Common use of Anschlussangebot, Auftragserteilung und Fälligkeit Clause in Contracts

Anschlussangebot, Auftragserteilung und Fälligkeit. Die FWV unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Angebot für den Anschluss seines Grundstücks/Objekts an das Fernwärme-Verteilungsnetz oder bei Erhöhung des Anschlusswertes bzw. für die Veränderung seines Hausanschlusses. Die FWV teilt ihm darin die Höhe des Baukostenzuschusses und den Hausanschlusskostenbetrag getrennt errechnet und aufgegliedert mit. Der Kunde bestätigt der FWV schriftlich die Annahme des Angebotes zur Herstellung bzw. Veränderung des Hausanschlusses. Soweit zur Fernwärmeversorgung die Herstellung zusätzlicher Verteilungsanlagen erforderlich wird, ist die FWV berechtigt, Abschlagszahlungen auf den Baukostenzuschuss Zug um Zug entsprechend dem Baufortschritt der örtlichen Verteilungsanlagen zu verlangen. Die Schlusszahlung für den Baukostenzuschuss wird spätestens bei Fertigstellung des Hausanschlusses mit den Hausanschlusskosten fällig. Der Kunde erstattet im Fall der nicht fristgemäßen Zahlung der Abschläge die aus der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts entstehenden Mehrkosten. Ein eventuell gegebener Vorauszahlungsanspruch gemäß § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV bleibt unberührt. FWV kann die Inbetriebsetzung der Kundenanlage von der vollständigen Bezahlung des Baukostenzuschusses und der Hausanschlusskosten abhängig machen.

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