Common use of Allgemeine Mitteilungspflicht Clause in Contracts

Allgemeine Mitteilungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin hat die DFG über alle wesentlichen Änderungen tatsächli- cher Umstände, insbesondere über diejenigen, die Geschäfts- und/oder Vertragsgrund- lage geworden sind (wie z. B. Angaben zur Projektleitung, Veränderungen im Kreis der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler), unverzüglich in Textform (E-Mail, Fax) zu informieren.

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Allgemeine Mitteilungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin hat die DFG über alle wesentlichen Änderungen tatsächli- cher Umstände, insbesondere über diejenigen, die Geschäfts- und/oder Vertragsgrund- lage geworden sind (wie z. z.B. Angaben zur Projektleitung, Veränderungen im Kreis der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler), unverzüglich in Textform (E-Mail, Fax) zu informieren.

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Allgemeine Mitteilungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin hat die DFG über alle wesentlichen Änderungen tatsächli- cher Umstände, insbesondere über diejenigen, die Geschäfts- und/oder Vertragsgrund- lage geworden sind (wie z. z.B. Angaben zur Projektleitung, Veränderungen im Kreis der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler), unverzüglich in Textform (E-E- Mail, Fax) zu informieren.. DFG

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Allgemeine Mitteilungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin hat die DFG über alle wesentlichen Änderungen tatsächli- cher Umstände, insbesondere über diejenigen, die Geschäfts- und/oder Vertragsgrund- lage geworden sind (wie z. z.B. Angaben zur Projektleitung, Veränderungen im Kreis der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler), unverzüglich in Textform (E-E- Mail, FaxBrief) zu informieren.

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Allgemeine Mitteilungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin hat die DFG über alle wesentlichen Änderungen tatsächli- cher tatsäch- licher Umstände, insbesondere über diejenigen, die Geschäfts- und/oder Vertragsgrund- lage Vertrags- grundlage geworden sind (wie z. z.B. Angaben zur Projektleitung, Veränderungen im Kreis der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler), unverzüglich in Textform Text- form (E-Mail, FaxBrief) zu informieren.

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Allgemeine Mitteilungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin hat die DFG über alle wesentlichen Änderungen tatsächli- cher Umstände, insbesondere über diejenigen, die Geschäfts- und/oder Vertragsgrund- lage geworden sind (wie z. B. Angaben zur Projektleitung, Veränderungen im Kreis der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler), unverzüglich in Textform (E-E- Mail, FaxBrief) zu informieren.

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