Anfrageberechtigte Personen. Der Lizenznehmer bestimmt im Bestellschein die für die Kommunikation mit OBJECTIVEIT anfrageberechtigte Personen, die zur Stellung von Service oder Support-Anfragen an OBJECTIVEIT berechtigt sind. Service- oder Supportanfragen nicht anfrageberechtigter Mitarbeiter des Lizenznehmern oder Anfragen über nicht solchen Personen zugewiesene E-Mail-Adressen im Rahmen dieser Vereinbarung werden von OBJECTIVEIT in Textform an die vom Lizenznehmer benannten anfrageberechtigten Personen weitergeleitet. Eine Bearbeitung durch OBJECTIVEIT erfolgt erst, wenn die anfrageberechtigten Personen des Lizenznehmers diese Anfragen zur Bearbeitung freigegeben haben. Erst nach dieser Anfragebestätigung beginnen für OBJECTIVEIT die vereinbarten Reaktionszeiten gemäß des Service Level Agreement (SLA) (Anlage 2). Der Lizenznehmer wird jede Änderung des berechtigten, für die Tätigkeit qualifizierten Personenkreises und der diesen zugeordneten Kontaktmedien (E-Mail, Festnetz, Mobilanschluss) unverzüglich gegenüber OBJECTIVEIT in Textform mitteilen.