15.12 Jede Mitteilung, die von einer Partei im Rahmen unseres Vertrages gemacht wird, muss mindestens in Textform erfolgen und an die entsprechende Adresse oder E-Mailadresse gesendet werden, die im Auftrag angegeben ist oder von einer Partei der anderen Partei mitgeteilt wurde. Diese Ziff. 18.2 gilt nicht für Mitteilungen in Gerichtsverfahren.
18.3 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen, kann der Anbieter jederzeit einzelne oder alle seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag abtreten, weitergeben, unterlizenzieren (auch durch mehrstufige Verträge), übertragen, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
18.4 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag (einschließlich der gewährten Lizenzrechte) weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, untervergeben, unterlizenzieren, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
18.5 Die Parteien sind unabhängig und stehen nicht in einem Gesellschaftsverhältnis oder in einem Handelsvertreterverhältnis zueinander und unser Vertrag begründet zwischen ihnen kein Joint- Venture, kein Treuhand-, Nießbrauchs oder sonstiges Verhältnis, sondern ausschließlich die darin ausdrücklich vorgesehenen vertragliche Beziehung. Keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, und sie darf auch nicht behauptenerkennt an, dass sie dazu befugt istsich beim Abschluss eines Vertrags nicht auf Aussagen, Erklärungen, Zusicherungen oder Garantien (ob schuldlos oder fahrlässig gemacht) berufen wird oder Rechtsmittel geltend machen wird, wenn diese nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind.
18.6 Sollte eine Bestimmung unseres Vertrages (15.13 Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch auf schuldlose oder ein Teil fahrlässige Falschdarstellung oder fahrlässige Falschdarstellung aufgrund einer Bestimmung) rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen unseres Vertrages davon unberührtErklärung in dieser Vereinbarung hat.
18.7 Kein Versäumnis, keine Verzögerung 15.14 Nichts in diesen Bedingungen soll die Haftung für Betrug einschränken oder Unterlassung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels, die durch das Gesetz oder im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sind, begründet einen Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel, noch wird dadurch eine künftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, dieser Befugnis oder dieses Rechtsmittels ausgeschlossen oder eingeschränktausschließen.
18.8 Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels, die durch das Gesetz oder im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sind, vermag eine zukünftige Ausübung dieses Rechts oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels zu verhindern.
18.9 Unser 15.15 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder wird in Zusammenhang Übereinstimmung mit ihm, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und sind danach auszulegen.
18.10 diesem ausgelegt. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte in Dresden, Deutschland, die ausschließliche unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder in Verbindung mit unserem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). Der Anbieter ist auch berechtigt, seine Ansprüche vor den am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zuständigen Gerichten geltend zu machender deutschen Gerichte.
1 In unserem Vertrag gilt: Abonnements-Gebühr bedeutet in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die vom Kunden für diesen abonnierten Dienst zu zahlenden Gebühren, wie in der Bestellung festgelegt; Abonnierte Dienste bezeichnet alle Dienste, den der Kunde, wie im Auftrag angegeben, abonniert hat (und abonnierter Dienst bezieht sich auf jeden einzelnen Dienst); Abonnierter Dienstleistungszeitraum bedeutet (vorbehaltlich der Ziff. 15 und 16) in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die Dauer, während der diese Dienste wie ursprünglich im Auftrag festgelegt, einschließlich aller Verlängerungen, beginnend mit dem Datum des Dienstbeginns, bereitgestellt werden sollen; Aktualisierung hat die in Ziff. 4.1 benannte Bedeutung, und aktualisieren ist entsprechend auszulegen; und Arbeitstag bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag im Freistaat Sachsen, Bundesrepublik Deutschland, ist;
