Pflichten des Betreibers Musterklauseln

Pflichten des Betreibers. 1.7.1. Der Betreiber ist nicht berechtigt, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten zur Nutzung zu überlassen.
Pflichten des Betreibers. Der Betreiber ist für den Betrieb der Erzeugungsanlage und für die Erfüllung der Funktion des Anlagenbetreibers gemäß EN 50110 verantwortlich und hat die elektrischen, bauli- chen und sonstigen Teile der Erzeugungsanlage entsprechend den geltenden technischen Regeln zu betreiben und instand zu halten. Er ist verantwortlich für die Aktualität der Da- ten aller teilnehmenden Berechtigten und wird den Netzbetreiber bei Ausscheiden/Neu- eintritt eines teilnehmenden Berechtigten sofort informieren. Die bestehenden definierten Prozesse der Wechsel-VO bleiben davon unberührt. Nach Bestätigung durch den Netzbe- treiber gilt die neue Teilnehmerliste als vereinbart. Sollten dem Netzbetreiber mangels rechtzeitiger Information über derartige Veränderungen Mehraufwände entstehen, sind diese vom Betreiber zu vergüten. Der Betreiber hat unverzüglich darauf hinzuwirken, dass Xxxxxx beseitigt und die Richtigkeit der übermittelten Daten für die Zukunft gewähr- leistet wird. Der Betreiber ist alleine für einen allenfalls erforderlichen wirtschaftlichen Ausgleich zwi- schen den teilnehmenden Berechtigten und ihm verantwortlich. Im Falle von Änderungen hat der Betreiber den Netzbetreiber bei sonstiger Schad- und Klagloshaltung zeitgerecht im Vorhinein zu informieren.
Pflichten des Betreibers. 7.1 Der Betreiber ist verpflichtet, den Anbieter vom sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn oder durch sein Personal beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Betreiber oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.
Pflichten des Betreibers. 11 Leistungen des Betreibers § 12 Personal § 13 Einsatz von Nachunternehmern § 14
Pflichten des Betreibers. 4.1 Der Betreiber wird sich bemühen, den Benutzerzugang, das DoRIS Portal und dessen Funktionen (inkl. den Versand von E-Mails) möglichst unterbrechungsfrei bereitzustellen. Störungen können aber nicht ausgeschlossen werden und der Betreiber leistet diesbezüglich keine Gewähr. Der Betreiber haftet daher nicht für Störungen des Benutzerzugangs, des DoRIS Portals oder dessen Funktionen.
Pflichten des Betreibers a. forwardservice ist verpflichtet, dem Kunden alle Inhalte über die Online- Plattform über das dem Kunden zugehörige Benutzerkonto, zugänglich zu machen.
Pflichten des Betreibers. 5.1 Der Betreiber ist verpflichtet, die Windkraftanlage entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu errichten und zu betreiben.
Pflichten des Betreibers. Das Onlineangebot steht in der Regel 24 Stunden, 7 Tage die Woche zur Verfügung. Der Betreiber behält sich kurze Ausfallzeiten für die Wartung und Pflege seiner Server und Dienste vor. Geplante Wartungsarbeiten werden mit der zu rechnenden Ausfallzeit zwei Wochen vorab per E-Mail angekündigt. Die Wartung des Onlineangebotes stellt keine Verletzung der Pflichten des Betreibers dar. Ungeplante technische Ausfälle, aufgrund höherer Gewalt, werden vom Betreiber so schnell wie möglich behoben und der Nutzer über die Ausfallzeit informiert. Der Betreiber stellt für den Zugang zum Onlineangebot die branchenüblichen technischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. eine SSL Verschlüsselung, zur Verfügung und sorgt durch regelmäßige Sicherheitsupdates für einen hohen Sicherheitsstandard. Sollte der Betreiber auf rechtswidrige Inhalte eines Nutzers aufmerksam gemacht werden, wird dieser die Inhalte umgehend entfernen und dem Nutzer den weiteren Zugang zum Onlineangebot untersagen.
Pflichten des Betreibers. Der Betreiber ist verpflichtet, die Brandmeldeanlage durch ausreichende In- standhaltung und wiederkehrende Prüfungen funktionsfähig zu erhalten. Er ist auch für die Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Einrichtungen ver- pflichtet. Alternativ können durch den Betreiber auch Sicherheits-/ Wachdienste, mit einer 24/7 Erreichbarkeit und mit den entsprechenden Befugnissen, beauf- tragt werden. Sachkundige alle 2 Jahre, Feuerwehrlaufkarten jedes Jahr überprüft und aktu- alisiert werden.
Pflichten des Betreibers. 5.1 Der Erzeuger hat Mark-E über alle anlagenspezifischen Besonderheiten oder sonstigen ihm bekannten, wesentlichen den Vertragsgegenstand betreffenden Umstände unaufgefordert zu informieren. Insbesondere hat er Mark-E unverzüglich über geplante Wartungs-, Instandsetzungs- oder sonstige Baumaßnahmen bzw. geplante Anlagenstillstandszeiten oder Leistungsreduzierungen zu informieren und unverzüglich entstandene bzw. bevorstehende Anlagenausfälle oder -einschränkungen unter Angabe der prognostizierten Ausfall-/ Einschränkungsdauer sowie die Beendigung der Anlagenausfälle bzw. -einschränkungen über eine Nichtverfügbarkeitsmeldung im Kundenportal oder per Mail an Xxxxxxx@xxxx-x.xx mitzuteilen. Etwaige Änderungen in Bezug auf die Dauer sind Mark-E ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Ebenso wird der Erzeuger Xxxx-E im Falle ungeplanter Ausfälle über deren voraussichtliche Dauer und den Grund informieren.