Common use of Anlagenbeschreibung Clause in Contracts

Anlagenbeschreibung. Die gesamte Erzeugung erfolgt in der EEG wie folgt: Die Einspeisung erfolgt über den/die obgenannten Zählpunkt(e). Die erzeugte Energie wird den teilnehmenden Netzbenutzern über den in Anlage./A bzw. über die dafür vorgesehenen Markprozesse bekannt gegebenen Aufteilungsschlüssel durch den Netzbetreiber zugeordnet. Bei der EEG handelt es sich um eine lokale regionle EEG. Eine EEG kann nur entweder lokal oder regional sein. Mischformen sind nicht möglich. Der Netzbetreiber prüft die tatsächlichen Anschlussverhältnisse der teilnehmenden Netzbenutzer jeweils zum Zeitpunkt der Bekanntgabe derselben durch die EEG. Änderungen der Netzkonfiguration seitens des Netzbetreibers haben bei bestehenden teilnehmenden Netzbenutzern keine Auswirkung auf die Qualifikation der lokalen oder regionalen EEG. Nachträgliche Registrierungen oder De-Registrierungen von Zählpunkten teilnehmender Netzbenutzer sind zulässig, wenn diese Zählpunkte die oben gewählte Einstufung als lokale oder regionale EEG zum Zeitpunkt der nachträglichen Registrierung oder De-Registrierung erfüllen. Wenn nachträglich Zählpunkte registriert oder de-registriert werden sollen und dadurch die Einstufung der EEG als lokal bzw. regional geändert werden könnte, ist seitens EEG eine Änderung des gegenständlichen Vertrages auf eine regionale bzw. lokale EEG nötig. In diesem Fall sind hinsichtlich der teilnehmenden Netzbenutzer die Registrierungs- und Aktivierungsprozesse neu durchzuführen. Im Falle mehrerer Erzeugungsanlagen erfolgt die Zuordnung bis Oktober 2022 zusätzlich nach der gemäß Anlage./A bzw. den dafür vorgesehenen Marktprozessen vorgenommenen Zuordnung der teilnehmenden Netzbenutzer zu einer Erzeugungsanlage.

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Samples: Vereinbarung Betreffend Den Betrieb Einer Erneuerbaren Energie Gemeinschaft

Anlagenbeschreibung. Die gesamte Erzeugung erfolgt in der EEG wie folgt: Die Einspeisung erfolgt über den/die obgenannten Zählpunkt(e), die – wie auch die teilnehmenden Be- rechtigten und der Aufteilungsschlüssel - über die dafür vorgesehenen Marktprozesse be- kannt gegeben werden. Die erzeugte Energie wird den teilnehmenden Netzbenutzern über den in Anlage./A bzw. über die dafür vorgesehenen Markprozesse Berechtigten ent- sprechend dem bekannt gegebenen Aufteilungsschlüssel durch den Netzbetreiber zugeordnetzuge- ordnet. Bei Aufteilungsmodus der EEG handelt es sich um eine lokale regionle EEG. Eine EEG kann nur entweder lokal oder regional sein. Mischformen sind nicht möglich. Der Netzbetreiber prüft erzeugten Energie 1) Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer erfolgt Dynamisch: nach dem jeweiligen tatsächlichen Anschlussverhältnisse Viertelstunden-Verbrauch der teil- nehmenden Netzbenutzer Statisch: nach festen Anteilen der teilnehmenden Netzbenutzer jeweils Erläuterung zur dynamischen Aufteilung: Diese richtet sich nach dem tatsächlichen Ver- brauchsverhalten der teilnehmenden Netzbenutzer. Es erfolgt eine Zuordnung im Ver- hältnis zum Zeitpunkt jeweiligen Verbrauch pro Viertelstunde. Die Zuordnung ist mit dem Ener- gieverbrauch des jeweiligen teilnehmenden Netzbenutzers in der Bekanntgabe derselben Viertelstunde be- grenzt. (Bei Nullverbrauch eines teilnehmenden Netzbenutzers ist die Energie den an- deren teilnehmenden Netzbenutzern zuzuordnen.) Ein Überschuss verbleibt bei der Er- zeugungsanlage und wird ins öffentliche Netz eingespeist. Erläuterung zur statischen Aufteilung: Die Zuordnung der durch die EEG. Änderungen der Netzkonfiguration seitens des Netzbetreibers haben bei bestehenden teilnehmenden Netzbenutzern keine Auswirkung Erzeugungsan- lage(n) erzeugten Energie auf die Qualifikation teilnehmenden Netzbenutzer erfolgt entsprechend den über die Marktprozesse bekannt gegebenen fix vereinbarten Anteilen und ist mit dem Energieverbrauch des jeweiligen teilnehmenden Netzbenutzers in der lokalen oder regionalen EEGViertelstunde begrenzt. Nachträgliche Registrierungen oder De-Registrierungen Bei Nullverbrauch eines teilnehmenden Netzbenutzers verbleibt die Energie als Gemeinschaftsüberschuss bei der/den Erzeugungsanlage(n). Die Aufteilung sowie die Anteile werden dem Netzbetreiber erstmalig im Rahmen der An- meldung von Zählpunkten teilnehmender Netzbenutzer sind zulässigzur Energiegemeinschaft bekannt gegeben und können mit dem dafür vorgesehenen Marktprozess geändert werden. Kommt es zu einer Überschreitung der 100 %-Grenze, wenn diese Zählpunkte erfolgt eine Normierung bei der Energiezuweisung durch den Netzbetreiber. Unter 100 % kommen die oben gewählte Einstufung von der Energiege- meinschaft gemeldeten Prozentsätze je Teilnehmer zur Anwendung. Der Rest auf 100 % wird als lokale Überschussenergie gewertet. Für die Verteilung der Anteile sowohl in der Realisierungsphase als auch im laufenden Be- trieb ist die Energiegemeinschaft verantwortlich. Eine allfällige Über- oder regionale EEG zum Zeitpunkt Unterschrei- tung der nachträglichen Registrierung oder De-Registrierung erfüllen. Wenn nachträglich Zählpunkte registriert oder de-registriert werden sollen und dadurch die Einstufung der EEG als lokal 100%-Grenze führt zu keinem Prozessabbruch bzw. regional geändert werden könnte, ist seitens EEG eine Änderung des gegenständlichen Vertrages auf eine regionale bzw. lokale EEG nötig. In diesem Fall sind hinsichtlich der teilnehmenden Netzbenutzer die Registrierungs- und Aktivierungsprozesse neu durchzuführen. Im Falle mehrerer Erzeugungsanlagen erfolgt die Zuordnung bis Oktober 2022 zusätzlich nach der gemäß Anlage./A bzw. den dafür vorgesehenen Marktprozessen vorgenommenen Zuordnung der teilnehmenden Netzbenutzer zu einer Erzeugungsanlagekeiner Ablehnung.

