Common use of an beweglichen Sachen Dritter Clause in Contracts

an beweglichen Sachen Dritter. 3.4.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an beweglichen Sachen Dritter (ausgenommen zulassungs- und/oder versicherungspflichtige Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeuge), die der Versicherungsnehmer aus Anlass von Arbeiten im Rahmen des versicherten Risikos gemietet oder geliehen (nicht geleast) hat und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ein anderweitig bestehender Versicherungsschutz (zum Beispiel Geräte-/ Maschinen-/Elektronikversicherungen) geht dieser Versicherung vor (Subsidiarität).

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de, makler.continentale.de

an beweglichen Sachen Dritter. 3.4.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an beweglichen Sachen Dritter (ausgenommen zulassungs- und/oder versicherungspflichtige Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeuge), die der Versicherungsnehmer aus Anlass von Arbeiten im Rahmen des versicherten Risikos gemietet oder geliehen (nicht geleast) hat und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ein anderweitig bestehender Versicherungsschutz (zum Beispiel Geräte-/ Maschinen-/ElektronikversicherungenGeräte-/Maschinen-/Elektronikversicherungen) geht dieser Versicherung vor (Subsidiarität).

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