ANTRAGS- UND BEWILLIGUNGSVERFAHREN Musterklauseln

ANTRAGS- UND BEWILLIGUNGSVERFAHREN. Aus- und Weiterbildungen der Kategorien I und II sind vom Ausbildungsverantwortli- chen/HRM in enger Abstimmung mit der Geschäftsleitung und dem direkten Vorge- setzten zu bewilligen. Aus- und Weiterbildungen der Kategorien III und IV sind von der Geschäftsleitung und dem direkten Vorgesetzten, in enger Absprache mit dem Ausbildungsverant- wortlichen/HRM, mittels Ausbildungsantrag zu bewilligen.
ANTRAGS- UND BEWILLIGUNGSVERFAHREN. Vordrucke für Förderanträge sind erhältlich bei der Gemeinde Schwalmtal, GEMEINSAM FÜRS KLIMA, Xxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx oder auf der Internetseite: Webseite der Gemeinde Schwalmtal Der Förderantrag ist von den Antragsberechtigten schriftlich bei der Gemeinde Schwalmtal, GE- MEINSAM FÜRS KLIMA, Xxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx und unter Verwendung des vorgeschrie- benen Antragsvordruckes zu stellen. Die Gemeinde Schwalmtal entscheidet über die vorliegenden Anträge in der Reihenfolge des Antragseinganges im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nach pflichtge- mäßem Ermessen unter Anwendung dieser Richtlinie. Mit der Umsetzung der Maßnahme kann auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden, so- bald eine Eingangsbestätigung der Antragsunterlagen durch die Gemeinde Schwalmtal ausge- stellt wurde. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Über den Antrag wird durch schriftlichen Bescheid entschieden. Dieser kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Für die Bewilligung muss der Antrag vollständig eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Durchführung der dem Antrag zugrunde- liegenden Maßnahmen und Einreichen der Kosten-/Leistungsnachweise. Die Bewilligung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie ersetzt keine eventuell für die Maß- nahme erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse. Die Gemeinde Schwalmtal übernimmt keine Haftung für jedwede Schäden im Zusammenhang mit der Planung, der Anbringung oder dem Betrieb der Anlage.

Related to ANTRAGS- UND BEWILLIGUNGSVERFAHREN

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.