Anschlussleistung Musterklauseln

Anschlussleistung. Maximale Leistung der angeschlossenen Gasgeräte pro Zählpunkt oder die vertraglich vereinbarte maximale Stundenleistung für den Zählpunkt in kWh/h oder Nm3/h.
Anschlussleistung. Fest zugesagte Leistung kW Unterbrechbare Leistung (vom Netzbetreiber einzutragen) kW (optional, gem. Anlage 5 Unterbrechbare Leistung Gas)
Anschlussleistung. Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte maximale Anschlussleistung unter den in Ziff. 4 der AGB vereinbarten Rahmenbedingungen beträgt: □ [xy kW]
Anschlussleistung. Die Anschlussleistung für Energiebezug beträgt kW. Die Übertragung einer höheren Leistung setzt den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung voraus.
Anschlussleistung. 9.1 Der Standorteigentümer nimmt zur Kenntnis, dass WWZ für den Betrieb der Ladelösung readywork die effektiv am Standort zur Verfügung stehende Anschlussleistung nutzt. 9.2 Reicht die vorhandene Anschlussleistung am Standort für einen zuverlässigen, störungsfreien Betrieb und insbesondere für das ausreichende Laden von Elektrofahrzeugen (z.B. über Nacht) nicht oder nicht mehr aus, teilt WWZ dies dem Standorteigentümer mit. 9.3 Ist eine Erhöhung der Anschlussleistung für einen zuverlässigen, störungsfreien Betrieb der Ladelösung readywork er- forderlich, zeigt WWZ dies dem Standorteigentümer an. Dieser veranlasst eine allfällige Leistungserhöhung auf seine Kosten.
Anschlussleistung. Elektrische Anschlussleistung der Wärmepumpenanlage (Kompressor und Hilfsantriebe)
Anschlussleistung. Weitere technische Daten siehe Tarifblatt 5.2.1. Der WL garantiert einen maximalen Wasser-Durchfluss während der ganzen Lieferperiode von 1’450 l/h.
Anschlussleistung. Die für die Netznutzung an der Übergabestel- le vertraglich vereinbarte Leistung.
Anschlussleistung. 1. Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Anschlussleistung als maximale Wärmebezugsleistung unter Einhaltung der technischen Anschlussvorschriften der Biomassekraftwerk Otelfingen AG beträgt: Wärmeleistung XY kW Dies entspricht: Volumenstrom Fernwärmewasser XY m3/h bei Rücklauftemperatur Fernwärmewasser XY °C 2. Der Wärmebezug ist technisch auf die in Art. 4 Abs. 1 festgelegte Anschlussleistung begrenzt. 3. Die Wärmebezügerin ist berechtigt, während der Dauer dieses Vertrages diese Leistung zu beziehen.
Anschlussleistung. Die berechnete und abonnierte Anschlussleistung in kW des Gebäudes wird einver- nehmlich festgelegt und auf dem «Wärmeliefervertrag» oder auf der «Vereinbarung über einen Teilanschluss an den Wärmeverbund Wangen» festgehalten. Die Dimensionierung der Übergabestation richtet sich nach der Anschlussleistung. Ebenso die Berechnung der Anschlussgebühr und der Grundpreise 1 und 2.