Common use of Angebots- und Entwurfsunterlagen Clause in Contracts

Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Bauvertrag, Bauvertrag, Bauvertrag

Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen Perso- nen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages Auftrags unverzüglich an uns zurückzugeben. 2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige notwendi- ge Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Bauvertrag, Bauvertrag

Angebots- und Entwurfsunterlagen. 11 . Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen Unter- lagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, ,Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind gemachtwerden undsind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind BehördlicheundsonstigeGenehmigungensind vom Auftraggeber zu beschaffen und zubeschaffenund dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich unverzüg- lich an uns zurückzugeben. 2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige not- wendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Bauvertrag

Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich unver- züglich an uns zurückzugeben. 2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Bauvertrag

Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. ZeichnungenZeichaungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung Zustim- mung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden wer- den und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugebenzurück- zugeben. 2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Bauvertrag

Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von BerechnungenBerech - nungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei be i Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugebenzurück - zugeben. 2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber Auf - traggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig recht zeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen Unterlage n dem Auftraggeber zur zu r Verfügung zu stellen.

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Samples: Bauvertrag

Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder und andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

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Samples: General Terms and Conditions

Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugebenzurück zu geben. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann schriftlich durch den Auftragnehmer im Einzelfall gestattet werden. 2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Bauvertrag