Angebot zur Kollokation Musterklauseln

Angebot zur Kollokation. Der Kunde kann die Kollokation beim Stadtwerke Schwedt GmbH beauftragen. Hierzu übersendet der Kunde eine schriftliche Angebotsaufforderung an Stadtwerke Schwedt GmbH. Stadtwerke Schwedt GmbH wird die Realisierung der gewünschten Kollokation unverzüglich prüfen. Stadtwerke Schwedt GmbH übersendet dem Kunden innerhalb von 20 Werktagen ein schriftliches Angebot über die nachgefragte Kollokation. Soweit für die Angebotserstellung das Einholen eines externen Angebots über Teilleistungen oder die Zustimmungserklärungen Dritter (z.B. des Vermieters) erforderlich sind, wird die Frist zur Angebotserstellung für den Zeitraum, der für das Einholen des externen Angebotes bzw. der Zustimmungserklärung erforderlich ist ausgesetzt. Stadtwerke Schwedt GmbH wird den Kunden hierüber informieren. Stadtwerke Schwedt GmbH wird in dem Angebot entweder dem vom Kunden gewünschten Bereitstellungstermin bestätigen oder einen voraussichtlichen Bereitstellungstermin rechtzeitig, spätestens 5 Werktage vorher über die vereinbarte E-Mail- oder Fax-Schnittstelle mitteilen. Mit dem Angebot wird Stadtwerke Schwedt GmbH einen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf Basis marktüblicher Preise erstellten Kostenvoranschlag vorlegen. Sofern eine wesentliche Kostenerhöhung (mehr als 10 %) gegenüber dem Kostenvoranschlag erkennbar wird, wird Stadtwerke Schwedt GmbH den Kunden unverzüglich schriftlich und unter Angaben von Gründen informieren. Der Kunde wird daraufhin dem Stadtwerke Schwedt GmbH unverzüglich schriftlich mitteilen, ob er den Auftrag wegen der Kostenerhöhung storniert. Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 20 Werktagen nach Zugang schriftlich annehmen. Anderenfalls gilt das Angebot als abgelehnt. Nach Zugang des Angebots über die Bereitstellung der Kollokation wird eine Abschlagszahlung des Kunden in Höhe der im Angebot genannten Projektierungskosten und den Kosten für die Auftragsabwicklung und Fakturierung in der Angebotserstellungsphase fällig. Solange der Kunde die Abschlagszahlung nicht geleistet hat, wird Stadtwerke Schwedt GmbH keine Leistungen in Bezug auf die Kollokation erbringen. Die Abschlagszahlung ist innerhalb von 14 Tagen (Zahlungseingang beim Stadtwerke Schwedt GmbH) nach Annahme des Angebots zu erbringen, anderenfalls ist Stadtwerke Schwedt GmbH berechtigt, die Leistungsbeziehung über die Kollokation fristlos zu kündigen und dem Kunden bisher entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Bereitstellung, die – soweit Hochbaumaßnahmen zur Realisierung...
Angebot zur Kollokation. Die Verkehrszuführung aus dem Netz von KUNDE ist nicht Gegenstand des Vertrages und obliegt ausschließlich KUNDE selbst. Die Installation und der Betrieb netztechnischer Einrichtungen von KUNDE am Übergabepunkt sowie die Nutzung von Fläche und Strom am vereinbarten Übergabepunkt durch KUNDE werden zwischen den Parteien gesondert geregelt. Zur Realisierung der Netzkopplung sowie zur Wartung und Reparatur der am vereinbarten Übergabepunkt installierten netztechnischen Einrichtungen von KUNDE gewährt Anbieter zuvor benannten Fachkräften die hier genannt werden: 1. 2.

Related to Angebot zur Kollokation

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.