Allgemeines Prognoserisiko Musterklauseln

Allgemeines Prognoserisiko. Prognosen sind zukunftsbezogene Aussagen, die auf einer Reihe von Annahmen beruhen. Zugrunde gelegte Annahmen können sich später als falsch herausstellen. Grundsätzlich lassen sich zukünftige Ereignisse nur schwer voraussagen und unterliegen vielfach nicht der Kontrolle der Projektinhaberin. Wenn die künftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen von den in der Prognoserechnung unterstellten Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung gegenüber den Plandaten erheblich verändern. Es besteht daher das Risiko, dass sich Annahmen in Prognoserechnungen als unrichtig herausstellen und daher geringere oder gar keine (Rück-) Zahlungen erfolgen können als geplant.
Allgemeines Prognoserisiko. Risiko einer von den Erwartungen und Einschätzungen abweichenden Entwicklung
Allgemeines Prognoserisiko. Alle in die Zukunft gerichteten Aussagen in diesem Prospekt unterliegen Prognoserisiken. Sollte eines oder sollten mehrere dieser Risiken oder Unsicherheiten eintreten oder sollten sich die von der Gesellschaft zugrunde gelegten Annahmen als unrichtig erweisen, ist nicht auszuschließen, dass in der Zukunft die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den von der Gesellschaft erwar- teten Ergebnissen abweichen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.