Annullierung. 9.1. Der Verkäufer hat das Recht, einen Auftrag zu annullieren, sofern der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung seine früheren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer beziehungsweise anderen Gläubigern noch nicht erfüllt hat. Der Verkäufer kann dieses Recht außerdem in Anspruch nehmen, sofern der Verkäufer die Informationen in Bezug auf die Kreditwürdigkeit des Käufers als unzureichend betrachtet. Der Käufer kann aus solchen Annullierungen keine Rechte herleiten und den Verkäufer in diesem Zusammenhang keinesfalls haftbar machen.
9.2. Sofern der Käufer den Vertrag aus welchem Grund auch immer gänzlich oder teilweise annulliert, braucht der Verkäufer dies nur anzunehmen, sofern die Waren noch nicht dem Spediteur zur Versendung bereitgestellt worden sind, und unter der Bedingung, dass der Abnehmer einen Schadensersatz zahlt, der mindestens 50 Prozent des Rechnungswerts der annullierten Waren entspricht. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, sämtliche bis zu jenem Zeitpunkt entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
9.3. Ab dem Zeitpunkt, an welchem dem Käufer die erworbenen Waren zur Verfügung gestellt werden, ist der Käufer zur Abnahme der Waren verpflichtet. Sofern der Käufer dies ablehnt, ist der Verkäufer berechtigt, diese Waren anderweitig zu verkaufen und ist der Käufer für die Preisdifferenz sowie alle sonstigen Kosten, die sich daraus für den Verkäufer ergeben sollten, haftbar.
Annullierung. 1. Bei Annullierung hat der Erholungssuchende dem Unternehmer eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt: - bei Annullierung drei Monate vor dem Anfangsdatum oder früher: 15% des vereinbarten Preises; - bei Annullierung zwischen drei und zwei Monaten vor dem Anfangsdatum: 50% des vereinbarten Preises; - bei Annullierung zwischen zwei Monaten und einem Monat vor dem Anfangsdatum: 75% des vereinbarten Preises; - bei Annullierung innerhalb eines Monats vor dem Anfangsdatum: 90% des vereinbarten Preises; - bei Annullierung am Tag des Anfangsdatums: 100% des vereinbarten Preises.
2. Die Entschädigung ist proportional abzüglich der Verwaltungskosten rückzuerstatten, wenn der Platz von einem Dritten auf Empfehlung des Erholungssuchenden und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers für denselben Zeitabschnitt oder einen Teil dieses Zeitabschnitts reserviert wird.
Annullierung. Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: bis 92 Tage vor Anreise: € 80.-- Bearbeitungsgebühr 91 bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises 29 bis 0 Tage vor Anreise: 90 % des Mietpreises Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Xxxxxx und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
Annullierung. Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Kunden (von Material oder Serviceleistungen) wird der Betrag für bereits geleistete Dienstleistungen und/oder bereits geliefertes und noch nicht bezahltes Material zum Zeitpunkt der Stornierung in Rechnung gestellt, unbeschadet des Rechts von ABAKUS IT-SOLUTIONS Schadenzersatz zu verlangen. • Im Falle einer Bestellung von bestimmtem Material, das bereits zur Auslieferung vorbereitet wurde, wird dem Kunden der Gesamtbetrag für das Material in Rechnung gestellt.
Annullierung. Wird seitens Auftraggeber der Vertrag annulliert, hat der Auftraggeber die bereits entstandenen Kosten zu tragen.
Annullierung. 16.1 Wenn der Auftraggeber eine Vereinbarung nach deren Zustandekommen annullieren möchte, werden 10 % des Bestellwertes (inkl. MwSt.) als Annullierungskosten in Rechnung gestellt, unvermindert des Rechtes des Verwenders auf vollständigen Schadensersatz inkl. Gewinnausfall.
16.2 Die Annullierung muss per Einschreiben verschickt werden.
16.3 Falls der Auftraggeber bei der Annullierung die Abnahme der bereits vom Verwender beschafften, (nicht) be- und verarbeiteten Güter wie Materialien und Grundstoffe verweigert, muss er dem Verwender alle sich ergebenden Kosten ersetzen.
Annullierung. 5.1 Im Falle einer Annullierung der Vertragsvereinbarung durch den Kunden muss der Schiffsagent hiervon so schnell wie möglich schriftlich, mittels Brief, in Kenntnis gesetzt werden. Das Eingangsdatum beim Schiffsagenten wird als Datum der Auflösung angemerkt.
5.2 Im Falle einer Annullierung ist der Kunde dem Schiffsagenten einen fixierten Schadensersatz verschuldet. Schadensersatz Schiff: 15% bei Annullierung bis zu 6 Monaten vor dem Abreisetag; 20% bei Annullierung bis zu 5 Monaten vor dem Abreisetag; 30% bei Annullierung bis zu 4 Monaten vor dem Abreisetag; 40% bei Annullierung bis zu 3 Monaten vor dem Abreisetag; 50% bei Annullierung bis zu 2 Monaten vor dem Abreisetag; 75% bei Annullierung bis zu 1 Monat vor dem Abreisetag; 90% bei Annullierung bis zu 1 Tag vor dem Abreisetag; 100% bei Annullierung am Abreisetag. Schadensersatz Catering und übrige Dienste: 15% bei Annullierung bis zu 2 Monaten vor dem Abreisetag; 25% bei Annullierung bis zu 1 Monat vor dem Abreisetag; 50% bei Annullierung bis zu 2 Wochen vor dem Abreisetag; 75% bei Annullierung bis zu 1 Woche vor dem Abreisetag; 95% bei einer Annullierung bis zu 1 Tag vor dem Abreisetag; 100% bei Annullierung am Abreistag. Sofern der Schaden den der Schiffsagent erleidet als Folge der Annullie- rung die zuvor genannten fixierten Beträge mit mehr als 15% überschreitet, dann ist der Schiffsagent berechtigt die extra Kosten dem Kunden ebenfalls in Rechnung zu stellen.
5.3 Im Falle einer Annullierung kann der Kunde den Schiffsagenten um eine Abtretung der Ansprüche an einen Dritten ersuchen. Wenn der Schiffsagent sich einverstanden erklärt mit der Abtretung der Ansprüche ist der Kunde lediglich einen Betrag von € 150,00 schuldig.
Annullierung. Annulliert der Xxxxxx seine Ferien, bleibt er in folgendem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet: - weniger als 2 Monate vor Mietbeginn 100% - bis spätestens 2 Monate vor Mietbeginn 75% - bis spätestens 3 Monate vor Mietbeginn 50% - bis spätestens 4 Monate vor Mietbeginn 40% - bis spätestens 6 Monate vor Mietbeginn 30% - 6 und mehr Monate vor Mietbeginn 20% Im Falle einer vorzeitigen Abreise oder verspäteten Anreise bleibt der Mieter zur vollumfänglichen Zahlung des Mietzinses verpflichtet.
Annullierung. Bei Annullierung einer Bestellung durch den Kunden bis 3 Arbeitstage vor dem Anlass sind vom Kunden 50% des Bestellwerts gemäss Auftragsbestätigung, bei später erfolgender Annullierung 100% dieses Bestellwerts zu entrichten.
Annullierung. Der völlige Rücktritt von einer von Ihnen reservierten Reise aufgrund von Motiven und Umständen, die durch unsere Versicherungsleistungen abgedeckt und im Kapitel „ANNULLIERUNG“ aufgeführt sind.