Eigentums- und Urheberrechte. 9.1. Xxxxx stehen sämtliche Schutzrechte aus einer im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung entstandenen Erfindung und/ oder im Zusammenhang hiermit gewonnenem Know-how zu.
Eigentums- und Urheberrechte. 8. Property rights and Copyrights
Eigentums- und Urheberrechte. Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen und sonstigen Ausarbeitungen der Arbeit geht durch deren Bezahlung an den Auftraggeber über. Der Verfasser behält das geistige Eigentum an der Arbeit, worin das Recht anderweitiger Verwendung eingeschlossen ist. Der Auftraggeber hat das Recht, die Arbeit des Auftragnehmers unter dessen Namensgebung zu veröffentlichen und für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Er ist berechtigt, nachträgliche Änderungen am Bauwerk vorzunehmen und hat im Falle von Veröffentlichungen darauf hinzuweisen.
Eigentums- und Urheberrechte. Erfindungen, Designs, Weiterentwicklungen und Verbesserungen, die der AN bei Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit und in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten macht, oder an derer Hervorbringung er mitwirkt, gehören unabhängig von ihrer Schutzfähigkeit DTCH. Erfindungen und Designs, die der AN bei Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit, aber nicht in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten macht, oder an derer Hervorbringung er mitwirkt, gehen ohne weiteres auf DTCH über. Der AN ist verpflichtet, DTCH über solche Erfindungen oder Designs zu informieren. DTCH hat innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Mitteilung dem AN mitzuteilen, ob er die Erfindung bzw. das Design behalten will oder freigibt. Wird die Erfindung bzw. das Design nicht f reigegeben, hat der AN Anspruch auf eine beson- dere angemessene Vergütung im Sinne von Art. 332 Abs. 4 OR. Die Rechte an Werken im Sinne des Urheberrechts (Entwürfe, Modelle, Pläne, Zeichnungen, Aufsätze), die der AN bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit – sei es in Erfüllung einer vertraglichen Pflicht oder nicht – erarbeitet, mit Einschluss der Rechte an zurzeit noch nicht bekannten Nutzungsarten, überträgt der AN auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung ohne beson- dere Vergütung vollumfänglich auf DTCH.
Eigentums- und Urheberrechte. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich” bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige Zustimmung zugänglich gemacht werden.
Eigentums- und Urheberrechte. 4.1 An Unterlagen, an denen gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte bestehen (insbesondere an Zeichnungen, Mustern, Plänen u.ä. auch in elektronischer Form) behält sich die Firma sämtliche gewerblichen Schutzrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind zudem unverzüglich zurück zu geben, wenn oder soweit mit dem Kunden kein Vertrag zustande kommt. Ein Zurückbehaltungsrecht hieran ist ausgeschlossen.
Eigentums- und Urheberrechte. 1. An Kostenanschlägen, Angeboten, Entwürfen und anderen Unterlagen behält sich Foodforecast das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur nach vor- heriger schriftlicher Zustimmung durch Foodforecast zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen von Foodforecast zurückzugeben.
Eigentums- und Urheberrechte. (1) Sämtliche aus Veranstaltungen (Teambuildingtage/ Gesundheits- und Bewegungskonzepte/ Trainingskurse) resultierende Eigentums- und Urheberrechte insbesondere Unterlagen und Konzepte verbleiben (auch auszugsweise) uneingeschränkt und ohne zeitliche Begrenzung bei Xxxx Xxxxxxxxxxxx deinImpuls.
Eigentums- und Urheberrechte. Die Leistungen sind durch Urheberrechte, Markenzeichen und andere Gesetze von Frankreich, den Vereinigten Staaten und anderen Ländern geschützt. Sofern nicht ausdrücklich in diesen AGB vorgesehen, besitzen Webinterpret und seine Lizenzgeber ausschließlich alle Rechte, Ansprüche und Interessen an den Leistungen, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Sie werden keine Hinweise zu Urheberrecht, Markenzeichen, Dienstleistungsmarken oder anderen Eigentumsrechten entfernen, ändern oder verschleiern, die in den Leistungen enthalten sind oder diese begleiten. Sie stimmen ferner zu, die Leistungen weder ganz noch teilweise zu ändern, zu vermieten, zu leasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu vertreiben oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Leistungen zu erstellen. Alle hier verwendeten Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos, Handelsnamen und alle anderen geschützten Bezeichnungen von Webinterpret sind Markenzeichen oder eingetragene Markenzeichen von Webinterpret. Sämtliche anderen Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos, Handelsnamen oder andere geschützte Bezeichnungen sind die Markenzeichen oder eingetragenen Marken ihrer jeweiligen Parteien.
Eigentums- und Urheberrechte. 1. An den von LESER zur Verfügung gestellten Abbildungen, Unterlagen, Formeinrichtungen, Modellen, Matrizen, Schablonen, Werkzeugen, Mustern, Messinstrumenten, Vorrichtungen, Rohstoffe, Teilen, Behältern, Vorrichtungen, Verpackungen, sonstigen Fertigungsmitteln und Einrichtungen einschließlich Zubehör, wie z.B. Software, Zeichnungen und Dokumentation, und allen sonstigen Gegenständen erwirbt der Lieferant keinerlei Rechte (z.B. Eigentumsrechte oder gewerbliche Schutzrechte, etc.). Der Lieferant hat diese Gegenstände ausschließlich für die Ausführung von LESER-Bestellungen zu verwenden und sorgfältig und kostenlos zu verwahren und darf sie nicht unbefugten Dritten überlassen oder sonst zugänglich machen. Dem Lieferanten obliegt die Pflicht, die Gegenstände in angemessener und ausreichender Höhe gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern und hat dies LESER auf Verlangen nachzuweisen. Der Lieferant hat die Gegenstände einschließlich aller angefertigten Duplikate unaufgefordert an LESER herauszugeben und elektronische Daten zu löschen, sobald diese nicht mehr für LESER-Bestellungen benötigt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Lieferanten nicht zu.