Anforderungen Musterklauseln
Anforderungen. OSS darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers in die vom Lieferantenen gelieferte Software aufgenommen werden. Der Lieferant wird dem Besteller alle Informationen und Materialien zur Verfügung stel- len, die notwendig sind, um über die Verwendung von OSS in der Software zu entscheiden. Dies schließt ein:
(i) eine transparente und vollständige Liste aller unter einer OSS-Lizenz lizen- zierten Komponenten,
(ii) den Lizenztext jeder OSS-Lizenz,
(iii) Urheberrechtshinweise,
(iv) die Ergebnisse einer dem Stand der Technik entsprechenden Sicher- heits- und Schwachstellenprüfung des gesamten verwendeten Open- Source-Codes und
(v) eine klare Beschreibung und Dokumentation der technischen Integration der OSS-Komponenten. Der Kunde wird die Genehmigung nach eigenem Ermessen erteilen. Eine er- teilte Genehmigung ist zu widerrufen, wenn die bereitgestellten Informatio- nen oder Materialien falsch oder unvollständig sind. OSS-Lizenztexte und der dazugehörige Quellcode müssen separat zur Ver- fügung gestellt werden. Der Lieferant wird den gesamten Open-Source- Code zur Verfügung stellen, soweit dies von den geltenden Lizenzen ver- langt wird. Der Lieferant wird den Besteller in die Lage versetzen, alle Anforderun- gen aus den geltenden OSS-Lizenzen jederzeit vollständig zu erfüllen. Diese Anforderungen gelten auch für alle Updates, Patches, Upgrades oder neuen Versionen der Software.
Anforderungen. Auf Umschuldungen finden § 3 Abs. 3 sowie die §§ 4 bis 6 entsprechende Anwendung.
Anforderungen. Frontalaufnahme – Augen offen und nicht verdeckt – Hintergrund einfarbig – Ausleuchtung gleichmässig (kein Schatten) – Scharf und kontrastreich – Format ca. 35 × 45 mm – Keine gescannten oder selbst ausgedruckten Papierfotos
Anforderungen. Futtermittel müssen die geltenden futtermittelrechtlichen Bestimmungen (nationale und europäische, insbesondere die Regelungen zu unerwünschten und verbotenen Stoffen und Fütterungsverbote), die besonderen Anforderungen an die Milchviehfütterung (siehe Konkretisierung unter Monitoring) sowie die Grundsätze der guten fachlichen Praxis er- füllen. Hinsichtlich der guten fachlichen Praxis wird auf die VO (EG) Nr. 183/2005 in aktu- eller Fassung verwiesen. 1 ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇-▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ (Dokumente in der aktuellen Fassung) 2 ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇/ (Dokumente in der aktuellen Fassung) Beim Umgang, einschließlich Lagerung und Transport, mit Futtermitteln, die in das QM- Milch-System geliefert werden, ist entsprechend der VO (EG) Nr. 183/2005 sicherzustel- len, dass schädliche Auswirkungen auf die Sicherheit und Qualität der Erzeugnisse ver- mieden werden. Dementsprechend müssen Futtermittel für das QM-Milch-System von Fut- termitteln, die nicht in das QM-Milch-System geliefert werden dürfen, getrennt gelagert und transportiert werden. Es dürfen nur Einzelfuttermittel, • die in der deutschen Positivliste für Einzelfuttermittel aufgeführt sind oder • die im Rahmen anderer, von den Systemgebern als gleichwertig anerkannte Systeme zugelassen sind, eingesetzt werden.
Anforderungen i. Die Website wird zur Nutzung mittels gängiger Betriebssysteme, sowohl für die Desktop- als auch für die Mobile-Anwendung zu Verfügung gestellt. Die App wird zur Nutzung mittels der Betriebssysteme iOS und Android in den jeweils aktuellen Versionen zu Verfügung gestellt.
ii. Die Betriebssysteme selbst bzw. deren Aktualisierungen werden nicht von der CTG angeboten oder zur Verfügung gestellt. Die CTG übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit, Funktionalität und Sicherheit der Betriebssysteme.
iii. Für die Nutzung der App benötigt der Nutzer ein entsprechend zur Anwendung der Betriebssysteme geeignetes Gerät (z.B. ein Smartphone) sowie Internetzugang. Weder das erforderliche Gerät noch der Internetzugang werden von der CTG angeboten oder zu Verfügung gestellt. Die CTG übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit, Funktionalität und Sicherheit des ▇▇▇▇▇▇ und des Internetzugangs.
iv. Der Nutzer bestätigt, grundlegende Kenntnisse zur Nutzung des Internets, eines Smartphones und einer App zu haben und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen gegen eine nicht zweckmäßige Nutzung oder missbräuchliche Verwendung durch Dritte getroffen zu haben.
Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der in dieser 9 Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht 10 über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, das er durch
Anforderungen. Anforderungen an die zu erbringenden Planungsleistungen, die nicht in den Unterlagen nach 3.1 enthalten sind, sind festzulegen (z. B. Abgrenzung des Planungsfeldes; Ziele und Prioritäten hinsichtlich Leistungen, Eigenschaften, Personal- und Sachbedarf, Bearbeitungszeiten, Nutzen; Restriktionen; Schnittstellen zu bestehenden Verfahren; Methoden; Vorschriften)
Anforderungen. 2.1 Die einschlägigen technischen Anforderungen sind in den in Anhang 1 genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt.
2.2 Die für inländische Produkte geltenden Anforderungen und Konformitäts- bewertungsverfahren werden ohne zusätzliche Bedingungen und ohne Än- derungen auf die Produkte oder Ergebnisse der Konformitätsbewertungen der anderen Vertragspartei angewandt.
Anforderungen. Die Police muss gleichzeitig mit dem Kauf eines Mobilfunkgerätes („versicherter Gegenstand“) bei MediaMarkt abgeschlossen werden und gilt nur für Mobilfunkgeräte, die im Rahmen dieser Police als Neuware bei MediaMarkt erworben werden. Um diese Police abzuschließen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und Einwohner Deutschlands sein. Einmalzahlung (24 Monate) Produktverkaufs Preis Plus Schutz + Diebstahlschutz Selbstbehalt bei Reparatur* € 0. - bis €150.- € 64.90 € 99.90 € 15.- € 151. - bis €300.- € 109.90 € 144.90 € 25.- € 301. - bis €450.- € 149.90 € 184.90 € 40.- € 451. - bis € 600.- € 179.90 € 234.90 € 60.- € 601. - bis € 750.- € 229.90 € 284.90 € 60.- € 751. - bis € ▇.▇▇▇.- € 289.90 € 344.90 € 100.- über € 1.001. - € 349.90 € 404.90 € 100.- * Bei Tausch zzgl. € 50. -
Anforderungen an den Auftraggeber: Der Auftraggeber hat sicher zu stellen, dass die relevanten Anforderungen jeweiligen Zertifizierungsprogrammes/Standards (in der aktuellen Version) bekannt sind und erfüllt werden. Der Auftraggeber informiert sich selbständig über Änderungen der Zertifizierungsgrundlagen. Hierfür stehen die Homepage der FQ-Cert GmbH und die entsprechenden Links zu den Systemen zur Verfügung. Der Auftraggeber gewährt dem Kontrolleur/Auditor den Zutritt zum Gelände und allen relevanten Räumen (Produktions-, Lager-, Personal- u.a.). Auf Verlangen gewährt der Auftraggeber dem Kontrolleur/Auditor Einsicht in gewünschte Dokumente und Aufzeichnungen (z.B. Berichte, Bewertungen, Auditergebnisse, Reklamationen und Beschwerden). Auf Wunsch fertigt er Kopien als Nachweise an. Bei einer Feststellung von schwerwiegenden Abweichungen, gewährt der Auftraggeber dem Kontrolleur/Auditor die Möglichkeit, unter Einhaltung des Datenschutzes, diese mittels Fotoaufnahmen zu dokumentieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ausgesprochene Zertifizierung/das erteilte Zertifikat nur für den Geltungsbereich und die -dauer der Zertifizierung zu verwenden. Im Falle einer Kündigung ist das Zertifikat an die FQ-Cert GmbH zurückzugeben. Der Zertifizierungsstatus bleibt für den Auftraggeber bis Ende der Gültigkeit erhalten. Erstellt von: ▇▇. ▇. ▇▇▇▇▇▇, QB Version/Stand: 008/22.01.2021 Geprüft von: ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ZL., 25.01.2021 Freigegeben von: ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ZL., 25.01.2021 Der Auftraggeber gibt rechtzeitig vor der nächsten Kontrolle/dem Audit Informationen über wesentliche Änderungen (Baulich, Organisation, Technologien und Produkten) an die FQ-Cert GmbH weiter. Diese entscheidet über die Notwendigkeit von Erweiterungsaudits. Der Kunde verpflichtet sich den Akkreditierungsstellen (wie DAkkS GmbH) sowie den Standardeignern (wie QS GmbH und IFS) der von der FQ-Cert GmbH verwendeten Standards, auf Wunsch die Durchführung von sogenannten Witnessaudits zur Überwachung des Zertifizierungsverfahrens zu gestatten. Während des Audits von FQ-Cert GmbH kann ein von der Akkreditierungsstelle oder dem Standardeigner beauftragter Begutachter anwesend sein, dessen Aufgabe darin besteht, die Auditdurchführung des Auditors zu begutachten. Eine zusätzliche Auditierung des Managementsystems des Auftraggebers wird vom Begutachter nicht durchgeführt. Eine Ablehnung eines von der von der Akkreditierungsstelle oder dem Standardeigner beauftragten Begutachters, wird der Akkreditierungsstelle oder de...