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Samples: Vereinbarung Betreffend Den Betrieb Einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

Anlagenbeschreibung. Die gesamte Erzeugung erfolgt in der EEG wie folgt: Die Einspeisung erfolgt über den/die obgenannten Zählpunkt(e), die – wie auch die teilnehmenden Netz- benutzer und der Aufteilungsschlüssel - über die dafür vorgesehenen Marktprozesse be- kannt gegeben werden. Die erzeugte Energie wird den teilnehmenden Netzbenutzern über den in Anlage./A bzw. über die dafür vorgesehenen Markprozesse ent- sprechend dem bekannt gegebenen Aufteilungsschlüssel durch den Netzbetreiber zugeordnetzugeord- net. O O Bei der EEG handelt es sich um eine lokale regionle regionale EEG. Eine EEG kann nur entweder lokal oder regional sein. Mischformen sind nicht möglich. Der Netzbetreiber prüft die tatsächlichen Anschlussverhältnisse der teilnehmenden Netzbenutzer Netzbenut- zer jeweils zum im Zeitpunkt der Bekanntgabe derselben durch die EEG. Änderungen der Netzkonfiguration Netz- konfiguration seitens des Netzbetreibers haben bei bestehenden teilnehmenden Netzbenutzern Netzbe- nutzern keine Auswirkung auf die Qualifikation der lokalen oder regionalen EEG. Nachträgliche Registrierungen oder De-Registrierungen Deregistrierungen von Zählpunkten teilnehmender Netzbenutzer sind zulässig, wenn diese Zählpunkte die oben gewählte Einstufung als lokale oder regionale EEG zum Zeitpunkt der nachträglichen Registrierung oder De-Registrierung Deregistrierung erfüllen. Wenn nachträglich nachträg- lich Zählpunkte registriert oder de-registriert deregistriert werden sollen und dadurch die Einstufung der EEG als lokal bzw. regional geändert werden könnte, ist seitens EEG eine Änderung des gegenständlichen Vertrages auf eine regionale bzw. lokale EEG nötig. In diesem Fall sind hinsichtlich der teilnehmenden Netzbenutzer die Registrierungs- und Aktivierungsprozesse neu durchzuführen. 1) Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer erfolgt o Dynamisch: nach dem jeweiligen tatsächlichen Viertelstunden-Verbrauch der teil- nehmenden Netzbenutzer o Statisch: nach festen Anteilen der teilnehmenden Netzbenutzer Nullverbrauch eines teilnehmenden Netzbenutzers verbleibt die Energie als Gemein- schaftsüberschuss bei der/den Erzeugungsanlage(n). Im Falle mehrerer Erzeugungsanlagen statischen Modell wird die Erzeugungsmenge den Teilnehmern entsprechend dem fix vereinbarten Anteil zugewiesen. Diese Anteile werden dem Netzbetreiber erstmalig im Rahmen der Anmeldung von Zählpunkten zur Energiegemeinschaft bekannt gegeben und können mit dem dafür vorgesehenen Marktprozess geändert werden. Kommt es zu einer Überschreitung der 100 %-Grenze, erfolgt eine Normierung bei der Energiezuweisung durch den Netzbetreiber. Unter 100 % kommen die Zuordnung bis Oktober 2022 zusätzlich nach von der gemäß Anlage./A Energiege- meinschaft gemeldeten Prozentsätze je Teilnehmer zur Anwendung. Der Rest auf 100 % wird als Überschussenergie gewertet. Für die Verteilung der Anteile sowohl in der Realisierungsphase als auch im laufenden Be- trieb ist die Energiegemeinschaft verantwortlich. Eine allfällige Über- oder Unterschrei- tung der 100%-Grenze führt zu keinem Prozessabbruch bzw. den dafür vorgesehenen Marktprozessen vorgenommenen Zuordnung der teilnehmenden Netzbenutzer zu einer Erzeugungsanlagekeiner Ablehnung.

