Pauschalreisen Musterklauseln

Pauschalreisen. Für die als Verbund von mehreren Dienstleistungen wie Ausflug und Übernachtung oder Übernachtung und Skipass mit einem Gesamtpreis versehenen und fertig zusammengestellten Pakete tritt die StoB als Veranstalter (Pauschalreise) auf. Für die Pakete in ihrer Gesamtheit gelten die generellen Bestimmungen hiervor. Die Auslieferung der Bezugsberechtigungen (Voucher, Tickets etc.) erfolgen für die einzelnen Dienstleistungsbestandteile je separat. In Pakete eingebundene Hotelübernachtungen können nicht annulliert werden. Die StoB setzt alles daran, dass die im Paket enthaltenen Leistungen erbracht werden können. Stellt die StoB fest, dass ein erheblicher Teil des Pakets nicht geleistet werden kann (beispielsweise wegen meteorologischen Einflüssen), versucht die StoB dem Kunden Ersatz zu bieten. Gelingt dies nicht, so kann der Kunde seine Vorauszahlung im Umfange der Leistungsminderung zurückfordern. Der Reiseantritt für das zu einer Pauschalreise gebündelte Paket erfolgt in jedem Fall innerhalb der Schweiz. Die Organisation einer allfälligen Anreise aus dem Ausland ist Sache des Kunden und im Paket und damit auch in der Dienstleistung von der StoB als Reiseveranstalter nicht inbegriffen. Dem ausländischen Kunden wird empfohlen, sich über die Reiseformalitäten für den Besuch der Schweiz vor Bestellung zu informieren. Hat der Kunde während der Reise Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich der StoB oder dem Leistungsträger bekanntzugeben. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall nach einem Jahr ab dem vereinbarten Ende der Pauschalreise oder dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden. Kann ausnahmsweise das Recht bzw. die Möglichkeit zu Annullierung oder zum Rücktritt beansprucht werden sowie bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung, gilt vorbehältlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen Folgendes: Dem Kunden werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzforderungen wegen Folgeschäden und entgangenen Gewinnen, sind ausgeschlossen. Der Schadenersatz aus nicht gehöriger Erfüllung einer Pauschalreise ist auf dem zweifachen Preise der Pauschalreise beschränkt. Die StoB haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Ausflügen oder Veranstaltun...
Pauschalreisen. Pauschalreisen, die auf den Buchungskanälen von Neckermann Reisen angeboten werden, werden durch die entsprechenden Anbieter, wie z.B. Travelscape, angeboten und unterstehen den auf diese Anbieter geltenden Bedingungen. Die Kunden müssen die entsprechenden Bedingungen zur Kenntnis nehmen bevor eine entsprechende Buchung erfolgt. Als Pauschalreisen gilt die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, wenn diese Verbindung zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt: • Beförderung; • Unterbringung; • andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen. Die Vermittlung von Pauschalreisen untersteht dem Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993. Die entsprechenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
Pauschalreisen. (a) Sofern eine Bestellung von mehr als einer Leistung durch oder über die Webseite xxxxxxxxx.xx vorgenommen wird, behandelt die Staatsbad Norderney diese Kombination der Leistungen im Rahmen einer Pauschalreise. Ausgenommen von diesen Leistungen sind Warenbestellungen des Kunden.
Pauschalreisen. Die Annullationskosten für Pauschalreisen sind auf der bei der Buchung gültigen Reiseausschreibung bzw. Preisliste ersichtlich.
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.