Allgemeine und plattformübergreifende Nutzung Musterklauseln

Allgemeine und plattformübergreifende Nutzung. Vorbehaltlich anderer in einer Bestellung festgelegten Bedingungen, die zwei oder mehr autorisierte Benutzer zulassen, darf der Lizenznehmer im Rahmen der Lizenz eine Kopie der Software auf einem Gerät zur Nutzung durch nur einen autorisierten Benutzer installieren. Vorbehaltlich der Einhaltung aller Bedingungen dieser EULA und der Vorlage eines gültigen, autorisierten und aktivierten Softwareschlüssels darf im Rahmen der Lizenz eine Zweitkopie der Software auf einem zweiten Gerät zur Nutzung durch denselben autorisierten Benutzer installiert werden. Es darf sowohl die Windows- als auch die Mac-Version der Software installiert und benutzt werden. Keinesfalls dürfen die zulässigen Kopien der Software, die von nur einem autorisierten Benutzer installiert wurden, gleichzeitig auf mehr als einem Gerät genutzt werden. Die Komponenten der Software werden als eine Einheit lizenziert, und dürfen nicht getrennt oder virtualisiert
Allgemeine und plattformübergreifende Nutzung. Sofern diese LVTS keine anderslautenden Festlegungen aufweist und solange Sie die in dieser LVTS als Voraussetzung der darin eingeräumten Lizenz dargelegten Bedingungen und Bestimmungen einhalten, dürfen Sie im Rahmen der Lizenz eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE auf maximal der Zulässigen Anzahl Ihrer kompatiblen Computer nutzen, solang Sie bei entsprechender Aufforderung des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE einen gültigen und autorisierten SOFTWARE-Schlüssel für jede Kopie vorweisen können. Sie dürfen im Rahmen der Lizenz sowohl die Version Snagit für Windows als auch die Version Snagit für Mac des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE installieren und verwenden, vorausgesetzt, dass lizenzgemäß zu jedem Zeitpunkt nur eine Version des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE auf einer Plattform in einer Sprache und ausschließlich durch Sie genutzt wird (keine simultane Nutzung), sofern nicht im Rahmen einer gültigen, von TechSmith angebotenen Lizenz (z.B. einer Mehrbenutzer-, Standort- oder Firmenlizenz) andere Bedingungen festgelegt sind.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.