Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Planungsleistungen sind grundsätzlich honorarberechtigt. Einzelheiten werden im Planungsvertrag geregelt. Angebote, Zeichnungen, Pläne, Beschriebe und Muster sowie der Leistungs- und Küchenbeschrieb der Küchenfirma bleiben deren Eigentum. Der Auftraggeber ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der offerierenden Küchenfirma der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen der Küchenfirma zurückzugeben.
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Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Planungsleistungen sind grundsätzlich honorarberechtigthonorarbe- rechtigt. Einzelheiten werden im Planungsvertrag geregeltgere- gelt. Angebote, Zeichnungen, Pläne, Beschriebe und Muster sowie der Leistungs- und Küchenbeschrieb der Küchenfirma bleiben deren Eigentum. Der Auftraggeber Aufiraggeber ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der offerierenden Küchenfirma der Auftrag Aufirag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen der Küchenfirma Küchenfir- ma zurückzugeben.
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Angebot und Angebotsunterlagen. 2.1 Planungsleistungen sind grundsätzlich honorarberechtigt. Einzelheiten werden im Planungsvertrag geregelt. Angebote, Zeichnungen, Pläne, Beschriebe und Muster sowie der Leistungs- und Küchenbeschrieb Küchenbeschrieb der Küchenfirma Küchenfirma bleiben deren Eigentum. Der Auftraggeber ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der offerierenden Küchenfirma Küchenfirma der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen der Küchenfirma zurückzugebenKüchenfirma zurückzugeben.
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