Amphibien Musterklauseln

Amphibien. Im Rahmen der Kartierungen konnten keine Amphibien im direkten Umfeld des Vorhabenge- bietes nachgewiesen werden. Im erweiterten Untersuchungsraum wurden in der angrenzen- den Kleingartenanlage 10 Teichfrösche und 1 Erdkröte kartiert. Kleingewässer befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zum Bauvorhaben, lediglich in der ehemaligen Kleingartenanlage wurden temporäre und flache Gewässer gefunden. Da die Tiere in der angrenzenden Brach- fläche der ehemaligen Kleingartenanlage erfasst wurden, wodurch ein kleinräumiger Wechsel zwischen den aquatischen und terrestrischen Habitaten stattfinden kann, sind großräumige Wanderungen mit Querung des Baufeldes eher unwahrscheinlich. Eine Beeinträchtigung der Teichfrösche ist auf Grund der ganzjährigen und räumlich ausge- prägten Gebundenheit an das Gewässer nicht zu erwarten. Allerdings können potenzielle Win- terquartiere der Erdkröte und der Teichfrösche in den Kellerräumen der Gebäude nicht gänz- lich ausgeschlossen werden. Ein Eingriff in die Kellerräume der Gebäude ist nicht geplant, so dass diese weiterhin als Winterquartiere genutzt werden können und ein Töten von Individuen ausgeschlossen werden kann. Die Kellerräume sollten vor jeder Bauphase an dem jeweils betroffenen Gebäude durch die ökologische Baubegleitung kontrolliert werden, um sicherzu- stellen, dass diese weiterhin als Winterquartiere genutzt werden können. Im Untersuchungsraum wurden keine Igel nachgewiesen. Die Freiflächen um die Wohnheime bilden keine eigenständigen Lebensräume für Igel, sondern eignen sich nur als Teillebens- räume zur Nahrungssuche und als Wanderkorridor. Das Bauvorhaben stellt somit keinen we- sentlichen Eingriff in eine Igelpopulation oder Teil-Population dar, solange die Funktion als möglicher Wanderkorridor aus/in die benachbarten Lebensräume(n) erhalten bleiben. Im gesamten Untersuchungsraum, insbesondere im nördlichen Abschnitt (Haus 1 und 2) wur- den Erdhügel des Maulwurfs nachgewiesen. Im Bereich der Häuser 3-5 gibt es keine Hinweise auf ein Maulwurfsvorkommen. Durch die Erweiterung der Wohnheime kommt es zu einem Eingriff in den Boden, der zu einer Schädigung der Lebensstätte von mehreren Maulwurfsin- dividuen dieser Art führen kann. Die Flächeninanspruchnahme wird durch eine Aufwertung der umliegenden Flächen ausgeglichen. Eine Störung der Maulwürfe ist nur relevant, sofern sich die Erhaltungszustände der lokalen Population durch das Bauvorhaben verschlechtern. Es wurden Maulwürfe nachgewiesen, je- doch keine eigenst...
Amphibien. Nach den Ergebnissen der bodenkundlichen Untersuchungen ist es insbesondere im Estetal sowie in der Toppenstedter Aue zu einer flächenhaften Absenkung des oberflä- chennahen Grundwassers gekommen. In Verbindung mit der Abflussreduzierung in der Este bzw. im Aubach waren daher Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna, Artengrup- pe Amphibien, in Betracht zu ziehen. Die in diesen Gebieten in 2012 und 2013 durchgeführten Untersuchungen belegen eine mäßig artenreiche Amphibienfauna mit einer Dominanz euryöker Arten. Ein Ab- gleich mit archivierten Fundortmeldungen beim Landkreis und beim NLWKN zeigt zu- nächst, dass sich die aktuellen Meldungen im Wesentlichen mit den historischen Daten decken. Allerdings liegt für das Gebiet südlich Toppenstedt die Meldung des Laubfro- sches (1984) sowie für die obere Este die Meldung des Moorfrosches vor (1981). Bei- de Arten kommen heute dort nicht mehr vor. Nach Einschätzung des Gutachters (FISCHER, 2013) haben die Altnachweise aufgrund ihres Zufallscharakters nur eine sehr begrenzte Aussagekraft. Es lässt sich aber nicht grundsätzlich ausschließen, dass die genannten Arten Anfang der 80-er Jahre in den jeweiligen Gebieten noch häufiger vorgekommen sind. Da eine Erheblichkeit des Eingriffs im Hinblick auf die Amphibienfauna nicht sicher belegt werden kann, werden die HWW freiwillig vorsorgliche Maßnahmen im Bereich der oberen Este südlich von Cordshagen sowie im Raum Toppenstedt umsetzen. Hier- zu liegen seitens des Gutachters (FISCHER, 2013) Abgrenzungen für Suchräume vor. Unter Berücksichtigung der in den Fachgutachten getroffenen Empfehlungen wird der Maßnahmenumfang auf die Anlage von vier Amphibienlaichgewässern auf einer Flä- che von mindestens 600 m2 festgelegt.
Amphibien. Es wurden zwei Kleingewässer untersucht. An der Kossau befindet sich im Bereich der Was- sermühle ein durch Dämme abgetrenntes Gewässer, welches über Rohre von dem Bach mit Frischwasser versorgt werden und deren Wasserstand über einen Mönch reguliert wird. Wahrscheinlich wurde das Gewässer als Fischteich genutzt. Derzeit sind keine Nutzungen erkennbar. Das andere Gewässer befindet sich südlich der landwirtschaftlichen Halle. Es wird durch Wasser aus einem Rohr gespeist, es handelt sich hier vermutlich um Oberflä- chenwasser der Außenflächen des Gebäudes. Ein Rohrablauf führt zur Kossau. Die Sohle ist stark verschlammt. Insgesamt wurden nur 2 Amphibienarten (Teichmolch, Teichfrosch) in beiden Gewässern festgestellt. Beide Arten sind als IV-Arten der FFH-Richtlinie europäisch geschützt. Die Bauchige Windelschnecke wurde unweit des Vorhabens im FFH-Gebiet „Kossautal und angrenzende Flächen“ nachgewiesen. Da im Vorhabengebiet geeignete Lebensraumbedin- gungen vorhanden sind, wird davon ausgegangen, dass die Art hier in den Röhrichtbestän- den am Ufer der Kossau vorkommt. Vorkommen weiterer Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind aus gutachterlicher Sicht auszuschließen und sind somit nicht weiter zu betrachten.
Amphibien. Im Rahmen der im Jahr 2016 durchgeführten Bestandsaufnahme konnten insgesamt sechs Amphibienarten innerhalb des Untersuchungsgebietes nachgewiesen werden. Neben den vier ungefährdeten Arten Teichmolch, Erdkröte, Grasfrosch und Teichfrosch umfasst das festgestellte Artenspektrum mit dem Seefrosch auch eine Spezies, die in Niedersachsen auf der Vorwarnliste geführt wird. Darüber hinaus gilt der Moorfrosch als gefährdet und wird zugleich im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt.
Amphibien. Die an den Geltungsbereich angrenzenden verbauten und zeitweilig trocken fallenden Grä- ben bieten aus gutachterlicher Sicht nur geringes Potenzial als Laichgewässer, Vorkommen können aber derzeit nicht ausgeschlossen werden. Übereinstimmend wurde festgehalten: • Erfassung der ggf. vorkommenden Amphibienarten der an das Plangebiet angrenzen- den Grabenabschnitte und Bewertung der angrenzenden Flächen als Xxxxxx- und Winter-Lebensräume; Hinweisen zu Maßnahmen zur Vermeidung von Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx xxx § 00 XXxxXxxX sowie Ausgleichsmöglichkeiten im Rahmen der Eingriffs- regelung, soweit erforderlich.
Amphibien. Untersucht wurde der Bestand im nördlich gelegenen Regenwasserrückhaltebecken (RRB). Die- ses ist aufgrund der aktualisierten Entwässerungsplanung nicht mehr Teil des Plangebiets.

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