Antrag. Die Schecks sind mit Vordruck bei der Stelle der Bank zu beantragen, die das Giro- oder Währungskonto führt, zu dessen Lasten der Scheck abgegeben werden soll. Auf telekom- munikativem Wege eingereichte Anträge zu Lasten von Währungskonten müssen die im Vordruck vorgesehenen Angaben enthalten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen