Zeitpunkt der Lieferung Musterklauseln

Zeitpunkt der Lieferung. Der Zeitpunkt der Lieferung wird grundsätzlich von Standout festgelegt und dem Kunden bekannt gegeben. Nach Möglichkeit wird Standout hierbei Wünschen, die der Kunde in der Bestellung äußert, nachkommen oder sonst ein Einvernehmen mit dem Kunden herstellen. Bestellt der Kunde eine Lieferung zu einer bestimmten Messe, so hat die Lieferung jeden- falls während der vom betreffenden Messeveranstalter in seinen öffentlich zugänglichen allgemeinen Anmeldeunterlagen für Aussteller vorgegebenen Aufbauzeiten zu erfolgen, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird. Ansonsten muss Standout die Lieferung spätestens 30 Werktage nach Annahme der Bestellung ausführen.
Zeitpunkt der Lieferung. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich es sei denn, sie sind von der der EMU Electronic AG schriftlich als verbindlich bezeichnet worden. Die EMU Electronic AG ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen. EMU-Software wird gemäss separater Vereinbarung geliefert.
Zeitpunkt der Lieferung. Der Zeitpunkt der Lieferung wird grundsätzlich von Expoxx Messebau festgelegt und dem Kunden bekannt gegeben. Nach Möglichkeit wird Expoxx Messebau hierbei Wünschen, die der Kunde in der Bestellung äußert, nachkommen oder sonst ein Einvernehmen mit dem Kunden herstellen. Bestellt der Kunde eine Lieferung zu einer bestimmten Messe, so hat die Lieferung jedenfalls während der vom betreffenden Messeveranstalter in seinen öffentlich zugänglichen allgemeinen Anmeldeunterlagen für Aussteller vorgegebenen Aufbauzeiten zu erfolgen, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird. Ansonsten muss Expoxx Messebau die Lieferung spätestens 30 Werktage nach Annahme der Bestellung ausführen.
Zeitpunkt der Lieferung. (1) Die Lieferung der Inhalte erfolgt zu dem oder den im Auftragsformular genannten Zeitpunkt/en. Ist dort keine ausdrückliche Regelung getroffen, gilt folgendes: Die Inhalte sind unverzüglich nach Vertragsschluss zu lie- fern. Während der Vertragslaufzeit sind sie laufend zu aktualisieren, zumindest in einer Häufigkeit, wie sie für die konkrete Art der Inhalte geschäftsüblich ist (bei Ta- gesnachrichten also eine mindestens tägliche Aktuali- sierung).
Zeitpunkt der Lieferung. Die Frist für die Lieferungen und Leistungen (Lieferfrist) beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Vertrages einig sind und bezieht sich auf die Fertigstellung im Werk. Ihre Einhaltung setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der Zahlungsbedingungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist angemessen. Eine angemessene Fristverlängerung tritt auch ein, wenn die Nichteinhaltung der Frist auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb des Willens von der Firma POOLTEC liegen, zurückzuführen ist, und zwar auch dann, wenn solche Ereignisse während eines Lieferverzuges eintreten. Das gleiche gilt, wenn behördliche Genehmigungen oder sonstige für die Ausführung der Lieferung erforderliche Genehmigungen oder Angaben des Bestellers nicht rechtzeitig eingehen, ebenso bei nachträglicher Änderung der Bestellung. Teillieferungen sind zulässig. Gerät die Firma POOLTEC durch eigenes Verschulden in Verzug, so kann der Besteller, sofern er nachweist, dass ihm aus der Verspätung Schaden entstanden ist, eine Entschädigung von höchstens 0,5 % vom Wert der rückständigen Lieferung für jede volle Woche des Verzuges, höchstens aber insgesamt 5 % des rückständigen Lieferwertes verlangen. Anderweitige bzw. weitergehende Entschädigungsansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf einer der Firma POOLTEC etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug der Firma POOLTEC beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach ergebnislosem Ablauf einer der Firma POOLTEC gesetzten Nachfrist bleibt unberührt. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, so ist ab Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat (für Zinsen, Lagerkosten und Versicherungen) vom Besteller zu zahlen.
