Common use of Allgemeine Vertragsinformationen Clause in Contracts

Allgemeine Vertragsinformationen. Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten 5 Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen 5 Wann der Versicherungsschutz beginnt 5 Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen 5 Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt 6 Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist 6 In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren 6 Geltungsbereich – Zeichnungsgebiet 6 Hinweise zum Datenschutz 6 Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten Sie erreichen uns wie folgt: Ammerländer Versicherung VVaG Xxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxxxxx Telefon: 04488-53737- 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels- register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer HRB 201743 eingetragen. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha- den- und Unfallversicherungen. Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen Allgemeine Vertragsinformationen Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie dem Versicherungsschein und dem Antrag entnehmen. Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie – unabhän- gig von dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüg- lich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zahlen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag erhalten. Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über- weisung der Beiträge nicht kümmern. Beim Lastschriftver- fahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns angegebenen Kon- to nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Wann der Versicherungsschutz beginnt Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be- deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver- sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche- rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen. Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe- dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.

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Allgemeine Vertragsinformationen. Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten 5 Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen 5 Wann der Versicherungsschutz beginnt 5 Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen 5 Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt 6 Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist 6 In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren 6 Geltungsbereich – Zeichnungsgebiet 6 Hinweise zum Datenschutz 6 Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten Sie erreichen uns wie folgt: Ammerländer Versicherung VVaG Xxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxxxxx Telefon: 04488-53737- 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels- register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer HRB 201743 eingetragen. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha- den- und Unfallversicherungen. Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen Allgemeine Vertragsinformationen Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie dem Ihrem Versicherungsschein und dem Antrag An- trag entnehmen. Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie – unabhän- gig von dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüg- lich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zahlen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag erhalten. Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über- weisung der Beiträge nicht kümmern. Beim Lastschriftver- fahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns angegebenen Kon- to nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Wann der Versicherungsschutz beginnt Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be- deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver- sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche- rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen. Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe- dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.

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Samples: ammerlaender-versicherung.de, www.ammerlaender-versicherung.de

Allgemeine Vertragsinformationen. In diesem Dokument finden Sie Informationen zu andsafe und Ihrem Versicherungsvertrag als solchem. Beantwortet werden unter anderem folgende Fragen: • Wie können Sie Kontakt zu andsafe aufnehmen? • Wie können Sie Ihren Vertrag widerrufen? • Wie schützt andsafe Ihre personenbezogenen Daten? • Welche Datenschutzaufsichtsbehörde ist zuständig? Zum Inhaltsverzeichnis der allgemeinen Vertragsinformationen / Versicherungsbedingungen Hier sind in zwei Kapiteln die Einzelheiten Ihres Versicherungsschutzes geregelt. Die besonderen Bestimmungen zur Fahrradversicherung umfassen solche Regelungen, für die andsafe als Versicherer verantwortlich ist. Hier geht es um die Kernfragen Ihrer Versicherung: • Was und wer ist versichert? • Was ist nicht versichert? • Mit welcher Leistung können Sie über bei einem Schaden rechnen? • Wann ist ein Anspruch auf Entschädigung ausgeschlossen? Außerdem finden Sie in den besonderen Bestimmungen die Konditionen des Fahrradschutzbriefes, den wir Ihnen anbieten. Er sorgt dafür, dass Sie z. B. bei einer Fahrradpanne schnell Hilfe erhalten. Die allgemeinen Bestimmungen zur Fahrradversicherung greifen dagegen gesetzliche Regelungen auf, an die wir als Versicherer gebunden sind: • Wann beginnt Ihr Versicherungsvertrag und wann endet er? • Wie ist die Beitragszahlung organisiert? • Welchen Pflichten (Obliegenheiten) müssen Sie nachkommen, um Ihren Versicherer wissen sollten 5 Versicherungsschutz nicht zu verlieren? • Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? Zum Inhaltsverzeichnis der Versicherungsbedingungen / Sie Ihre Beiträge zahlen müssen 5 Wann der Versicherungsschutz beginnt 5 Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen 5 Was sind Experte auf Ihrem Gebiet – wir sind Experten im Bereich Versicherungen Deshalb melden Sie tun könnensich bitte, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt 6 Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig etwas unklar geblieben ist 6 In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren 6 Geltungsbereich – Zeichnungsgebiet 6 Hinweise zum Datenschutz 6 Was oder Sie über Ihren Versicherer wissen sollten Sie erreichen uns wie folgt: Ammerländer Versicherung VVaG Xxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxxxxx Telefon: 04488-53737- 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft ist Westerstedenoch Fragen haben. Wir sind im Handels- register beim Amtsgericht Oldenburg für Sie da. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns unter der Nummer HRB 201743 eingetragenWoche (Mo – Fr) in der Zeit von 9 bis 18 Uhr über unseren Live-Chat. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb Außerhalb unserer Geschäftszeiten hinterlassen Sie uns gerne eine Offline-Nachricht. E-Mail an andsafe schreiben Zur Website von Scha- den- und Unfallversicherungen. Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen andsafe Kundeninformation‌ Allgemeine Vertragsinformationen Die Zahlungsperiode kann einen MonatStand: April 2021 andsafe Aktiengesellschaft Postanschrift: Xxxxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxx E xxxx@xxxxxxx.xx xxx.xxxxxxx.xx Handelsregister: Registergericht Amtsgericht Münster, ein VierteljahrRegisternummer: HRB 17592 Vorstand: Xxxxxx Xxxxxxx, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragenXxxxxx Xxxxxxx Aufsichtsratsvorsitzender: Xx. Welche Periode für Sie giltXxxxxxxx Xxxxxx Bankverbindung: Helaba, hängt davon abIBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie dem Versicherungsschein und dem Antrag entnehmen. Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie – unabhän- gig von dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüg- lich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zahlen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag erhalten. Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über- weisung der Beiträge nicht kümmern. Beim Lastschriftver- fahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns angegebenen Kon- to nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Wann der Versicherungsschutz beginnt Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be- deutet nichtBIC XXXXXXXX Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE815809102 Herzlich willkommen! Schön, dass Sie ab sofort versichert sindsich für eine Versicherung bei andsafe entschieden haben. Der Ver- sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche- rungsschein bezeichneten ZeitpunktDamit haben Sie uns einen wichtigen Teil Ihrer Risikoabsicherung übertragen. Voraussetzung istWir bedanken uns für Ihr Vertrauen. andsafe steht für erstklassige Produkte und ist Ihnen in Versicherungsfragen ein zuverlässiger Partner. Damit Sie sich einen Überblick über Ihre Vertragsbestimmungen verschaffen können, dass haben wir diese Kundeninformation für Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchenzusammengestellt. Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe- dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.Ihr andsafe-Team Inhalt