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Samples: Betrieb Einer Erneuerbare Energie Gemeinschaft

Anlagenbeschreibung. Die gesamte Erzeugung erfolgt in der EEG wie folgt: NR. ZP-Bezeichnung Art der Erzeugung (Wasserkraft, Photovoltaik, BHKW…….) Engpassleistung Die Einspeisung erfolgt über den/die obgenannten Zählpunkt(e). Die erzeugte Energie wird den teilnehmenden Netzbenutzern über den in Anlage./A Anlage ./A bzw. über die dafür vorgesehenen vorgesehe- nen Markprozesse bekannt gegebenen Aufteilungsschlüssel durch den Netzbetreiber zugeordnetzuge- ordnet. Bei der EEG handelt es sich um eine O lokale regionle O regionale EEG. Eine EEG kann nur entweder lokal oder regional sein. Mischformen sind nicht möglich. Der Netzbetreiber prüft die tatsächlichen Anschlussverhältnisse der teilnehmenden Netzbenutzer Netzbenut- zer jeweils zum im Zeitpunkt der Bekanntgabe derselben durch die EEG. Änderungen EEG.Änderungen der Netzkonfiguration Netz- konfiguration seitens des Netzbetreibers haben bei bestehenden teilnehmenden Netzbenutzern Netzbe- nutzern keine Auswirkung auf die Qualifikation der lokalen oder regionalen EEG. Nachträgliche Registrierungen oder De-Registrierungen Deregistrierungen von Zählpunkten teilnehmender Netzbenutzer sind zulässig, wenn diese Zählpunkte die oben gewählte Einstufung als lokale oder regionale Regionale EEG zum Zeitpunkt der nachträglichen Registrierung oder De-Registrierung Deregistrierung erfüllen. Wenn nachträglich Zählpunkte registriert oder de-registriert deregistriert werden sollen und dadurch die Einstufung der EEG als lokal bzw. regional geändert werden könnte, ist seitens EEG eine Änderung des gegenständlichen Vertrages auf eine regionale bzw. lokale EEG nötig. In diesem Fall sind hinsichtlich der teilnehmenden Netzbenutzer die Registrierungs- und Aktivierungsprozesse neu durchzuführen. Im Falle mehrerer Erzeugungsanlagen erfolgt die Zuordnung bis Oktober 2022 zusätzlich nach der gemäß Anlage./A Anlage ./A bzw. den dafür vorgesehenen Marktprozessen vorgenommenen Zuordnung der teilnehmenden Netzbenutzer zu einer Erzeugungsanlage.

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Samples: Betrieb Einer Erneuerbare Energie Gemeinschaft

Anlagenbeschreibung. Die gesamte Erzeugung erfolgt in der EEG wie folgt: Die Einspeisung erfolgt über den/die obgenannten den /die Zählpunkt(e), die – wie auch die teilnehmenden Berechtigten und der Aufteilungs- schlüssel – über die dafür vorgesehenen Marktprozesse be- kannt gegeben werden. Die erzeugte Energie wird den teilnehmenden Netzbenutzern über den in Anlage./A bzw. über die dafür vorgesehenen Markprozesse teilneh- menden Berechtigten entsprechend dem bekannt gegebenen Aufteilungsschlüssel durch den Netzbetreiber zugeordnet. Bei Die Aufteilung der EEG handelt es sich um eine lokale regionle EEG. Eine EEG kann nur entweder lokal oder regional sein. Mischformen sind nicht möglich. Der Netzbetreiber prüft erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer erfolgt Dynamisch: nach dem jeweiligen tatsächlichen Anschlussverhältnisse Viertel- stunden-Verbrauch der teilnehmenden Netzbenutzer jeweils zum Zeitpunkt der Bekanntgabe derselben durch die EEG. Änderungen der Netzkonfiguration seitens des Netzbetreibers haben bei bestehenden teilnehmenden Netzbenutzern keine Auswirkung auf die Qualifikation der lokalen oder regionalen EEG. Nachträgliche Registrierungen oder De-Registrierungen von Zählpunkten teilnehmender Netzbenutzer sind zulässig, wenn diese Zählpunkte die oben gewählte Einstufung als lokale oder regionale EEG zum Zeitpunkt der nachträglichen Registrierung oder De-Registrierung erfüllen. Wenn nachträglich Zählpunkte registriert oder de-registriert werden sollen und dadurch die Einstufung der EEG als lokal bzw. regional geändert werden könnte, ist seitens EEG eine Änderung des gegenständlichen Vertrages auf eine regionale bzw. lokale EEG nötig. In diesem Fall sind hinsichtlich Statisch: nach festen Anteilen der teilnehmenden Netzbenutzer Erläuterung zur dynamischen Aufteilung: Diese richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauchsverhalten der teilnehmenden Netzbenutzer. Es erfolgt eine Zuordnung im Verhältnis zum je- weiligen Verbrauch pro Viertelstunde. Die Zuordnung ist mit dem Energieverbrauch des jeweiligen teilnehmenden Netzbenutzers in der Viertelstunde begrenzt. (Bei Nullverbrauch eines teilneh- menden Netzbenutzers ist die Registrierungs- Energie den anderen teilnehmen- den Netzbenutzern zuzuordnen.) Ein Überschuss verbleibt bei der Erzeugungsanlage und Aktivierungsprozesse neu durchzuführenwird ins öffentliche Netz eingespeist. IErläuterung zur statischen Aufteilung: Die Zuordnung der durch die Erzeugungsanlage(n) erzeugten Energie auf die teilnehmen- den Netzbenutzer erfolgt entsprechend den über die Marktpro- zesse bekannt gegebenen fix vereinbarten Anteilen und ist mit dem Energieverbrauch des jeweiligen teilnehmenden Netzbe- nutzers in der Viertelstunde begrenzt. Bei Nullverbrauch eines teilnehmenden Netzbenutzers verbleibt die Energie als Gemein- schaftsüberschuss bei der /den Erzeugungsanlage(n). Die Aufteilung sowie die Anteile werden dem Netzbetreiber erst- malig im Falle mehrerer Erzeugungsanlagen Rahmen der Anmeldung von Zählpunkten zur Energie- gemeinschaft bekannt gegeben und können mit dem dafür vor- gesehenen Marktprozess geändert werden. Kommt es zu einer Überschreitung der 100 %-Grenze, erfolgt eine Normierung bei der Energiezuweisung durch den Netzbe- treiber. Unter 100 % kommen die Zuordnung bis Oktober 2022 zusätzlich nach von der gemäß Anlage./A Energiegemeinschaft gemeldeten Prozentsätze je Teilnehmer zur Anwendung. Der Rest auf 100 % wird als Überschussenergie gewertet. Für die Verteilung der Anteile sowohl in der Realisierungspha- se als auch im laufenden Betrieb ist die Energiegemeinschaft verantwortlich. Eine allfällige Über- oder Unterschreitung der 100%-Grenze führt zu keinem Prozessabbruch bzw. den dafür vorgesehenen Marktprozessen vorgenommenen Zuordnung der teilnehmenden Netzbenutzer zu einer Erzeugungsanlagekeiner Ablehnung.

