Anerkennung für langjährige Dienste Musterklauseln

Anerkennung für langjährige Dienste a. Als Anerkennung für langjährige Dienste im selben Betrieb hat der Arbeitnehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anspruch auf ein Jubiläumsgeld:
Anerkennung für langjährige Dienste. Der Dienstnehmer wird an seinem Ehrentag ohne Schmälerung seines Entgeltes vom Dienst befreit, sollte dieser auf einen sonstigen freien Tag fallen, ist dem Dienstnehmer ein anderer mit ihm zu vereinbarender Arbeitstag freizugeben.