Zeitpunkt der Lieferung. 29.1 Die Lieferungen müssen zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt erfolgen, bzw. nach dem vom Auftraggeber festgestellten Lieferzeitplan. Bei einer Überschreitung der Lieferzeit befindet sich der Auftragnehmer ohne weitere Abmahnung im Verzug und ist verpflichtet, alle dem Auftraggeber dadurch entstandenen Schäden auf erstes Anfordern zu ersetzen. 29.2 Der Auftragnehmer ist an die im Vertrag festgelegte Lieferzeit oder den vom Auftraggeber festgelegten Lieferzeitplan gebunden, mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber berechtigt ist, die Lieferzeit oder den Lieferzeitplan durch Abruf festzulegen, ohne dass dies für den Auftragnehmer einen Anspruch auf eine Preisänderung oder eine andere Form von Entschädigung begründet, es sei denn, dies würde für den Auftragnehmer eine unangemessene Belastung darstellen. 29.3 Wenn der Xxxxxxxx des Projekts oder der Werkleistungen es erforderlich macht, ist der Auftraggeber außerdem berechtigt, die Reihenfolge der vom Auftragnehmer durchzuführenden Lieferungen genauer festzulegen, auch wenn im Vertrag bereits eine bestimmte Reihenfolge enthalten ist. 29.4 Wenn der Auftraggeber gleich aus welchem Grund nicht in der Lage ist, die Produkte zum vereinbarten Zeitpunkt nach dem vereinbarten Lieferzeitplan in Empfang zu nehmen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Produkte zu lagern, zu sichern und alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um eine Qualitätsminderung zu vermeiden, bis sie geliefert worden sind. 29.5 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber für eventuelle Vertragsstrafen oder Kürzungen des Unternehmerlohns, die durch den Generalunternehmer und/oder die Bauleitung gegen den Auftraggeber festgesetzt werden, weil sich die Fertigstellung des Projekts (bzw. von Teilen davon) wegen einer dem Auftragnehmer zurechenbaren Verzögerung verschiebt. 29.6 Teillieferungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
Zeitpunkt der Lieferung. Wenn die Waren ganz oder teilweise nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden und die Parteien keine Einigung über eine Verlängerung der Lieferfrist erzielen können, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, jedoch erst nach einer Aufforderungsschreiben mit einer Frist von 21 Arbeitstagen.
Zeitpunkt der Lieferung. 1. Die Lieferungen beginnen zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt und erfolgen gemäß den im Vertrag festgelegten Fristen oder dem von De Romein aufzustellenden Zeitplan. Die im Vertrag festgelegten Fristen und/oder der zu verabschiedende Zeitplan sind feste Fristen für den Auftragnehmer. 2. Sobald der Auftragnehmer weiß oder erwartet, dass die Waren nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig geliefert werden können, informiert es De Romein unverzüglich schriftlich unter Angabe der Umstände, die dies verursachen. 3. De Romein behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt und/oder die Reihenfolge der Lieferungen zu bestimmen, ob durch Abruf oder nicht. In diesem Fall hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Entschädigung und/oder Kosten, es sei denn, die Kosten für den Auftragnehmer werden nach ausschließlicher Auffassung von De Romein infolge dieser Änderung nachweislich erheblich erhöht und die Angemessenheit und Billigkeit implizieren daher, dass diese Kosten ganz oder teilweise von De Romein getragen werden müssen.
Zeitpunkt der Lieferung. Lieferung und Abnahme müssen erfolgen: a. wenn "direkt" vereinbart ist, innerhalb von fünf Werktagen; b. wenn "prompt" vereinbart ist oder wenn keine Frist genannt ist, innerhalb von vierzehn Tagen; c. wenn Lieferung in einem bestimmten Monat vereinbart ist, spätestens am letzten Werktag dieses Monats; d. wenn Lieferung über mehrere Monate vereinbart ist, einen ungefähr gleichen Teil spätestens am letzten Werktag eines jeden dieser Monate; e. wenn "bis zu" einem bestimmten Datum vereinbart ist, spätestens an diesem Datum; f. wenn "verteilte Lieferung" über einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist, wöchentlich eine ungefähr gleiche Menge, spätestens am letzten Werktag jeder Woche; g. wenn Lieferung in einem bestimmten Monat mit dem Zusatz "auf Abruf" vereinbart ist, spätestens 5 Werktage nach Abruf unter der Bedingung, dass die Frist erst am ersten Tage des Monats beginnt, an dem die Lieferung erfolgen soll.
Zeitpunkt der Lieferung. Der Lieferant wird sich in angemessener Weise darum bemühen, die Produkte an dem von ihm in dem Vertrag bestätigten Datum zu versenden (das Versanddatum). Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Versanddatum ein ungefähres Datum ist und dieses nicht verbindlich ist.