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein. 18.1 Unser Vertrag Jede der Vertragsparteien tritt gegenüber der anderen als unabhängiger Unternehmer auf und ist nicht berechtigt, im Namen der jeweils anderen zu handeln oder diese auf andere Weise zu binden. Durch diese Vereinbarung entsteht auch keine zusätzliche Beziehung (z. B. Beschäftigungsverhältnis, Partnerschaft, Vertretung oder Franchise) zwischen den Parteien. Die Nichtdurchsetzung eines Teils dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht dar; nur schriftliche Verzichterklärungen sind wirksam. Sie dürfen diese Vereinbarung weder ganz noch teilweise ohne unsere Einwilligung abtreten, und jede Abtretung, die gegen die Bestimmung von Ziffer 16 verstößt, ist ungültig. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung bindend und gereicht zum Nutzen der jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Vertragsparteien. Wenn ein Gericht oder Schiedsrichter feststellt, dass wir einen Teil dieser Vereinbarung wie formuliert nicht durchsetzen können, werden wir diese Bestimmungen im durch das anwendbare Recht durchsetzbaren Umfang durch ähnliche Bestimmungen ersetzen, doch der Rest dieser Vereinbarung bleibt davon unberührt. In Ziffer h der verbindlichen Schiedsgerichtsvereinbarung und des Verzichts auf Sammelklagen wird geregelt, was passiert, wenn Teile von Ziffer 12 oben (Schiedsgerichtsvereinbarung und Verzicht auf Sammelklagen) für rechtswidrig oder undurchführbar befunden werden; Ziffer h der verbindlichen Schiedsgerichtsvereinbarung und des Verzichts auf Sammelklagen erhält gegenüber Ziffer 16 Vorrang, falls sich aus ihnen Widersprüche ergeben und Ihr Hauptgeschäftssitz sich in den Vereinigten Staaten befindet. Alle Rechte und Rechtsbehelfe unter dieser Vereinbarung sind kumulativ. Diese Vereinbarung stellt in Bezug auf den Vertragsgegenstand die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle tritt an die Stelle aller früheren VerträgeVereinbarungen und Kommunikationen, Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien die in Bezug auf den Vertragsgegenstand, sei es schriftlich oder mündlichVertragsgegenstand zwischen den Parteien stattgefunden haben.
18.2 Jede Mitteilung, die von einer Partei im Rahmen unseres Vertrages gemacht wird, muss mindestens in Textform erfolgen und an die entsprechende Adresse oder E-Mailadresse gesendet werden, die im Auftrag angegeben ist oder von einer Partei der anderen Partei mitgeteilt wurde. Diese Ziff. 18.2 gilt nicht für Mitteilungen in Gerichtsverfahren.
18.3 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen, kann der Anbieter jederzeit einzelne oder alle seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag abtreten, weitergeben, unterlizenzieren (auch durch mehrstufige Verträge), übertragen, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
18.4 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag (einschließlich der gewährten Lizenzrechte) weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, untervergeben, unterlizenzieren, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
18.5 Die Parteien sind unabhängig und stehen nicht in einem Gesellschaftsverhältnis oder in einem Handelsvertreterverhältnis zueinander und unser Vertrag begründet zwischen ihnen kein Joint- Venture, kein Treuhand-, Nießbrauchs oder sonstiges Verhältnis, sondern ausschließlich die darin ausdrücklich vorgesehenen vertragliche Beziehung. Keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, und sie darf auch nicht behaupten, dass sie dazu befugt ist.
18.6 Sollte eine Bestimmung unseres Vertrages (oder ein Teil einer Bestimmung) rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen unseres Vertrages davon unberührt.
18.7 Kein Versäumnis, keine Verzögerung oder Unterlassung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels, die durch das Gesetz oder im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sind, begründet einen Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel, noch wird dadurch eine künftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, dieser Befugnis oder dieses Rechtsmittels ausgeschlossen oder eingeschränkt.
18.8 Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels, die durch das Gesetz oder im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sind, vermag eine zukünftige Ausübung dieses Rechts oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels zu verhindern.
18.9 Unser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Zusammenhang mit ihm, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und sind danach auszulegen.
18.10 Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte in Dresden, Deutschland, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder in Verbindung mit unserem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). Der Anbieter ist auch berechtigt, seine Ansprüche vor den am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zuständigen Gerichten geltend zu machen.
1 In unserem Vertrag gilt: Abonnements-Gebühr bedeutet in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die vom Kunden für diesen abonnierten Dienst zu zahlenden Gebühren, wie in der Bestellung festgelegt; Abonnierte Dienste bezeichnet alle Dienste, den der Kunde, wie im Auftrag angegeben, abonniert hat (und abonnierter Dienst bezieht sich auf jeden einzelnen Dienst); Abonnierter Dienstleistungszeitraum bedeutet (vorbehaltlich der Ziff. 15 und 16) in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die Dauer, während der diese Dienste wie ursprünglich im Auftrag festgelegt, einschließlich aller Verlängerungen, beginnend mit dem Datum des Dienstbeginns, bereitgestellt werden sollen; Aktualisierung hat die in Ziff. 4.1 benannte Bedeutung, und aktualisieren ist entsprechend auszulegen; und Arbeitstag bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag im Freistaat Sachsen, Bundesrepublik Deutschland, ist;
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Samples: Microsoft Advertising Agreement
Allgemein. 18.1 Unser Vertrag Diese Lizenzvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien Ihnen und Ascensia in Bezug auf diese App dar und ersetzt alle früheren Verträgevorherigen Angebote, Verhandlungen, Gespräche, Diskussionen und Absprachen zwischen Ihnen und Vereinbarungen Ascensia bezüglich dieser App. Diese Lizenzvereinbarung kann auf keinen Fall so ausgelegt werden, dass eine Arzt-Patient-Beziehung, eine Partnerschaft, ein Vertretungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien in Bezug Ihnen und Ascensia entsteht. Nach der Beendigung der Lizenz aus beliebigem Grund bleiben die Abschnitte 8 (Verwendung von Daten), 12 (Geistige Eigentumsrechte), 13 (Datensicherung) 14 (Keine Gewähr für Informationen), 17 (Haftungsausschluss), 19 (Beschränkte Haftung), 24 (Schadloshaltung), 25 (Handelsmarken) und 30 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand) unverändert wirksam und bindend. Der Verzicht auf den Vertragsgegenstand, sei es schriftlich Rechte oder mündlich.
18.2 Jede Mitteilungdie Nichtausübung von Rechten, die von einer Partei in dieser Lizenz vorgesehen sind, gelten nicht als Verzicht auf weitere Rechte im Rahmen unseres Vertrages gemacht wirddieser Lizenz. Sollte sich eine Bestimmung dieser Lizenz letztendlich als rechtswidrig, muss mindestens in Textform erfolgen nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar erweisen, wird diese von den übrigen Bestimmungen dieser Lizenz abgesondert und an berührt nicht die entsprechende Adresse Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Diese EULA ist persönlich auf den Benutzer bezogen und darf aus keinem Grund übertragen, abgetreten, unterlizenziert oder E-Mailadresse gesendet ersetzt werden. Übersetzungen dieser Lizenz dienen lokalen Anforderungen. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, die gilt im Auftrag angegeben ist oder Falle von Unstimmigkeiten zwischen der englischen und einer Partei der anderen Partei mitgeteilt wurdenicht-englischen Version die englische Version dieser Lizenz. Diese Ziff. 18.2 gilt nicht für Mitteilungen in Gerichtsverfahren.
18.3 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen, kann der Anbieter jederzeit einzelne oder alle seine Wir können unsere Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag abtreten, weitergeben, unterlizenzieren (auch durch mehrstufige Verträge), dieser EULA auf eine andere Organisation übertragen, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen ohne dass Ihre Rechte oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
18.4 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters seine Rechte und unsere Pflichten aus unserem Vertrag (einschließlich der gewährten Lizenzrechte) weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, untervergeben, unterlizenzieren, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handelndieser EULA dadurch beeinträchtigt werden.
18.5 Die Parteien sind unabhängig und stehen nicht in einem Gesellschaftsverhältnis oder in einem Handelsvertreterverhältnis zueinander und unser Vertrag begründet zwischen ihnen kein Joint- Venture, kein Treuhand-, Nießbrauchs oder sonstiges Verhältnis, sondern ausschließlich die darin ausdrücklich vorgesehenen vertragliche Beziehung. Keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, und sie darf auch nicht behaupten, dass sie dazu befugt ist.
18.6 Sollte eine Bestimmung unseres Vertrages (oder ein Teil einer Bestimmung) rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen unseres Vertrages davon unberührt.
