Anerkenntnis Musterklauseln

Anerkenntnis. Sie anerkennen, dass die LVTS und dieser Zusatz zur LVTS ausschließlich zwischen TechSmith und Ihnen geschlossen wird und dass Apple, Inc. ("Apple") keine Vertragspartei dieser LVTS ist. Sie anerkennen, dass die Zuständigkeit für das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE und deren Inhalt ausschließlich bei TechSmith liegt.
Anerkenntnis. Die Ausstellerin/der Aussteller erkennt durch ihre/seine Unterschrift die Vereinbarungen in allen Punkten an und verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Anordnungen zu befolgen. Veranstalter: Schafhof – Europäisches Künstlerhaus Oberbayern, Xx Xxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Tel.: 00000-00 00 00, Fax: 00000-00 00 00, Email: info@schafhof- xxxxxxxxxxxxx.xx
Anerkenntnis. Mitglieder erkennen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, dass: • Während der Dauer der Mitgliedschaft das Nutzungsrecht an einer Ferienunterkunft nicht einem Dritten angeboten oder an diesen abgetreten wird, sondern nur an den Club. • Alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem Teilzeitnutzungsrecht (und im besonderen die Betriebskosten) vom Antragsteller gezahlt sind und auch künftig gezahlt werden. Antragsteller erkennen an, dass • Mitglieder des Clubs Zugang haben zu den Dienstleistungen des internen Tausches und des externen Tausches; diese unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für den Anfi Vacation Club anwendbar sind, sich von Zeit zu Zeit ändern können. • jegliche Transaktion, die über den Anfi Vacation Club vorgenommen wird, der jeweiligen Verfügbarkeit unterliegt und erst dann wirksam vereinbart wurde, sobald dem Mitglied eine schriftliche Bestätigung vorliegt. • der Anfi Vacation Club das Recht hat, nach eigenem Ermessen für jedes Jahr diejenigen Wochen festzulegen, die als Hochsaisonwochen bezeichnet werden. Die Buchung einer Hochsaisonwoche kann eine zusätzliche Gebühr auslösen. • dem Mitglied der Zugang zur Suite verweigert wird, wenn es sich zum Zeitpunkt der Ankunft nicht um ein Ordentliches Mitglied handelt.
Anerkenntnis. Jeder Aussteller erkennt für sich und seine Beauftragten und/oder Mitarbeiter durch Vollziehung der Anmeldung die vorstehenden Bestimmungen, sowie das "Merkblatt zur Messe" mit den darin enthaltenen Bestimmungen an. Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit, der schriftlichen Genehmigung der Messeleitung / Veranstalter. Bei Zuwiderhandlung ist die Messeleitung berechtigt, ohne Angabe eines Grundes, den fristlosen Ausschluss von der Ausstellung / Messe auszusprechen und durchzuführen. Den Anordnungen der Messeleitung ist unter Berücksichtigung des Hausrechtes, umgehend Folge zu leisten. In der Regel wird der Aussteller zunächst über sein Fehlverhalten erst einmal informiert und angemahnt. Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Veranstalter- oder durch von diesen beauftragen Dritten, Fotos und/oder Videoaufnahmen erstellt werden. In diesem Zusammenhang kann es auch sein, dass Ausstellungsstände oder Personen fotografiert oder anderweitig digitalisiert werden. Diese erstellten Fotos- oder anderweitige Aufnahmen, können uneingeschränkt für die Werbung, Webseite oder anderes Informations- oder Präsentationsmaterialien durch den Veranstalter oder durch „Freigabe an Dritte“, verwendet werden. Auch hier erklärt der Aussteller uneingeschränkt die „Freigabe des Rechts am eigenen Bild“.
Anerkenntnis. Der Aussteller erkennt durch seine Anmeldung diese Bedingungen in allen Punkten an und verpflichtet sich, alle Orts-, Bau-, Feuer-und Gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genau zu beachten. Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Abreden sind ungültig.
Anerkenntnis. 14.1 Vorstehende Bedingungen gelten für alle Verkäufe, auch wenn dabei nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen verwiesen wird. Unsere Bedingungen haben auch dann Geltung, wenn der Käufer in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit der Geschäftsbe- dingungen des Verkäufers ausschließt und von unserer Seite ein ausdrücklicher Widerspruch hiergegen nicht erfolgt. Der Käufer anerkennt unsere Bedingungen durch Kaufabschluss sowie durch widerspruchslose Entgegennahme unserer Auftragsbestä- tigung.
Anerkenntnis. Jeder Aussteller erkennt für sich und seine Beauftragten durch die schriftliche Anmeldung die vorstehenden Bedingungen an. Di e Ausstellungsleitung ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen und Verstößen gegen die Ausstellungsbedingungen den Stand sofort entschädigungslos zu Lasten des Ausstellers zu schließen ohne Erstattung der Standmiete oder sonstiger Regressansprüche. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich bestätigt werden. Die Aussteller und deren Beauftragten unterwerfen sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen der Ausstellungsleitung u nd deren Beschäftigten ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte eine Bestimmung dieser Ausstellungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll das den Bestand derselben im Übrigen nicht berühren. Es ist dann eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Das gilt auch für den Fall der Lückenhaftigkeit dieser Ausstellungsbedingungen.
Anerkenntnis. Die Stundenlohnarbeiten gelten nur dann als anerkannt, wenn sie vom AG geprüft und freigegeben wur- den. Im Übrigen gelten die Bedingungen des Hauptauftrages.
Anerkenntnis. Die Durchführung des Schadenermittlungsverfahrens und die Fest- legung einer Schadenquote bedeuten nicht die Anerkennung des Ersatzanspruches oder eine Zusage einer Versicherungsleistung.
Anerkenntnis. Der Mieter anerkennt ausdrücklich die vorstehende Allgemeine Miet- und Benutzungsordnung für die Überlassung der Veranstaltungsräume und Parkplätze der Festhalle Dotternhausen als Bestandteil des Mietvertrages.