Anschluss und Inbetriebnahme des Routers Musterklauseln

Anschluss und Inbetriebnahme des Routers. Da der Router nicht mehr zum Telekommunikationsnetz der Stadtwerke Unna GmbH gehört, haben Sie selbst gemäß § 11 Abs. 4 FTEG grund- sätzlich für eine fachgerechte Anschaltung Sorge zu tragen. Zur sachgemäßen Inbetriebnahme halten Sie bitte unbedingt die Hinweise des Routerherstellers ein. Wenn Sie den mit der Stadtwerke Unna GmbH geschlossenen Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es an die genannte Adresse zurück. Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgen- den Dienstleistung (*): Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des Verbrauchers (Nachname / Vorname) Anschrift des Verbrauchers (Straße und Hausnummer) Anschrift des Verbrauchers (PLZ, Ort) . .
Anschluss und Inbetriebnahme des Routers. Da der Router nicht mehr zum Telekommunikationsnetz der Lünecom gehört, haben Sie selbst gemäß §11 Abs. 4 FTEG grundsätzlich für eine fachgerechte Anschaltung Sorge zu tragen. Zur sachgemäßen Inbetriebnahme halten Sie bitte unbedingt die Hinweise des jeweiligen Routerherstellers ein. FTTH-NFI-Internet-Vertrag_v0 06-2022 Für Rückfragen bei der Lünecom halten Sie bitte alle Angaben (Hersteller, Typenbezeichnung etc.) zu Ihrem derzeit verwendeten Router bereit.
Anschluss und Inbetriebnahme des Routers. Da der Router nicht mehr zum TK-Netz des Anbieters gehört, haben Sie selbst gemäß § 11 Abs. 4 FTEG grundsätzlich für eine fachgerechte Anschaltung Sorge zu tragen. Zur sachgemäßen Inbetriebnahme halten sie bitte unbedingt die Hinweise des Routerherstellers ein. Bitte halten Sie bei Rückfragen bei Ihrem TK-Anbieter alle Angaben zu Ihrem eingesetzten Router bereit. Der Glasfaser-Hausanschluss der KNÖV-NetT (Breitband) GmbH & Xx.XX endet am Multimediawandler (CPON) des jeweiligen Kundenobjektes. Für den Betrieb des Multimediawandlers (CPON) wird ein 230V Stromanschluss benötigt und muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Multimediawandler (CPON) ist sogleich der Übergabepunkt zur Kundenanlage. An diesem Punkt werden die im Glasfaservertrag gebuchten Produkte dem Kunden zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt. Alle von dort abgehenden Leitungen oder angeschlossenen Geräte wie z.B. Telefon, Router (Fritz!Box), Tablet oder Fernseher gehören damit ausdrücklich zur Kundenanlage und in den Verantwortungsbereich des Kunden. Für deren richtige Funktion sowie für deren Schutz (z.B. vor Viren, Trojanern oder Hackerangriffen) werden die KNÖV-NetT und die VBB keine Verantwortung übernehmen. Für den Betrieb des Multimediawandlers wird ein 230 V Stromanschluss benötigt und muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ein Router wie z.B. die Fritz!Box 7590 kann optional bei den Versorgungsbetrieben bzw. der KNÖV-NetT gemäß der im Vertrag vereinbarten Kosten gemietet oder gekauft werden. Dennoch gehören auch bei der KNÖV-NetT oder den VBB erhaltene, gekaufte oder gemietete Endgeräte wie z.B. Router (Fritz!Box) zur beschriebenen Kundenanlage. Für diese Geräte übernimmt die KNÖV-NetT bzw. VBB die gesetzliche Gewährleistung. Die Einrichtung unserer vorkonfigurierten Fritz!Box erfolgt zum größten Teil automatisch. Dazu verbinden Sie bitte die Xxxxx!Box (WAN Port) mit dem LAN Port 1 des Multimediawandlers (CPON). Bei der Nutzung eines eigenen, nicht von uns vorkonfigurierten Routers für den Glasfaseranschluss verbinden Sie diesen bitte mit dem LAN Port 4 des Multimediawandlers (CPON). • Verlegen einer Netzwerkverbindung vom Multimediawandler zum Router (z.B. Fritz!Box) • Verlegen von Koaxialverbindungen vom Multimediawandler zum Übergabepunkt Hausnetz/TV • Möglicher Wechsel von TGV Dosen, Verteilern bzw. Verstärkern (speziell bei Umrüstung von Satellitenanlagen) • Kündigung Kabelfernsehen (TV) rechtzeitig veranlassen • Kündigung Mietgeräte des alten Anbieters (fa...
Anschluss und Inbetriebnahme des Routers. Da der Router nicht mehr zum Telekommunikationsnetz der Lünecom gehört, haben Sie selbst gemäß §11 Abs. 4 FTEG grundsätzlich für eine fachgerechte Anschaltung Sorge zu tragen. Zur sachgemäßen Inbetriebnahme halten Sie bitte unbedingt die Hinweise des jeweiligen Routerherstellers ein. Für Rückfragen bei der Lünecom halten Sie bitte alle Angaben (Hersteller, Typenbezeichnung etc.) zu Ihrem derzeit verwendeten Router bereit. FTTH-LG-SO-VoIP-Telefonie-Vertrag_v2 12-2021 Lünecom Kommunikationslösungen GmbH, xxx.xxxxxxxx.xx Netzausbaugebiet1: Soderstorf Bitte alle Xxxxxx im Vertrag ausfüllen und den unterschriebenen Vertrag per E-Mail oder Post an uns zurücksenden!

Related to Anschluss und Inbetriebnahme des Routers

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.