Allgemeine Voraussetzungen Der Förderung Musterklauseln

Allgemeine Voraussetzungen Der Förderung. 4.1 Die Förderung auf Grundlage von § 105 Abs. 1 S. 1 1.HS SGB V aus den Fördermitteln, die jährlich dafür im Haushalt der KVB eingestellt worden sind, erfolgt auf Basis des Bedarfsplans. Sie setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung nach den aktualisierten Planungsblättern des jeweils gültigen Bedarfsplans in einem Planungsbereich ein Versorgungsgrad von unter 100% für eine Arztgruppe, die im Sinne von §§ 12 bzw. 13 der Bedarfsplanungs-Richtlinie der allgemeinen fachärztlichen bzw. spezialisierten fachärztlichen Versorgung zugeordnet ist, festgestellt wurde und die Möglichkeit wenigstens einer Zulassung mit vollem Versorgungsauftrag besteht. Bei der Feststellung des für die Förderung maßgeblichen Versorgungsgrades werden bedarfsabhängig ausgesprochene Ermächtigungen nicht berücksichtigt. Die Förderung ist auf Vertragsärzte / Vertragspsychotherapeuten dieser Arztgruppen, die in diesem Planungsbereich ihren Vertragsarztsitz haben, beschränkt. In diesem Fall erfolgt die Finanzierung aus den Fördermitteln, die jährlich dafür im Haushalt der KVB eingestellt worden sind.
Allgemeine Voraussetzungen Der Förderung