18.7 Kein Versäumnis, keine Verzögerung oder Unterlassung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels, die durch das Gesetz oder im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sind, begründet einen Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel, noch wird dadurch eine künftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, dieser Befugnis oder dieses Rechtsmittels ausgeschlossen oder eingeschränkt.
18.8 Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels, die durch das Gesetz oder im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sind, vermag eine zukünftige Ausübung dieses Rechts oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels zu verhindern.
18.9 Unser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Zusammenhang mit ihm, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und sind danach auszulegen.
18.10 Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte in Dresden, Deutschland, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder in Verbindung mit unserem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). Der Anbieter ist auch berechtigt, seine Ansprüche vor den am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zuständigen Gerichten geltend zu machen.
1 In unserem Vertrag gilt: Abonnements-Gebühr bedeutet in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die vom Kunden für diesen abonnierten Dienst zu zahlenden Gebühren, wie in der Bestellung festgelegt; Abonnierte Dienste bezeichnet alle Dienste, den der Kunde, wie im Auftrag angegeben, abonniert hat (und abonnierter Dienst bezieht sich auf jeden einzelnen Dienst); Abonnierter Dienstleistungszeitraum bedeutet (vorbehaltlich der Ziff. 15 und 16) in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die Dauer, während der diese Dienste wie ursprünglich im Auftrag festgelegt, einschließlich aller Verlängerungen, beginnend mit dem Datum des Dienstbeginns, bereitgestellt werden sollen; Aktualisierung hat die in Ziff. 4.1 benannte Bedeutung, und aktualisieren ist entsprechend auszulegen; und Arbeitstag bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag im Freistaat Sachsen, Bundesrepublik Deutschland, ist;
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Samples: Endbenutzer Lizenzvereinbarung
Allgemein. 18.1 Unser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar 12.1. Nach Ablauf oder Kündigung des gesamten Vertrags oder dieses AVV, oder auf frühere Anforderung des Kunden wird TWIPLA - nach Xxxx des Kunden - alle personenbezogenen Nutzungsdaten und ersetzt alle früheren Verträge, Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand, sei es schriftlich oder mündlich.
18.2 Jede Mitteilung, die von einer Partei im Rahmen unseres Vertrages gemacht wird, muss mindestens in Textform erfolgen und an die entsprechende Adresse oder E-Mailadresse gesendet werden, die im Auftrag angegeben ist oder von einer Partei der anderen Partei mitgeteilt wurde. Diese Ziff. 18.2 gilt nicht für Mitteilungen in Gerichtsverfahren.
18.3 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen, kann der Anbieter jederzeit einzelne oder alle seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag abtreten, weitergeben, unterlizenzieren (auch durch mehrstufige Verträge), übertragen, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
18.4 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag vorhandenen Kopien (einschließlich der gewährten Lizenzrechtepersonenbezogenen Daten) weder ganz noch teilweise abtretenin einer der Sensibilität der Daten angemessenen Weise an den Kunden zurückgeben, übertragenoder sicher löschen oder vernichten, untervergebenes sei denn, unterlizenzieren, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln.
18.5 Die Parteien sind unabhängig und stehen nicht in einem Gesellschaftsverhältnis oder in einem Handelsvertreterverhältnis zueinander und unser Vertrag begründet zwischen ihnen kein Joint- Venture, kein Treuhand-, Nießbrauchs oder sonstiges Verhältnis, sondern ausschließlich die darin ausdrücklich vorgesehenen vertragliche Beziehunggeltenden Datenschutzgesetze schreiben die Speicherung der personenbezogenen Nutzungsdaten vor. Keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, und sie darf auch nicht behauptenTWIPLA bestätigt dem Kunden schriftlich, dass sie dazu befugt der Löschvorgang abgeschlossen ist.
18.6 Sollte eine Bestimmung unseres Vertrages (oder 12.2. Ein Verzicht auf ein Teil einer Bestimmung) rechtswidrigRecht nach diesem AVV ist nur wirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werdenwenn er schriftlich erfolgt und gilt nur für die Umstände, so bleibt für die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen unseres Vertrages davon unberührt.
