Common use of Anteile an Investmentfonds Clause in Contracts

Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vH des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vH des Fondsvermögens (Berechnung nach Marktpreisen) und zur Absicherung eingesetzt werden.

Appears in 4 contracts

Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt, Investmentfonds Prospekt

Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vH % des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vH % des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH % des Fondsvermögens Fondsvermö- gens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vH des Fondsvermögens (Berechnung nach Marktpreisen) und zur Absicherung eingesetzt werden.

Appears in 4 contracts

Samples: Investment Fund Prospectus, Investmentfondsprospekt, Investment Fund Prospectus

Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vH des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens Fonds- vermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vH des Fondsvermögens (Berechnung nach Marktpreisen) und zur Absicherung eingesetzt werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Investmentfonds Prospekt, Investmentfonds Prospekt

Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vH % des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vH % des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH % des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vH % des Fondsvermögens (Berechnung nach Marktpreisen) und zur Absicherung eingesetzt werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt

Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vH des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vH des Fondsvermögens (Berechnung nach Marktpreisen) und zur Absicherung eingesetzt werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfonds Prospekt

Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vH des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vH des Fondsvermögens (Berechnung nach Marktpreisen) und ausschließlich zur Absicherung eingesetzt werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfonds Prospekt

Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vH % des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vH % des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH % des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vH 20 % des Fondsvermögens (Berechnung nach Marktpreisen) und zur Absicherung eingesetzt werden.

Appears in 1 contract

Samples: Investmentfondsprospekt

Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vH des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens Fondsvermö- gens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vH des Fondsvermögens (Berechnung nach Marktpreisen) und zur Absicherung eingesetzt werden.

Appears in 1 contract

Samples: Investmentfonds Prospekt

Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vH % des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vH % des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH % des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vH % des Fondsvermögens (Berechnung nach Marktpreisen) und zur Absicherung eingesetzt werden.

Appears in 1 contract

Samples: Investment Fund Prospectus

Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vH % des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vH % des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH % des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 49 vH des Fondsvermögens (Berechnung nach Marktpreisen) und zur Absicherung eingesetzt werden.

Appears in 1 contract

Samples: Investmentfonds Prospekt