Antrag. 1.1 Verteilernetzbetreiber haben die Neuerrichtung einer Verbindung oder die Änderung einer bestehenden Verbindung mit dem Netz der APG (Netzanschluss) bei APG schriftlich unter Verwendung eines Formulars, welches auf der Homepage der APG (▇▇▇.▇▇▇.▇▇) als Download frei zur Verfügung steht sowie im Anhang zu diesen ANB angeführt ist, zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizuschließen. 1.2 Darüber hinaus hat der Verteilernetzbetreiber APG auf Verlangen alle zusätzlich erforderlichen Unterlagen und Nachweise zur detaillierten Beurteilung des Netzanschlusses zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines unvollständigen und/oder fehlerhaften Antrages fordert APG den Partner unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung des Antrages auf. Ein Antrag des Partners gilt erst dann als vollständig erfolgt und eingelangt, wenn APG dies dem Partner bestätigt.
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Sources: Allgemeine Netzbedingungen (Anb), Allgemeine Netzbedingungen (Anb), Allgemeine Netzbedingungen (Anb)
Antrag. 1.1 Verteilernetzbetreiber Eigentümer einer neuen Verbindungsleitung haben die Neuerrichtung einer Verbindung oder die Änderung einer bestehenden Verbindung mit dem Netz des Netzanschlusses und der APG (Netzanschluss) Netznutzung bei APG schriftlich unter Verwendung eines Formulars, welches auf der Homepage der APG (▇▇▇.▇▇▇.▇▇) als Download frei zur Verfügung steht sowie im Anhang zu diesen ANB angeführt ist, zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses und der Netznutzung erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizuschließen.
1.2 Darüber hinaus hat der Verteilernetzbetreiber Eigentümer einer neuen Verbindungsleitung der APG auf Verlangen alle zusätzlich erforderlichen Unterlagen und Nachweise zur detaillierten Beurteilung des Netzanschlusses und der Netznutzung zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines unvollständigen und/oder fehlerhaften Antrages fordert APG den Partner unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung des Antrages auf. Ein Antrag des Partners gilt erst dann als vollständig erfolgt und eingelangt, wenn APG dies dem Partner bestätigt.
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Sources: Allgemeine Netzbedingungen (Anb), Allgemeine Netzbedingungen (Anb), Allgemeine Netzbedingungen (Anb)
Antrag. 1.1 Verteilernetzbetreiber Erzeuger (Einspeiser) haben die Neuerrichtung einer Verbindung oder die Änderung einer bestehenden Verbindung mit dem Netz der APG (Netzanschluss) des Netzanschlusses sowie die geplante Nutzung dieses Netzanschlusses bei APG schriftlich unter Verwendung eines Formulars, welches auf der Homepage der APG (▇▇▇.▇▇▇.▇▇) als Download frei zur Verfügung steht sowie im Anhang zu diesen ANB angeführt ist, zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses und der Netznutzung erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizuschließen.
1.2 Darüber hinaus hat der Verteilernetzbetreiber Erzeuger (Einspeiser) APG auf Verlangen alle zusätzlich erforderlichen Unterlagen und Nachweise zur detaillierten Beurteilung des Netzanschlusses und der Netznutzung zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines unvollständigen und/oder fehlerhaften Antrages fordert APG den Partner unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung des Antrages auf. Ein Antrag des Partners gilt erst dann als vollständig erfolgt und eingelangt, wenn APG dies dem Partner bestätigt.
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Sources: Allgemeine Netzbedingungen (Anb), Allgemeine Netzbedingungen (Anb), Allgemeine Netzbedingungen (Anb)
Antrag. 1.1 Verteilernetzbetreiber Kunden haben die Neuerrichtung einer Verbindung oder die Änderung einer bestehenden Verbindung mit dem Netz der APG (Netzanschluss) des Netzanschlusses sowie die geplante Nutzung dieses Netzanschlusses bei APG schriftlich unter Verwendung eines Formulars, welches auf der Homepage der APG (▇▇▇.▇▇▇.▇▇) als Download frei zur Verfügung steht sowie im Anhang zu diesen ANB angeführt ist, zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses und der Netznutzung erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizuschließen.
1.2 Darüber hinaus hat der Verteilernetzbetreiber haben die Kunden APG auf Verlangen alle zusätzlich erforderlichen Unterlagen und Nachweise zur detaillierten Beurteilung des Netzanschlusses und der Netznutzung zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines unvollständigen und/oder fehlerhaften Antrages fordert APG den Partner unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung des Antrages auf. Ein Antrag des Partners gilt erst dann als vollständig erfolgt und eingelangt, wenn APG dies dem Partner bestätigt.
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Sources: Allgemeine Netzbedingungen (Anb), Allgemeine Netzbedingungen (Anb), Allgemeine Netzbedingungen (Anb)