Anrechenbare Kosten. Die finanziellen Beiträge der Stiftung sind zweckgebunden und dürfen nur zur Deckung der Kosten verwendet werden, die für die professionelle, nachhaltige und mit den angedachten Zielen kohä- rente Durchführung des Projekts erforderlich sind. Alle Aufwendungen können im gesamten Projektprozess nur einmal geltend gemacht werden. Eine Staffelung nach Projektfortschritt ist jedoch möglich. In der Schlussabrechnung sind die Gesamt- summen pro Budgetposition entsprechend aufzuschlüsseln.
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Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung, Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung, Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung
Anrechenbare Kosten. Die finanziellen Beiträge der Stiftung sind zweckgebunden und dürfen nur zur Deckung der Kosten verwendet werden, die für die professionelle, nachhaltige und mit den angedachten Zielen kohä- rente kohärente Durchführung des Projekts erforderlich sind. Alle Aufwendungen können im gesamten Projektprozess nur einmal geltend gemacht werden. Eine Staffelung nach Projektfortschritt ist jedoch möglich. In der Schlussabrechnung sind die Gesamt- summen Gesamtsummen pro Budgetposition entsprechend aufzuschlüsseln.
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Samples: Reglement 3.1.0