Common use of an beweglichen Sachen Dritter Clause in Contracts

an beweglichen Sachen Dritter. 3.4.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an beweglichen Sachen Dritter (ausgenommen zulassungs- und/oder versicherungspflichtige Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeuge), die der Versicherungsnehmer aus Anlass von Arbeiten im Rahmen des versicherten Risikos gemietet oder geliehen (nicht geleast) hat und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ein anderweitig bestehender Versicherungsschutz (zum Beispiel Geräte-/Maschinen-/Elektronikversicherungen) geht dieser Versicherung vor (Subsidiarität). 3.4.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung von Kunstgegenständen, bargeldlosen Zahlungsmitteln, Geld und Wertsachen; Wertsachen sind Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere), Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, soweit sie nicht dem Raumschmuck dienen oder Teile von Werkzeugen sind.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung

an beweglichen Sachen Dritter. 3.4.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an beweglichen Sachen Dritter (ausgenommen zulassungs- und/oder versicherungspflichtige Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeuge), die der Versicherungsnehmer aus Anlass von Arbeiten im Rahmen des versicherten Risikos gemietet oder geliehen (nicht geleast) hat und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ein anderweitig bestehender Versicherungsschutz (zum Beispiel Geräte-/Maschinen-/ElektronikversicherungenGeräte-/ Maschinen-/Elektronikversicherungen) geht dieser Versicherung vor (Subsidiarität). 3.4.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung von Kunstgegenständen, bargeldlosen Zahlungsmitteln, Geld und Wertsachen; Wertsachen sind Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere), Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle Edel- metalle sowie Sachen aus Edelmetallen, soweit sie nicht dem Raumschmuck dienen oder Teile von Werkzeugen sind.sind.‌

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung Für Das Bauhaupt Und Baunebengewerbe

an beweglichen Sachen Dritter. 3.4.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an beweglichen Sachen Dritter (ausgenommen zulassungs- und/oder versicherungspflichtige Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeuge), die der Versicherungsnehmer aus Anlass von Arbeiten im Rahmen des versicherten Risikos gemietet oder geliehen (nicht geleast) hat und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ein anderweitig bestehender Versicherungsschutz (zum Beispiel Geräte-/Maschinen-/Elektronikversicherungen) geht dieser Versicherung vor (Subsidiarität). 3.4.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung von Kunstgegenständen, bargeldlosen Zahlungsmitteln, Geld und Wertsachen; Wertsachen sind Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere), Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, soweit sie nicht dem Raumschmuck dienen oder Teile von Werkzeugen sind.sind.‌

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung