Anmeldung / Anlegen eines Kundenkontos Musterklauseln

Anmeldung / Anlegen eines Kundenkontos. (1) Um Tickets und/ oder Produkte bestellen zu können, muss der Kunde ein Kundenkonto eröffnen. Beim Anlegen eines neuen Kundenkontos muss der Kunde zunächst E-Mail, Passwort, Geschlecht, Vor- name, Name und Geburtsdatum angeben sowie die unter Absatz 1 beschriebenen Bestätigungen an- haken. Der Kunde bestätigt die AGB der HST, Datenschutzbestimmungen und die Tarifbestimmungen des VRR. Nach Absenden dieser Daten erhält der Kunde eine E-Mail mit der Aufforderung die Registrierung zu bestätigen. Im Rahmen dieser Bestätigung sind durch den Kunden seine Adresse und die gewünschte Zahlungsmethode inkl. der für die Zahlung relevanten Daten sowie die Sicherheitsfrage anzugeben. Mit Auswählen des Bestätigungslinks kommt der Nutzungsvertrag zwischen der HST und dem Kunden zustande. Der Nutzungsvertrag für die Apps und der Kauf von Produkten kann vom Kunden entspre- chend der Regelung § 312g Abs. 1 BGB innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen (Link zur Widerrufsbelehrung) werden. Der Kunde kann sich mit dem Kundenkonto, welches er in einer der Apps (HTD App oder DT App) er- stellt, in beiden Apps anmelden.
Anmeldung / Anlegen eines Kundenkontos. (1) Um Tickets bestellen zu können, muss der Kunde bei der Eröffnung eines Kundenkontos über die App oder das Web-Portal (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxx/xxxxxx/xxx/xxxxx.xxxx) nachfolgende Daten wahrheitsgemäß angegeben:  Mobilfunknummer  Name, Vorname, Anrede  vollständige Adresse  Geburtsdatum  Kontrollmedium (z.B. Personalausweis)  E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer  Passwort oder PIN  Sicherheitsfrage mit Antwort  in Abhängigkeit des vom Kunden gewählten Zahlverfahrens erfolgt ggf. die Angabe von Kontodaten. Der Kunde bestätigt bei der Eröffnung des Kundenkontos, dass er für die Gültigkeit des Tickets das Kontrollmedium mit sich führen muss, er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und die Datenschutzbedingungen sowie die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Verkehrsverbünde (VRR, VRS, NRW) zur Kenntnis genommen hat. Der Kunde kann sich mit dem Kundenkonto, welches er erstellt, sowohl im Web-Portal als auch in der App anmelden.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.