Anerkenntnis Musterklauseln

Anerkenntnis. Sie anerkennen, dass die LVTS und dieser Zusatz zur LVTS ausschließlich zwischen TechSmith und Ihnen geschlossen wird und dass Apple, Inc. ("Apple") keine Vertragspartei dieser LVTS ist. Sie anerkennen, dass die Zuständigkeit für das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE und deren Inhalt ausschließlich bei TechSmith liegt.
Anerkenntnis. Die Ausstellerin/der Aussteller erkennt durch ihre/seine Unterschrift die Vereinbarungen in allen Punkten an und verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Anordnungen zu befolgen.
Anerkenntnis. Die Durchführung des Schadenermittlungsverfahrens und die Fest- legung einer Schadenquote bedeuten nicht die Anerkennung des Ersatzanspruches oder eine Zusage einer Versicherungsleistung.
Anerkenntnis. 14.1 Vorstehende Bedingungen gelten für alle Verkäufe, auch wenn dabei nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen verwiesen wird. Unsere Bedingungen haben auch dann Geltung, wenn der Käufer in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit der Geschäftsbe- dingungen des Verkäufers ausschließt und von unserer Seite ein ausdrücklicher Widerspruch hiergegen nicht erfolgt. Der Käufer anerkennt unsere Bedingungen durch Kaufabschluss sowie durch widerspruchslose Entgegennahme unserer Auftragsbestä- tigung. 14.2 Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dass wir diese schriftlich bestätigen. 14.3 Mündlich getroffene Vereinbarungen und besondere Abreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Anerkenntnis. Der Aussteller erkennt durch seine Anmeldung diese Bedingungen in allen Punkten an und verpflichtet sich, alle Orts-, Bau-, Feuer-und Gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genau zu beachten. Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Abreden sind ungültig.
Anerkenntnis. Jeder Aussteller erkennt für sich und seine Beauftragten und/oder Mitarbeiter durch Vollziehung der Anmeldung die vorstehenden Bestimmungen, sowie das "Merkblatt zur Messe" mit den darin enthaltenen Bestimmungen an. Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit, der schriftlichen Genehmigung der Messeleitung / Veranstalter. Bei Zuwiderhandlung ist die Messeleitung berechtigt, ohne Angabe eines Grundes, den fristlosen Ausschluss von der Ausstellung / Messe auszusprechen und durchzuführen. Den Anordnungen der Messeleitung ist unter Berücksichtigung des Hausrechtes, umgehend Folge zu leisten. In der Regel wird der Aussteller zunächst über sein Fehlverhalten erst einmal informiert und angemahnt. Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Veranstalter- oder durch von diesen beauftragen Dritten, Fotos und/oder Videoaufnahmen erstellt werden. In diesem Zusammenhang kann es auch sein, dass Ausstellungsstände oder Personen fotografiert oder anderweitig digitalisiert werden. Diese erstellten Fotos- oder anderweitige Aufnahmen, können uneingeschränkt für die Werbung, Webseite oder anderes Informations- oder Präsentationsmaterialien durch den Veranstalter oder durch „Freigabe an Dritte“, verwendet werden. Auch hier erklärt der Aussteller uneingeschränkt die „Freigabe des Rechts am eigenen Bild“.
Anerkenntnis. Jeder Aussteller erkennt für sich und seine Beauftragten durch die schriftliche Anmeldung die vorstehenden Bedingungen an. Di e Ausstellungsleitung ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen und Verstößen gegen die Ausstellungsbedingungen den Stand sofort entschädigungslos zu Lasten des Ausstellers zu schließen ohne Erstattung der Standmiete oder sonstiger Regressansprüche. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich bestätigt werden. Die Aussteller und deren Beauftragten unterwerfen sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen der Ausstellungsleitung u nd deren Beschäftigten ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte eine Bestimmung dieser Ausstellungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll das den Bestand derselben im Übrigen nicht berühren. Es ist dann eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Das gilt auch für den Fall der Lückenhaftigkeit dieser Ausstellungsbedingungen.
Anerkenntnis. Sie erkennen an, dass die EULA und dieser Zusatz zur EULA ausschließlich zwischen TechSmith und Ihnen geschlossen werden und dass Apple Inc. („Apple“) keine Vertragspartei dieser EULA ist. Sie erkennen an, dass allein TechSmith für die Software und deren Inhalte verantwortlich ist.
Anerkenntnis. Der Kunde erkennt hiermit an: a) dass für den Kauf oder Verkauf von Edelmetallbarren die Geschäftsbedingungen des Edelmetallhändlers gültig sind. b) dass für die Lagerung von Edelmetallen diese Geschäftsbedingungen der ACM gültig sind. c) dass ACM keine Edelmetallprodukte verkauft oder ankauft. d) dass, falls ACM Edelmetallprodukte ankauft, diese Geschäftsbedingungen der ACM gültig sind. e) dass ACM insofern selbst keine Haftung oder Verantwortung, für die eingelagerte oder gehandelte Ware, trägt. f) dass ACM keine Haftung für Lieferverzögerungen trägt. g) dass ACM alle Lieferungen über Transportunternehmen durchführen lasst, die gegen einen Verlust der gelieferten Ware versichert sind. h) dass ACM, bei einem Verkauf durch den Kunden, keine Edelmetalle freigibt so lange noch offene Rechnungen der ACM an den Kunden ausstehen und noch nicht vollständig bezahlt sind. i) dass die Investition in Edelmetalle von den globalen Märkten und anderen Faktoren abhängt und deswegen Preis- schwankungen auftreten können. Der Kunde ist einverstanden, nach seiner Einlagerung, allein das zukünftige Risiko in Bezug auf Preisschwankungen und gesetzliche Änderungen, die seine Anlage in Edelmetall betreffen, zu tragen.
Anerkenntnis. Der Benutzer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er vorstehende Benutzungsbedingungen als Bestandteil des obigen Gestattungs- und Nutzungsvertrages anerkennt. Er erhält einen Abdruck hiervon.