Common use of Ansprüche im Innenverhältnis Clause in Contracts

Ansprüche im Innenverhältnis. Ansprüche - zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages,; - der Versicherungsnehmerin und versicherten Personen gegeneinander, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist; - zwischen mehreren versicherten Personen desselben Versicherungsver- trages. - von unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern der Versiche- rungsnehmerin, wenn diese eine offene Handelsgesellschaft; Kom- manditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; - von Tochterunternehmen untereinander wegen Sachschäden aufgrund einer vor Ort oder mittels elektronischem Zugang durch Implementie- rungs- oder Integrationsarbeiten verursachten Nichtverfügbarkeit von Daten (z.B. durch versehentliche Datenlöschung, Beeinträchtigung der Datenordnung). - von Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern der Versiche- rungsnehmerin; Dies gilt nicht für Personen- oder Sachschäden im Rahmen des Betriebs- stättenrisikos, soweit es sich nicht um Mietsachschäden handelt.

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Samples: It Haftpflichtversicherung Versicherungsbedingungen, It Haftpflichtversicherung Versicherungsbedingungen

Ansprüche im Innenverhältnis. Ansprüche - zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages,; - der Versicherungsnehmerin und versicherten Personen gegeneinander, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist; - zwischen mehreren versicherten Personen desselben Versicherungsver- trages. - von unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern der Versiche- rungsnehmerin, wenn diese eine offene Handelsgesellschaft; Kom- manditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; - von Tochterunternehmen untereinander wegen Sachschäden aufgrund einer vor Ort oder mittels elektronischem Zugang durch Implementie- rungs- oder Integrationsarbeiten verursachten Nichtverfügbarkeit von Daten (z.B. durch versehentliche Datenlöschung, Beeinträchtigung der Datenordnung). - von Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern der Versiche- rungsnehmerin; Dies gilt nicht für Personen- oder Sachschäden im Rahmen des Betriebs- stättenrisikos, soweit es sich nicht um Mietsachschäden handelt.Versicherungsnehmerin;

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