Pflichten des Betreibers Musterklauseln

Pflichten des Betreibers. 1.7.1. Der Betreiber ist nicht berechtigt, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten zur Nutzung zu überlassen.
Pflichten des Betreibers. Der Betreiber ist für den Betrieb der Erzeugungsanlage und für die Erfüllung der Funktion des Anlagenbetreibers gemäß EN 50110 verantwortlich und hat die elektrischen, bauli- chen und sonstigen Teile der Erzeugungsanlage entsprechend den geltenden technischen Regeln zu betreiben und instand zu halten. Er ist verantwortlich für die Aktualität der Da- ten aller teilnehmenden Berechtigten und wird den Netzbetreiber bei Ausscheiden/Neu- eintritt eines teilnehmenden Berechtigten sofort informieren. Die bestehenden definierten Prozesse der Wechsel-VO bleiben davon unberührt. Nach Bestätigung durch den Netzbe- treiber gilt die neue Teilnehmerliste als vereinbart. Sollten dem Netzbetreiber mangels rechtzeitiger Information über derartige Veränderungen Mehraufwände entstehen, sind diese vom Betreiber zu vergüten. Der Betreiber hat unverzüglich darauf hinzuwirken, dass Xxxxxx beseitigt und die Richtigkeit der übermittelten Daten für die Zukunft gewähr- leistet wird. Der Betreiber ist alleine für einen allenfalls erforderlichen wirtschaftlichen Ausgleich zwi- schen den teilnehmenden Berechtigten und ihm verantwortlich. Im Falle von Änderungen hat der Betreiber den Netzbetreiber bei sonstiger Schad- und Klagloshaltung zeitgerecht im Vorhinein zu informieren.
Pflichten des Betreibers. 7.1 Der Betreiber ist verpflichtet, den Anbieter vom sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn oder durch sein Personal beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Betreiber oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.
Pflichten des Betreibers. 11 Leistungen des Betreibers § 12 Personal § 13 Einsatz von Nachunternehmern § 14
Pflichten des Betreibers. 4.1 Der Betreiber wird sich bemühen, den Benutzerzugang, das DoRIS Portal und dessen Funktionen (inkl. den Versand von E-Mails) möglichst unterbrechungsfrei bereitzustellen. Störungen können aber nicht ausgeschlossen werden und der Betreiber leistet diesbezüglich keine Gewähr. Der Betreiber haftet daher nicht für Störungen des Benutzerzugangs, des DoRIS Portals oder dessen Funktionen.
Pflichten des Betreibers. 2.7.1. Der Betreiber ist nicht berechtigt, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten zur Nutzung zu überlassen. 2.7.2. Der Betreiber wird den Anbieter bei der Erbringung des Dienstes in angemessenem Umfang unterstützen. Der Anbieter hat Anspruch auf Ersatz von entstandenen Mehrkosten gegen den Betreiber, sollten diese durch eine unterlassene oder nicht rechtzeitige, nicht vollständige oder nicht ordnungsgemäße Erbringung von Pflichten des Betreibers entstehen. 2.7.3. Der Betreiber stellt eigenverantwortlich sicher, dass die erforderlichen Telekommunikationseinrichtungen sowie Kassensysteme zur Anbindung an die Vectron Cloud für die Nutzung der Vertragsleistungen sowie die sonstigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Vertragsleistungen vorliegen. Der Betreiber trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seiner Telekommunikationseinrichtungen und technischen Geräte sowie der hierauf installierten Software. 2.7.4. Der Betreiber sorgt in seinem Organisations- und Verantwortungsbereich für ausreichende und dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen im Interesse der Daten- und Informationssicherheit, insbesondere für regelmäßige Datensicherungen sowie, bzgl. seiner Anbindung an die Vertragsleistungen, für die nötigen sicherheitsrelevanten Vorkehrungen 2.7.5. Der Betreiber ist verpflichtet, seine ihm für den Zugriff auf die Vertragsleistungen zugeordnete Kennung geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Im Falle des Verlusts oder der Kenntnis unberechtigter Dritter von Zugangsdaten, informiert der Betreiber den Anbieter unverzüglich in Textform, damit dieser ggf. eine Sperrung des Zugangs veranlassen kann. Der Betreiber ist verantwortlich für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Kennung vorgenommen werden 2.7.6. Der Betreiber wird die Vertragsleistungen nicht rechtswidrig oder missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere nicht für die Abwicklung von Geschäften, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. 2.7.7. Der Betreiber stellt den Anbieter von allen tatsächlichen und behaupteten Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung und -durchsetzung frei, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Betreibers beruhen, insbesondere von Ansprüchen, die auf einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Verwendung der Vertragsleistungen oder der Nichteinhaltung anwendbarer Vorschriften oder einem sc...
Pflichten des Betreibers. 2.1 Der Betreiber ist verpflichtet, die im Folgenden aufgeführten Leistungen gegenüber dem Verkäufer zu erbringen, sofern der Verkäufer seinerseits Pflichten und Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag vollständig erfüllt.
Pflichten des Betreibers. 5.1 Der Betreiber ist verpflichtet, die Windkraftanlage entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu errichten und zu betreiben.
Pflichten des Betreibers. 5.1 Der Erzeuger hat Mark-E über alle anlagenspezifischen Besonderheiten oder sonstigen ihm bekannten, wesentlichen den Vertragsgegenstand betreffenden Umstände unaufgefordert zu informieren. Insbesondere hat er Mark-E unverzüglich über geplante Wartungs-, Instandsetzungs- oder sonstige Baumaßnahmen bzw. geplante Anlagenstillstandszeiten oder Leistungsreduzierungen zu informieren und unverzüglich entstandene bzw. bevorstehende Anlagenausfälle oder -einschränkungen unter Angabe der prognostizierten Ausfall-/ Einschränkungsdauer sowie die Beendigung der Anlagenausfälle bzw. -einschränkungen über eine Nichtverfügbarkeitsmeldung im Kundenportal oder per Mail an Xxxxxxx@xxxx-x.xx mitzuteilen. Etwaige Änderungen in Bezug auf die Dauer sind Mark-E ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Ebenso wird der Erzeuger Xxxx-E im Falle ungeplanter Ausfälle über deren voraussichtliche Dauer und den Grund informieren.
Pflichten des Betreibers. Das Onlineangebot steht in der Regel 24 Stunden, 7 Tage die Woche zur Verfügung. Der Betreiber behält sich kurze Ausfallzeiten für die Wartung und Pflege seiner Server und Dienste vor. Geplante Wartungsarbeiten werden mit der zu rechnenden Ausfallzeit zwei Wochen vorab per E-Mail angekündigt. Die Wartung des Onlineangebotes stellt keine Verletzung der Pflichten des Betreibers dar. Ungeplante technische Ausfälle, aufgrund höherer Gewalt, werden vom Betreiber so schnell wie möglich behoben und der Nutzer über die Ausfallzeit informiert. Der Betreiber stellt für den Zugang zum Onlineangebot die branchenüblichen technischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. eine SSL Verschlüsselung, zur Verfügung und sorgt durch regelmäßige Sicherheitsupdates für einen hohen Sicherheitsstandard. Sollte der Betreiber auf rechtswidrige Inhalte eines Nutzers aufmerksam gemacht werden, wird dieser die Inhalte umgehend entfernen und dem Nutzer den weiteren Zugang zum Onlineangebot untersagen.