Common use of Allgemeine Mitteilungspflicht Clause in Contracts

Allgemeine Mitteilungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin bzw. der Bewilligungsempfänger hat die DFG über alle wesentlichen Änderungen tatsächlicher Umstände, insbesondere über diejenigen, die Geschäfts- und/oder Vertragsgrundlage geworden sind, im Nachgang einer Bewilligung unverzüglich in Textform (E-Mail, Fax) unter Angabe des zugewiesenen Geschäftszei- chens und der Abrechnungsobjektnummer zu informieren (bspw. die Änderung der Adressdaten, Änderung der Bankdaten, Kündigung oder andere Änderungen im Rah- men des Arbeitsverhältnisses). Weitere spezielle Mitteilungspflichten ergeben sich aus dem Bewilligungsschreiben und/oder den Regelungen dieser Verwendungsrichtlinien. Ein Wechsel der Forschungseinrichtung und/oder Projektleitung muss von der DFG ge- nehmigt werden.

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Allgemeine Mitteilungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin bzw. der Bewilligungsempfänger hat die DFG über alle wesentlichen Änderungen tatsächlicher UmständeUmstände , insbesondere über diejenigen, die Geschäfts- und/oder Vertragsgrundlage geworden sind, im Nachgang einer Bewilligung unverzüglich in Textform (E-Mail, Fax) unter Angabe des zugewiesenen Geschäftszei- chens und der Abrechnungsobjektnummer zu informieren (bspw. die Änderung der Adressdaten, Änderung der Bankdaten, Kündigung oder andere Änderungen im Rah- men des Arbeitsverhältnisses). Weitere spezielle Mitteilungspflichten ergeben sich aus dem Bewilligungsschreiben und/oder den Regelungen dieser Verwendungsrichtlinien. Ein Wechsel der Forschungseinrichtung und/oder Projektleitung muss von der DFG ge- nehmigt werden.

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