Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 20 vH des Fondsvermögens und insgesamt im gesetzlich zulässigen Umfang erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Anteile an OGA dürfen insgesamt bis zu 30 vH des Fondsvermögens erworben werden. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie im gesetzlich zulässigen Umfang (Berechnung nach Marktpreisen) und zur Absicherung eingesetzt werden.
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Samples: Investmentfonds Prospekt
Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 20 vH % des Fondsvermögens und insgesamt im gesetzlich zulässigen Umfang erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH % des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Anteile an OGA dürfen insgesamt bis zu 30 vH % des Fondsvermögens erworben werden. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie im gesetzlich zulässigen Umfang bis zu 49 % des Fondsvermögens (Berechnung nach Marktpreisen) und zur Absicherung eingesetzt werden.
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Samples: Investmentfonds Prospekt
Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 20 10 vH des Fondsvermögens und insgesamt im gesetzlich zulässigen Umfang bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Anteile an OGA dürfen insgesamt bis zu 30 vH des Fondsvermögens erworben werden. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie im gesetzlich zulässigen Umfang bis zu 49 vH des Fondsvermögens (Berechnung nach Marktpreisen) und zur Absicherung eingesetzt werden.
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Samples: Investmentfondsprospekt
Anteile an Investmentfonds. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 20 vH des Fondsvermögens und insgesamt im gesetzlich zulässigen Umfang erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Anteile an OGA dürfen insgesamt bis zu 30 vH des Fondsvermögens erworben werden. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie im gesetzlich zulässigen Umfang bis zu 100 vH des Fondsvermögens (Berechnung nach Marktpreisen) und zur Absicherung eingesetzt werden.
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Samples: Investmentfondsprospekt