Ambulante Psychotherapie. Voraussetzung für unsere Erstattung ist, dass die Heilbe- handlung von einem Psychiater, einem Psychotherapeuten oder einem auf dem Gebiet der Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychoanalyse entsprechend weitergebildeten Facharzt durchgeführt wird. Die Heilbehandlung muss vor Beginn von einem Arzt verord- net werden und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. Zudem erstatten wir diese Aufwendungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung vor Beginn der Heilbe- handlung schriftlich zugestimmt haben. Arznei- und Verbandmittel Arznei- und Verbandmittel müssen von einem Arzt/Zahnarzt oder von einem gesetzlich dazu berechtigten Behandler ver- ordnet sein, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke oder von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwäs- ser, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze gelten nicht als Arzneimittel. Das sind physikalisch-medizinische Leistungen (Inhalatio- nen, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Hydrotherapie und medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Ergotherapie, Elektrotherapie oder Lichttherapie). Diese müssen von einem Arzt in eigener Praxis oder einem in eigener Praxis tätigen Inhaber eines staat- lich anerkannten Diploms für medizinische Assistenzberufe (Masseur, Masseur und medizinischen Bademeister, Kranken- gymnast oder Physiotherapeut) ausgeführt werden und von einem Arzt verordnet worden sein. Die Verordnung muss vor Behandlungsbeginn ausgestellt worden sein und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. Werden für eine einzelne Diagnose mehr als 20 Sitzungen für Physiotherapie verschrieben erstatten wir diese Aufwen- dungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung von mehr als 20 Sitzungen vorher schriftlich zugestimmt haben. Nicht als Heilmittel/Physiotherapie gelten sonstige Leistungen wie zum Beispiel Thermal-, Sauna- und ähnliche Bäder. Nicht erstattungsfähig sind Mehraufwendungen für die Heilbehand- lung in der Wohnung der versicherten und mitversicherten Personen. Hilfsmittel im Rahmen einer ambulanten Heilbehandlung Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel, die dazu dienen, körperlichen Behinderungen vorzubeugen, diese unmittel- bar zu mildern oder auszugleichen. Hilfsmittel müssen von einem Arzt verordnet sein und dürfen nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände angesehen werden. Als Hilfsmittel im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung gelten: Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, Kunstglieder/Prothesen (ausgenommen Zahnprothesen), Liege und Sitzschalen, orthopädische Xxxxx-, Arm- und Bein- stützapparate sowie Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf). Perücken und Prothesen-BHs für Frauen im Rahmen einer Krebsbehandlung werden bis zu einem Höchstbetrag von € 300 erstattet. Alle anderen therapeutischen Hilfsmittel sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Leistungen zuvor schrift- lich genehmigt wurden. Kosten für eine angemessene Instand- haltung (wie z.B. eine jährliche Wartung oder den Austausch von Batterien) und Reparatur von therapeutischen Hilfsmitteln werden im Rahmen dieser Bestimmungen erstattet.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Ambulante Psychotherapie. Voraussetzung für unsere Erstattung ist, dass die Heilbe- handlung Heilbehandlung von einem Psychiater, einem Psychotherapeuten Psycho- therapeuten oder einem auf dem Gebiet der PsychiatriePsychiat- rie, Psychotherapie oder Psychoanalyse entsprechend weitergebildeten Facharzt durchgeführt wird. Die Heilbehandlung muss vor Beginn von einem Arzt verord- net verordnet werden und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. Zudem erstatten wir diese Aufwendungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung Kostenerstat- tung vor Beginn der Heilbe- handlung Heilbehandlung schriftlich zugestimmt zuge- stimmt haben. Arznei- und Verbandmittel Arznei- und Verbandmittel müssen von einem Arzt/Arzt/ Zahnarzt oder von einem gesetzlich dazu berechtigten berechtig- ten Behandler ver- ordnet verordnet sein, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke oder von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwäs- serMineralwässer, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze gelten nicht als Arzneimittel. Das sind physikalisch-medizinische Leistungen (Inhalatio- nenInhalationen, Krankengymnastik und BewegungsübungenBewegungs- übungen, Massagen, Packungen, Hydrotherapie und medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Ergotherapie, Elektrotherapie oder Lichttherapie). Diese müssen von einem Arzt in eigener Praxis oder einem in eigener eige- ner Praxis tätigen Inhaber eines staat- lich staatlich anerkannten Diploms für medizinische Assistenzberufe (Masseur, Masseur und medizinischen Bademeister, Kranken- gymnast oder Physiotherapeut) ausgeführt werden und von einem Arzt verordnet worden sein. Die Verordnung muss vor Behandlungsbeginn ausgestellt ausge- stellt worden sein und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. Werden für eine einzelne Diagnose mehr als 20 Sitzungen Sit- zungen für Physiotherapie verschrieben erstatten wir diese Aufwen- dungen Aufwendungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung Kosten- erstattung von mehr als 20 Sitzungen vorher schriftlich schrift- lich zugestimmt haben. Nicht als Heilmittel/Heilmittel/ Physiotherapie gelten sonstige Leistungen wie zum Beispiel Thermal-, Sauna- und ähnliche Bäder. Nicht erstattungsfähig sind Mehraufwendungen Mehrauf- wendungen für die Heilbehand- lung Heilbehandlung in der Wohnung der versicherten und mitversicherten Personen. Hilfsmittel im Rahmen einer ambulanten Heilbehandlung Personen Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Körperersatzstücke Körperer- satzstücke sowie orthopädische und andere HilfsmittelHilfs- mittel, die dazu dienen, körperlichen Behinderungen vorzubeugen, diese unmittel- bar unmittelbar zu mildern oder auszugleichen. Hilfsmittel müssen von einem Arzt verordnet sein und dürfen nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände angesehen werden. Als Hilfsmittel im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung Heilbe- handlung gelten: Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, KompressionsstrümpfeHörgeräte, Kompres- sionsstrümpfe, Korrekturschienen, Kunstglieder/Kunstglieder/ Prothesen (ausgenommen Zahnprothesen), Liege Liege- und Sitzschalen, orthopädische Xxxxx-, Arm- und Bein- stützapparate Beinstützapparate sowie Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf). Perücken und Prothesen-BHs für Frauen Folgende Hilfsmittel sind nur im Rahmen einer Krebsbehandlung werden bis zu einem Höchstbetrag von € 300 erstattetunserer vorherigen Leistungszusage erstattungsfähig: Krankenfahrstühle, Herz- und Atemmonitorgeräte, Infusionspumpen, Inhalationsgeräte, Sauerstoffgeräte und Überwachungsmonitore für Säuglinge. Alle anderen therapeutischen Hilfsmittel sind nur dann erstattungsfähig, wenn Sonstige Mittel gelten nicht als Hilfsmittel. Aufwen- dungen für die Leistungen zuvor schrift- lich genehmigt wurden. Kosten für eine angemessene Instand- haltung (wie z.B. eine jährliche Wartung oder den Austausch von Batterien) und Reparatur von therapeutischen Hilfsmitteln werden sind im Rahmen dieser Bestimmungen erstattetder vorstehenden Regelungen erstattungs- fähig. Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für sanitäre Bedarfsartikel (zum Beispiel Heizkissen und Massagegeräte) sowie für Gebrauch und Pflege von Hilfsmitteln.
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Samples: General Terms and Conditions
Ambulante Psychotherapie. Voraussetzung für unsere Erstattung ist, dass die Heilbe- handlung Behandlung von einem Psychiater, einem Psychotherapeuten oder einem auf dem Gebiet der Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychoanalyse Psy- choanalyse entsprechend weitergebildeten Facharzt durchgeführt durch- geführt wird. Die Heilbehandlung muss vor Beginn von einem Arzt verord- net werden und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. Zudem erstatten Für ambulante Psychotherapie leisten wir diese Aufwendungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung vor Beginn der Heilbe- handlung schriftlich zugestimmt Behandlung eine schriftliche Zusage gegeben haben. Arznei- und Verbandmittel Arznei- und Verbandmittel müssen von einem Arzt/Zahnarzt oder von einem gesetzlich dazu berechtigten Behandler ver- ordnet verordnet sein, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke oder von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werdenwer- den. Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwäs- serMineralwässer, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze Badezusät- ze gelten nicht als Arzneimittel. Das sind physikalisch-medizinische Leistungen (Inhalatio- nen, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Hydrotherapie und medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Ergotherapie, Elektrotherapie oder Lichttherapie). Diese müssen von einem Arzt in eigener Praxis oder einem in eigener Praxis tätigen Inhaber eines staat- lich staatlich anerkannten Diploms für medizinische Assistenzberufe (Masseur, Masseur und medizinischen Bademeister, z. B. Kranken- gymnast oder Physiotherapeut) ausgeführt werden und von einem Arzt verordnet worden sein. Die Verordnung muss vor Behandlungsbeginn ausgestellt worden sein und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. Werden für eine einzelne Diagnose mehr als 20 Sitzungen für Physiotherapie verschrieben erstatten wir diese Aufwen- dungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung von mehr als 20 Sitzungen vorher schriftlich zugestimmt haben. Nicht als HeilmittelHeil- mittel/Physiotherapie gelten sonstige Leistungen Leistungen, wie zum Beispiel Thermal-, Sauna- und ähnliche Bäder. Nicht erstattungsfähig erstat- tungsfähig sind Mehraufwendungen für die Heilbehand- lung Behandlung in der Wohnung der versicherten und mitversicherten Personen. Hilfsmittel im Rahmen einer ambulanten Heilbehandlung Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel, die dazu dienen, körperlichen Behinderungen vorzubeugen, diese unmittel- bar zu mildern oder auszugleichen. Hilfsmittel müssen von einem Arzt verordnet sein und dürfen nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände angesehen werden. Als Hilfsmittel im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung gelten: Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Hörge- räte, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, KunstgliederKunstglie- der/Prothesen (ausgenommen Zahnprothesen), Liege und Sitzschalen, orthopädische Xxxxx-, Arm- und Bein- stützapparate Beinstützappa- rate sowie Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf). Perücken und Prothesen-BHs für Frauen Folgende Hilfsmittel sind nur im Rahmen einer Krebsbehandlung werden bis zu einem Höchstbetrag von € 300 erstattetunserer vorherigen Leistungszusage erstattungsfähig: Krankenfahrstühle, Herz- und Atemmonitorgeräte, Infusionspumpen, Inhalationsgerä- te, Sauerstoffgeräte und Überwachungsmonitore für Säuglin- ge. Alle anderen therapeutischen Hilfsmittel sind nur dann erstattungsfähig, wenn Sonstige Mittel gelten nicht als Hilfsmittel. Aufwendungen für die Leistungen zuvor schrift- lich genehmigt wurden. Kosten für eine angemessene Instand- haltung (wie z.B. eine jährliche Wartung oder den Austausch von Batterien) und Reparatur von therapeutischen Hilfsmitteln werden sind im Rahmen dieser Bestimmungen erstattetder vorstehenden Regelungen erstattungsfähig. Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für sanitäre Bedarfsartikel (z.B. Heizkissen und Massagegeräte) sowie für Gebrauch und Pflege von Hilfsmitteln.
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Samples: General Terms and Conditions
Ambulante Psychotherapie. Voraussetzung für unsere Erstattung ist, dass die Heilbe- handlung von einem Psychiater, einem Psychotherapeuten oder einem auf dem Gebiet der Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychoanalyse entsprechend weitergebildeten Facharzt durchgeführt wird. Die Heilbehandlung muss vor Beginn von einem Arzt verord- net werden und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. Zudem erstatten wir diese Aufwendungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung vor Beginn der Heilbe- handlung schriftlich zugestimmt haben. Arznei- und Verbandmittel Arznei- und Verbandmittel müssen von einem Arzt/Zahnarzt oder von einem gesetzlich dazu berechtigten Behandler ver- ordnet sein, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke oder von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwäs- ser, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze gelten nicht als Arzneimittel. Das sind physikalisch-medizinische Leistungen (Inhalatio- nen, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Hydrotherapie und medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Ergotherapie, Elektrotherapie oder Lichttherapie). Diese müssen von einem Arzt in eigener Praxis oder einem in eigener Praxis tätigen Inhaber eines staat- lich staatlich anerkannten Diploms für medizinische Assistenzberufe (Masseur, Masseur Mas- seur und medizinischen Bademeister, Kranken- gymnast Krankengymnast oder Physiotherapeut) ausgeführt werden und von einem Arzt verordnet worden sein. Die Verordnung muss vor Behandlungsbeginn Behand- lungsbeginn ausgestellt worden sein und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. Werden für eine einzelne Diagnose mehr als 20 Sitzungen für Physiotherapie verschrieben erstatten wir diese Aufwen- dungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung von mehr als 20 Sitzungen vorher schriftlich zugestimmt haben. Nicht als Heilmittel/Physiotherapie gelten sonstige Leistungen wie zum Beispiel Thermal-, Sauna- und ähnliche Bäder. Nicht erstattungsfähig sind Mehraufwendungen für die Heilbehand- lung in der Wohnung der versicherten und mitversicherten Personen. Personen Hilfsmittel im Rahmen einer ambulanten Heilbehandlung Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel, die dazu dienen, körperlichen Behinderungen vorzubeugen, diese unmittel- bar zu mildern oder auszugleichen. Hilfsmittel müssen von einem Arzt verordnet sein und dürfen nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände angesehen werden. Als Hilfsmittel im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung gelten: Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, Kunstglieder/Prothesen (ausgenommen Zahnprothesen), Liege und Sitzschalen, orthopädische Xxxxx-, Arm- und Bein- stützapparate sowie Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf). Perücken und Prothesen-BHs für Frauen Folgende Hilfsmittel sind nur im Rahmen einer Krebsbehandlung werden bis zu einem Höchstbetrag von € 300 erstattetunserer vorherigen Leistungszusage erstattungsfähig: Krankenfahrstühle, Herz- und Atemmonitorgeräte, Infusionspumpen, Inhalationsgerä- te, als auch Sauerstoffgeräte und Überwachungsmonitore für Säuglinge. Alle anderen therapeutischen Hilfsmittel sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Leistungen zuvor schrift- lich genehmigt wurdenSonstige Mittel gelten nicht als Hilfsmittel. Kosten Aufwendungen für eine angemessene Instand- haltung Wartung (wie z.B. bspw. eine jährliche Wartung Inspek- tion oder den Austausch von BatterienErsatzbatterien) und Reparatur Reparaturen von therapeutischen Hilfsmitteln werden im Rahmen dieser Bestimmungen erstattet. Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für sanitäre Bedarfsar- tikel (zum Beispiel Heizkissen und Massagegeräte) sowie für Gebrauch und Pflege von Hilfsmitteln.
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Ambulante Psychotherapie. Voraussetzung für unsere Erstattung ist, dass die Heilbe- handlung von einem Psychiater, einem Psychotherapeuten oder einem auf dem Gebiet der Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychoanalyse entsprechend weitergebildeten Facharzt durchgeführt wird. Die Heilbehandlung muss vor Beginn von einem Arzt verord- net werden und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. Zudem erstatten wir diese Aufwendungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung vor Beginn der Heilbe- handlung schriftlich zugestimmt haben. Arznei- und Verbandmittel Arznei- und Verbandmittel müssen von einem Arzt/Zahnarzt oder von einem gesetzlich dazu berechtigten Behandler ver- ordnet sein, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke oder von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwäs- ser, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze gelten nicht als Arzneimittel. Globality CoGenio® | Allgemeine Versicherungsbedingungen 19 Das sind physikalisch-medizinische Leistungen (Inhalatio- nen, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Hydrotherapie und medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Ergotherapie, Elektrotherapie oder Lichttherapie). Diese müssen von einem Arzt in eigener Praxis oder einem in eigener Praxis tätigen Inhaber eines staat- lich staatlich anerkannten Diploms für medizinische Assistenzberufe (Masseur, Masseur Mas- seur und medizinischen Bademeister, Kranken- gymnast Krankengymnast oder Physiotherapeut) ausgeführt werden und von einem Arzt verordnet worden sein. Die Verordnung muss vor Behandlungsbeginn Behand- lungsbeginn ausgestellt worden sein und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. Werden für eine einzelne Diagnose mehr als 20 Sitzungen für Physiotherapie verschrieben erstatten wir diese Aufwen- dungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung von mehr als 20 Sitzungen vorher schriftlich zugestimmt haben. Nicht als Heilmittel/Physiotherapie gelten sonstige Leistungen wie zum Beispiel Thermal-, Sauna- und ähnliche Bäder. Nicht erstattungsfähig sind Mehraufwendungen für die Heilbehand- lung in der Wohnung der versicherten und mitversicherten Personen. Personen Hilfsmittel im Rahmen einer ambulanten Heilbehandlung Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel, die dazu dienen, körperlichen Behinderungen vorzubeugen, diese unmittel- bar zu mildern oder auszugleichen. Hilfsmittel müssen von einem Arzt verordnet sein und dürfen nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände angesehen werden. Als Hilfsmittel im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung gelten: Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, Kunstglieder/Prothesen (ausgenommen Zahnprothesen), Liege und Sitzschalen, orthopädische Xxxxx-, Arm- und Bein- stützapparate sowie Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf). Perücken und Prothesen-BHs für Frauen Folgende Hilfsmittel sind nur im Rahmen einer Krebsbehandlung werden bis zu einem Höchstbetrag von € 300 erstattetunserer vorherigen Leistungszusage erstattungsfähig: Krankenfahrstühle, Herz- und Atemmonitorgeräte, Infusionspumpen, Inhalationsgerä- te, als auch Sauerstoffgeräte und Überwachungsmonitore für Säuglinge. Alle anderen therapeutischen Hilfsmittel sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Leistungen zuvor schrift- lich genehmigt wurdenSonstige Mittel gelten nicht als Hilfsmittel. Kosten Aufwendungen für eine angemessene Instand- haltung Wartung (wie z.B. bspw. eine jährliche Wartung Inspek- tion oder den Austausch von BatterienErsatzbatterien) und Reparatur Reparaturen von therapeutischen Hilfsmitteln werden im Rahmen dieser Bestimmungen erstattet. Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für sanitäre Bedarfsar- tikel (zum Beispiel Heizkissen und Massagegeräte) sowie für Gebrauch und Pflege von Hilfsmitteln.
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