Common use of Ansprechstellen Clause in Contracts

Ansprechstellen. 6.1. Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die in Anlage 2 benannten Ansprechpartner in einem für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten erforderlichen Umfang erreichbar und berechtigt sind, Fahrpläne in den Bilanzkreisen dieses Vertrages zu ändern bzw. entgegenzunehmen sowie Zeitreihen zu den Bilanzkreisen des Vertrages entgegenzunehmen und Rückäußerungen zu diesen abzugeben. 6.2. Bei einer Day-Ahead-Fahrplananmeldung durch den BKV gemäß Ziffer 1.3. der Anlage 3 dieses Vertrages hat der BKV für jeden Tag für den eine Fahrplananmeldung von ihm vorliegt, eine Erreichbarkeit zu den üblichen Day- Ahead Fahrplananmeldezeiten (mindestens jedoch bis dem BKV für alle angemeldeten Zeitreihen des Folgetages ein Day-Ahead-Confirmation Report vom ÜNB vorliegt) sicherzustellen. Wenn und soweit Intraday-Fahrplananmeldungen gemäß Ziffer 1.4 der Anlage 3 durchgeführt werden, ist eine Erreichbarkeit bis zum Erhalt des Intermediate Confirmation Report vom ÜNB durch den BKV sicherzustellen. Die Nachteile durch eine nicht vertragsgemäße Erreichbarkeit der Vertragsparteien gehen zu Lasten der nicht erreichbaren Partei. 6.3. Bei Änderungen der gemäß Anlage 2 benannten Ansprechstellen einer Vertragspartei ist dies unverzüglich schriftlich mittels geänderter Anlage der jeweils anderen Vertragspartei mitzuteilen.

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Samples: Bilanzkreisvertrag, Bilanzkreisvertrag, Bilanzkreisvertrag