Common use of Anmeldung zuPrüfungen Clause in Contracts

Anmeldung zuPrüfungen. die/den Auszubildende/n rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen- und Abschlussprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen. Bei der Zwischenprüfung ist bei Auszubildenden unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. §33 JArbSchG zur Einsicht vorzulegen. Die/Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Sie/Er verpflichtet sich insbesondere,

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