18.7 er gewährt wird. Kein Versäumnis, keine Verzögerung oder Unterlassung Verzug einer der Parteien Partei bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis Rechts oder eines Rechtsmittels, die durch das Gesetz oder Rechtsbehelfs im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sinddieses AVVs, begründet oder per Gesetz stellt einen Verzicht auf dieses (oder ein anderes) Recht, oder Rechtsbehelf dar und schließt seine weitere Ausübung weder aus noch schränkt sie diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel, noch wird dadurch eine künftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, dieser Befugnis oder dieses Rechtsmittels ausgeschlossen oder eingeschränkt.
18.8 ein. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses (oder eines anderen) Rechts, einer Befugnis oder eines RechtsmittelsRechtsmittels ausschließen, die durch das Gesetz oder im Rahmen unseres Vertrages einschränken. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen sindist, vermag eine zukünftige Ausübung dieses Rechts oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels zu verhindern.
18.9 Unser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüchesind Rechte, die sich aus diesem AVV ergeben, kumulativ und schließen gesetzlich vorgesehene Rechte nicht aus.
12.3. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses AVV für rechtswidrig, nichtig, oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses AVV nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, eine solche ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem ursprünglichen Ziel der Parteien, in Bezug auf diesen AVV, so nahe wie möglich kommt.
12.4. Keine Vertragspartei darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem AVV ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten, mit der Ausnahme, dass jede Vertragspartei diesen AVV als Ganzes ohne eine solche Zustimmung an eine Einrichtung guten Rufes (außer direkte Konkurrenten der anderen Vertragspartei) abtreten kann, die in der Lage ist, die Rechte und Pflichten aus diesem AVV zu erfüllen, und zwar mit der Folge, dass das Vermögen, oder Geschäft der abtretenden Vertragspartei ganz, oder im Wesentlichen vollständig an die andere Vertragspartei übergeht. Eine Person, die nicht Vertragspartei dieses AVV ist, hat keine Rechte aus, oder in Zusammenhang Verbindung mit ihm, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und sind danach auszulegendiesem AVV.
18.10 12.5. Dieser AVV unterliegt den örtlichen Gesetzen bei TWIPLA und ist entsprechend auszulegen, ungeachtet der Gesetze, die ansonsten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des internationalen Privatrechts gelten könnten. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte in Dresden, Deutschland, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung unterwerfen sich hiermit ausschließlich und unwiderruflich dem Gerichtsstand des Hauptgeschäftssitzes von Streitigkeiten oder Ansprüchen habenTWIPLA bezüglich aller Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit unserem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Bestand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche)diesem AVV ergeben. Es gelten die Servicebedingungen von TWIPLA. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
12.6. Der Anbieter AVV ist auch berechtigt, seine Ansprüche vor eine Anlage zu den am allgemeinen Gerichtsstand Servicebedingungen und integraler Bestandteil des Bestellers zuständigen Gerichten geltend zu machen.
1 In unserem Vertrag gilt: Abonnements-Gebühr bedeutet in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die vom Kunden für diesen abonnierten Dienst zu zahlenden Gebühren, wie in der Bestellung festgelegt; Abonnierte Dienste bezeichnet alle Dienste, den der Kunde, wie Vertrags. Ungeachtet des Abschnitts 1.2. dieses AVV haben im Auftrag angegeben, abonniert hat (Falle von Widersprüchen zwischen den Klauseln der Servicebedingungen und abonnierter Dienst bezieht sich auf jeden einzelnen Dienst); Abonnierter Dienstleistungszeitraum bedeutet (vorbehaltlich der Ziffdiesem AVV die Klauseln dieses AVVs Vorrang. 15 Für und 16) in Bezug auf jeden abonnierten Dienst die Dauer, während der diese Dienste wie ursprünglich im Auftrag festgelegt, einschließlich aller Verlängerungen, beginnend mit dem Datum des Dienstbeginns, bereitgestellt werden sollen; Aktualisierung hat die in Ziff. 4.1 benannte Bedeutung, Namen von Für und aktualisieren ist entsprechend auszulegen; und Arbeitstag bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag im Freistaat SachsenNamen der "Visitor Analytics GmbH": Xxx Xxxxxxxxxx, Bundesrepublik Deutschland, ist;Geschäftsführer Anlage 1 - Datenkategorien und Betroffene Erlaubter Zweck: Kategorien von Betroffenen
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag