Ansprechstellen. 6.1. Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die in Anlage 2 benannten Ansprechpartner in einem für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten erforderlichen Umfang erreichbar und berechtigt sind, Fahrpläne in den Bilanzkreisen dieses Vertrages zu ändern bzw. entgegenzunehmen sowie Zeitreihen zu den Bilanzkreisen des Vertrages entgegenzunehmen und Rückäußerungen zu diesen abzugeben.
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Ansprechstellen. 6.1. Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die in Anlage 2 benannten Ansprechpartner in einem für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten erforderlichen Umfang erreichbar und berechtigt berech- tigt sind, um Fahrpläne in den Bilanzkreisen dieses Vertrages zu ändern bzw. entgegenzunehmen sowie Zeitreihen zu den Bilanzkreisen des Vertrages entgegenzunehmen und Rückäußerungen zu diesen abzugeben.
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