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Samples: Vereinbarung Für Den Betrieb Einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

Anlagenbeschreibung. Die gesamte Erzeugung erfolgt in der EEG wie folgt: Die Einspeisung erfolgt über den/die obgenannten Zählpunkt(e), die – wie auch die teilnehmenden Netz- benutzer und der Aufteilungsschlüssel - über die dafür vorgesehenen Marktprozesse be- kannt gegeben werden. Die erzeugte Energie wird den teilnehmenden Netzbenutzern über den in Anlage./A bzw. über die dafür vorgesehenen Markprozesse ent- sprechend dem bekannt gegebenen Aufteilungsschlüssel durch den Netzbetreiber zugeordnetzugeord- net. Bei der EEG handelt es sich um eine lokale regionle regionale EEG. Eine EEG kann nur entweder lokal oder regional sein. Mischformen sind nicht möglich. Der Netzbetreiber prüft die tatsächlichen Anschlussverhältnisse der teilnehmenden Netzbenutzer Netzbenut- zer jeweils zum im Zeitpunkt der Bekanntgabe derselben durch die EEG. Änderungen der Netzkonfiguration Netz- konfiguration seitens des Netzbetreibers haben bei bestehenden teilnehmenden Netzbenutzern Netzbe- nutzern keine Auswirkung auf die Qualifikation der lokalen oder regionalen EEG. Nachträgliche Registrierungen oder De-Registrierungen Deregistrierungen von Zählpunkten teilnehmender Netzbenutzer sind zulässig, wenn diese Zählpunkte die oben gewählte Einstufung als lokale oder regionale EEG zum Zeitpunkt der nachträglichen Registrierung oder De-Registrierung Deregistrierung erfüllen. Wenn nachträglich nachträg- lich Zählpunkte registriert oder de-registriert deregistriert werden sollen und dadurch die Einstufung der EEG als lokal bzw. regional geändert werden könnte, ist seitens EEG eine Änderung des gegenständlichen Vertrages auf eine regionale bzw. lokale EEG nötig. In diesem Fall sind hinsichtlich der teilnehmenden Netzbenutzer die Registrierungs- und Aktivierungsprozesse neu durchzuführen. Im Falle mehrerer Erzeugungsanlagen Aufteilungsmodus der erzeugten Energie 1) Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer erfolgt die Zuordnung bis Oktober 2022 zusätzlich Dynamisch: nach dem jeweiligen tatsächlichen Viertelstunden-Verbrauch der gemäß Anlage./A bzw. den dafür vorgesehenen Marktprozessen vorgenommenen Zuordnung teil- nehmenden Netzbenutzer Statisch: nach festen Anteilen der teilnehmenden Netzbenutzer Erläuterung zur dynamischen Aufteilung: Diese richtet sich nach dem tatsächlichen Ver- brauchsverhalten der teilnehmenden Netzbenutzer. Es erfolgt eine Zuordnung im Ver- hältnis zum jeweiligen Verbrauch pro Viertelstunde. Die Zuordnung ist mit dem Ener- gieverbrauch des jeweiligen teilnehmenden Netzbenutzers in der Viertelstunde be- grenzt. (Bei Nullverbrauch eines teilnehmenden Netzbenutzers ist die Energie den an- deren teilnehmenden Netzbenutzern zuzuordnen.) Ein Überschuss verbleibt bei der Er- zeugungsanlage und wird ins öffentliche Netz eingespeist. Erläuterung zur statischen Aufteilung: Die Zuordnung der durch die Erzeugungsan- lage(n) erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer erfolgt entsprechend den über die Marktprozesse bekannt gegebenen Anteilen und ist mit dem Energiever- brauch des jeweiligen teilnehmenden Netzbenutzers in der Viertelstunde begrenzt. Bei Nullverbrauch eines teilnehmenden Netzbenutzers verbleibt die Energie als Gemein- schaftsüberschuss bei der/den Erzeugungsanlage(n). Im statischen Modell wird die Erzeugungsmenge den Teilnehmern entsprechend dem fix vereinbarten Anteil zugewiesen. Diese Anteile werden dem Netzbetreiber erstmalig im Rah- men der Anmeldung von Zählpunkten zur Energiegemeinschaft bekannt gegeben und kön- nen mit dem dafür vorgesehenen Marktprozess geändert werden. Kommt es zu einer ErzeugungsanlageÜberschreitung der 100 %-Grenze, erfolgt eine Normierung bei der Energiezuweisung durch den Netzbetreiber. Unter 100 % kommen die von der Energiege- meinschaft gemeldeten Prozentsätze je Teilnehmer zur Anwendung. Der Rest auf 100 % wird als Überschussenergie gewertet. Für die Verteilung der Anteile sowohl in der Realisierungsphase als auch im laufenden Be- trieb ist die Energiegemeinschaft verantwortlich. Eine allfällige Über- oder Unterschreitung der 100%-Grenze führt zu keinem Prozessabbruch bzw. zu keiner Ablehnung.

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Samples: Betrieb Einer Erneuerbare Energie Gemeinschaft