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Samples: besserberater.de

Allgemeine Vertragsinformationen. Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten 5 Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen 5 Wann der Versicherungsschutz beginnt 5 Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen 5 Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt 6 Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist 6 In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren 6 Geltungsbereich – Zeichnungsgebiet 6 Hinweise zum Datenschutz 6 Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten Sie erreichen uns wie folgt: Ammerländer Versicherung VVaG Xxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxxxxx Telefon: 04488-53737- 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels- register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer HRB 201743 eingetragen. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha- den- und Unfallversicherungen. Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen Allgemeine Vertragsinformationen Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie dem Ihrem Versicherungsschein und dem Antrag An- trag entnehmen. Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen zahlen Sie – unabhän- gig von dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüg- lich rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo- chen nach dem Zeitpunkt Erhalt des vereinbarten und im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zahlenVersicherungsscheines überweisen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag erhalten. Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über- weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er- halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim Lastschriftver- fahren Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns angegebenen Kon- to Konto nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten müssen können wir Ihnen in Rechnung Rech- nung stellen. Wann der Versicherungsschutz beginnt Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be- deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver- sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche- rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen. Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe- dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.

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Allgemeine Vertragsinformationen. Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten 5 Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen 5 Wann der Versicherungsschutz beginnt 5 Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen 5 Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt 6 Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist 6 In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren 6 Geltungsbereich – Zeichnungsgebiet 6 Hinweise zum Datenschutz 6 Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten Sie erreichen uns wie folgt: Ammerländer Versicherung VVaG Xxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxxxxx Telefon: 04488-53737- 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels- register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer HRB 201743 eingetragen. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha- den- und Unfallversicherungen. Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen Allgemeine Vertragsinformationen Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie dem Ihrem Versicherungsschein und dem Antrag An- trag entnehmen. Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie – unabhän- gig von dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüg- lich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zahlen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag erhalten. Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über- weisung der Beiträge nicht kümmern. Beim Lastschriftver- fahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns angegebenen Kon- to nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten müssen können wir Ihnen in Rechnung stellen. Wann der Versicherungsschutz beginnt Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be- deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver- sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche- rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen. Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe- dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.

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