Common use of Allgemeine Pflichten des VU Clause in Contracts

Allgemeine Pflichten des VU. a) Das VU ist verpflichtet, die Stammdaten in diesem Vertrag vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Änderungen müssen EC Cash Direkt unverzüglich und unaufgefordert angezeigt werden, insbesondere • Änderungen der Art des Produktsortiments; • Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens oder ein sonstiger Inhaberwechsel; • Änderungen der Rechtsform oder der Firma; • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse; • Änderungen von Name, Adresse oder Bankverbindung; • eine Änderung der Anwahlnummer des Terminals. b) Das VU ist weiterhin verpflichtet, • die von EC Cash Direkt im Terminal eingestellte, oder auf andere Weise mitgeteilte Nummer für Autorisierungsanfragen zu verwenden; • einen Kassenschnitt in der Regel täglich, jedoch mindestens einmal pro Woche und zum Monatsende durchzuführen. Zur Sicherheit des VU gegen Verluste aus Kartenzahlungen kann von EC Cash Direkt täglich ein s.g. Zwangskassenschnitt durchgeführt werden. Xxxxxx dies nicht gewünscht sein, hat das VU dies schriftlich mitzuteilen. Evtl. Verluste aufgrund von verzögerten Kassenschnitten trägt in diesem Falle der VU alleine. • auf Anforderung von EC Cash Direkt Jahresabschlussunterlagen zur Verfügung zu stellen, • die Entgelte einschließlich der ggf. abzuführenden Autorisierungsentgelte fristgerecht zu bezahlen bzw. für einen ausreichenden Kontostand zur Abbuchung im Lastschriftverfahren zu sorgen. • Nimmt das VU nicht am Lastschriftverfahren teil, wird pro Abrechnungsmonat ein zusätzliches Entgelt gemäß Preisliste berechnet; • alle Informationen, die zur Errichtung und Durchführung des Services notwendig sind, im EC Cash Direkt Servicevertrag zu vermerken und EC Cash Direkt zur Verfügung zu stellen; • sich bei Störungen in anderen Netzen oder bei anderen Dienstleistern, die EC Cash Direkt nicht zu vertreten hat, selbst an den jeweiligen Netzbetreiber oder Dienstleister zu wenden. c) Das VU wird EC Cash Direkt auf Anforderung eine Inspektion der Geschäftsräume entweder persönlich oder durch von EC Cash Direkt beauftragte Dritte gestatten, um EC Cash Direkt die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages zu ermöglichen. d) Das VU ist verpflichtet, unbefugten Dritten keinen Zugriff auf das POS-Gerät zu gewähren und das Gerät gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu sichern. Sofern der Verdacht besteht. dass sich Dritte Zugang zu dem POS-Gerät verschafft haben, ist das VU verpflichtet, dies EC Cash Direkt unverzüglich anzuzeigen. e) Das VU verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit Transaktionen über die dem Vertrag unterliegenden Zahlungsverfahren ausschließlich über EC Cash Direkt abzuwickeln. Während der Laufzeit eines Vertrages über Miete oder Service für POS- oder virtuelle Terminals ist das VU verpflichtet, die zu dem Zeitpunkt der Bereitstellung bei EC Cash Direkt vereinbarten Kartendienstleistungen ausschließlich von EC Cash Direkt abzunehmen. Das sind insbesondere die Abnahme von Leistungen als Netzbetreiber für das electronic-cash-System, ELV, VISA Electron, VPay, MasterCard und Maestro. Weitere Verpflichtungen des VU bleiben unberührt.

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