Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet.
2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten.
3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind.
4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.
Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet.
2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindestens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten.
3 Allen Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.