Common use of Angebot und Angebotsunterlagen Clause in Contracts

Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Planungsleistungen sind grundsätzlich honorarberechtigt. Einzelheiten werden im Planungsvertrag geregelt. Angebote, Zeichnungen, Pläne, Beschriebe und Muster sowie der Leistungs- und Küchenbeschrieb der Küchenfirma bleiben deren Eigentum. Der Auftraggeber ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der offerierenden Küchenfirma der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen der Küchenfirma zurückzugeben. 2.2 Angebote mit mehreren Küchen gelten für die offerierte Stückzahl. Nachträgliche Abweichungen in der Stückzahl oder unvorhergesehene Aufteilung der Lieferung in Etappen können eine Veränderung des vereinbarten Preises zur Folge haben. 2.3 Materialmuster sind Typen-Muster. Insbesondere bei Naturmaterial wie Holz oder Stein kann die Lieferung innerhalb der natürlichen Variationsbreite vom Typenmuster sichtbar abweichen. Musterelemente, die über bestehende Handmuster hinausgehen, sind nach Aufwand zu vergüten.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Den Küchenbau, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Den Küchenbau

Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Planungsleistungen sind grundsätzlich honorarberechtigt. Einzelheiten werden im Planungsvertrag geregelt. Angebote, Zeichnungen, Pläne, Beschriebe und Muster sowie der Leistungs- und Küchenbeschrieb der Küchenfirma AK bleiben deren Eigentum. Der Auftraggeber ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen Vertragsun- terlagen berechtigt. Wird der offerierenden Küchenfirma AK der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen der Küchenfirma AK zurückzugeben. 2.2 Angebote mit mehreren Küchen gelten für die offerierte Stückzahl. Nachträgliche Abweichungen in der Stückzahl oder unvorhergesehene Aufteilung der Lieferung in Etappen können eine Veränderung des vereinbarten Preises zur Folge haben. 2.3 Produkteänderungen der Hersteller in Oberflächen oder Oberflächenstrukturen bei allen Frontmodellen (inkl. Trendmaterialien) bleiben ausdrücklich vorbehalten. 2.4 Materialmuster sind Typen-Muster. Insbesondere bei Naturmaterial wie Holz oder Stein kann die Lieferung innerhalb der natürlichen Variationsbreite vom Typenmuster sichtbar abweichen. Musterelemente, die über bestehende Handmuster hinausgehen, sind nach Aufwand zu vergüten.

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Samples: Küchenbauvertrag

Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Planungsleistungen sind grundsätzlich honorarberechtigt. Einzelheiten werden im Planungsvertrag geregelt. Angebote, Zeichnungen, Pläne, Beschriebe und Muster sowie der Leistungs- und Küchenbeschrieb Küchenbeschrieb der Küchenfirma Küchenfirma bleiben deren Eigentum. Der Auftraggeber ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der offerierenden Küchenfirma Küchenfirma der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen der Küchenfirma zurückzugebenKüchenfirma zurückzugeben. 2.2 Angebote mit mehreren Küchen Küchen gelten für für die offerierte StückzahlStückzahl. Nachträgliche Abweichungen in der Stückzahl Stückzahl oder unvorhergesehene Aufteilung der Lieferung in Etappen können eine Veränderung des vereinbarten Preises zur Folge haben. 2.3 Materialmuster sind Typen-Muster. Insbesondere bei Naturmaterial wie Holz oder Stein kann die Lieferung innerhalb der natürlichen natürlichen Variationsbreite vom Typenmuster sichtbar abweichen. Musterelemente, die über über bestehende Handmuster hinausgehen, sind nach Aufwand zu vergütenvergüten.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Den Küchenbau

Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Planungsleistungen sind grundsätzlich honorarberechtigthonorarbe- rechtigt. Einzelheiten werden im Planungsvertrag geregeltgere- gelt. Angebote, Zeichnungen, Pläne, Beschriebe und Muster sowie der Leistungs- und Küchenbeschrieb der Küchenfirma bleiben deren Eigentum. Der Auftraggeber Aufiraggeber ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der offerierenden Küchenfirma der Auftrag Aufirag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen der Küchenfirma Küchenfir- ma zurückzugeben. 2.2 Angebote mit mehreren Küchen gelten für die offerierte Stückzahl. Nachträgliche Abweichungen in der Stückzahl oder unvorhergesehene Aufteilung Aufieilung der Lieferung Liefe- rung in Etappen können eine Veränderung des vereinbarten vereinbar- ten Preises zur Folge haben. 2.3 Materialmuster sind Typen-Muster. Insbesondere bei Naturmaterial wie Holz oder Stein kann die Lieferung innerhalb der natürlichen Variationsbreite vom Typenmuster Typen- muster sichtbar abweichen. Musterelemente, die über bestehende Handmuster hinausgehen, sind nach Aufwand zu vergüten.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen