Allgemeine Mitteilungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin hat die DFG über alle wesentlichen Änderungen tatsächli- cher Umstände, insbesondere über diejenigen, die Geschäfts- und/oder Vertragsgrund- lage geworden sind (wie z.B. Angaben zur Projektleitung), unverzüglich in Textform (E- Mail, Brief) zu informieren.
Appears in 1 contract
Samples: Förderverträge
Allgemeine Mitteilungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin hat die DFG über alle wesentlichen Änderungen tatsächli- cher Umstände, insbesondere über diejenigen, die Geschäfts- und/oder Vertragsgrund- lage geworden sind (wie z.z. B. Angaben zur Projektleitung, Veränderungen im Kreis der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler), unverzüglich in Textform (E- E-Mail, BriefFax) zu informieren.
Appears in 1 contract
Samples: Förderverträge
Allgemeine Mitteilungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin hat die DFG über alle wesentlichen Änderungen tatsächli- cher Umstände, insbesondere über diejenigen, die Geschäfts- und/oder Vertragsgrund- lage geworden sind (wie z.B. Angaben zur Projektleitung), unverzüglich in Textform (E- Mail, BriefFax) zu informieren.. DFG
Appears in 1 contract
Samples: Funding Agreement
Allgemeine Mitteilungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin hat die DFG über alle wesentlichen Änderungen tatsächli- cher Umstände, insbesondere über diejenigen, die Geschäfts- und/oder Vertragsgrund- lage geworden sind (wie z.z. B. Angaben zur Projektleitung), unverzüglich in Textform (E- Mail, Brief) zu informieren.
Appears in 1 contract
Samples: Funding Agreement
Allgemeine Mitteilungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin hat die DFG über alle wesentlichen Änderungen tatsächli- cher Umstände, insbesondere über diejenigen, die Geschäfts- und/oder Vertragsgrund- lage geworden sind (wie z.B. Angaben zur Projektleitung, Veränderungen im Kreis der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler), unverzüglich in Textform (E- E-Mail, BriefFax) zu informieren.
Appears in 1 contract
Samples: Funding Agreement