Inkrafttreten und Dauer der Vereinbarung. 5.1 Diese Qualitätssicherungsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und gilt unbefristet für die gesamte Dauer der Lieferbeziehung zwischen den Parteien. 5.2 Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Quartals gekündigt werden, jedoch nicht vor Auslaufen eines bestehenden Liefer(rahmen)vertrags. Darüber hinaus kann BINDER diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen auf jedes Monatsende kündigen, wenn der Zulieferer seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung – trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung – verletzt. 5.3 Jede Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Alternativ kann die schriftliche Kündigung auch persönlich übergeben werden. 5. Entry into force and term of the agreement 5.1 This Quality Agreement shall become effective with the signature by both Parties and shall apply indefinitely for the entire duration of the supply relationship between the Parties. 5.2 The Agreement may be terminated by both Parties upon six months notice respectively to the end of a quarter, however not before the expiration of an existing supply (framework) contract. In addition, BINDER can terminate this Agreement at any time upon 4 weeks notice to the end of each month if the Supplier violates its obligations from this Agreement – despite prior written warning. 5.3 Any termination must be made in writing by registered letter. Alternatively, a written termination can also be presented in person.
Inkrafttreten und Dauer der Vereinbarung. Diese Vereinbarung tritt am Tage der vollständigen Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Dabei ist zu beachten, dass eine weitere Zusammenarbeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe zwischen freiem Xxxxxx, Verein oder Verband und AKJF und ggfls. eine Förderung durch die Stadt Augsburg nur mit einer neuen oder geänderten Vereinbarung zulässig ist. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die beiliegenden Anlagen 1-3 sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
Inkrafttreten und Dauer der Vereinbarung. 5.1 Diese Qualitätssicherungsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und gilt unbefristet für die gesamte Dauer der Lieferbeziehung zwischen den Parteien. 5. Entry into force and term of the agreement 5.1 This Quality Agreement shall become effective with the signature by both Parties and shall apply indefinitely for the entire duration of the supply relationship between the Parties.
Inkrafttreten und Dauer der Vereinbarung. Diese Vereinbarung tritt per 1. April 2021 in Kraft. Die Dauer dieser Vereinbarung ist an die Laufdauer des GAV der WAGNER AG gebun- den. Kirchberg, 07.12.2020 Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx CEO Personalverantwortliche Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Leiter Sektor ICT Zentralsekretärin Sektor ICT
Inkrafttreten und Dauer der Vereinbarung. Die vorliegende Zusatzvereinbarung bildet einen integrierten Bestandteil des Gesamtarbeits- vertrages 2005 - 2007 für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt. Sie tritt per 1. Januar 2005 in Kraft und gilt bis zum 31. Xxxx 2006. Die Löhne der Lehrlinge und der Attestlehrlinge sind von der Lohnerhöhung ausgenommen. - Gesamtarbeitsvertrag für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt 2005 - 2007 vom 1. Januar 2005 - Anhang 1: Lohnvereinbarung per 1. Januar 0000 Xxxxx und Zürich, 17. Xxxx 2004 Xxxxx Xxxxx Xxxxx Xxxxxxx Präsident Geschäftsführer Für den Zentralvorstand: Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Für die Gruppe Gipser beider Basel: Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxx Regionalsekretär Gewerkschaftssekretär Basel, 15. Dezember 2004 Ständiges staatliches Einigungsamt Zusatzvereinbarung Die Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrages für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt schliessen hiermit zum Gesamtarbeitsvertrag für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt 2005 - 2007 folgende Zusatzvereinbarung ab:
Inkrafttreten und Dauer der Vereinbarung. Diese Vereinbarung tritt mit Inkraftsetzung des Art. 73a ArGV1 auf den 1. Januar 2016 in Kraft. Mit Inkraft- treten dieser Vereinbarung wird Art. 2.2.3 GAV – mit Ausnahme des ersten Satzes - aufgehoben und durch diese Vereinbarung ersetzt. Die Dauer dieser Vereinbarung ist an die Laufdauer des GAV Swisscom gebunden.
Inkrafttreten und Dauer der Vereinbarung. 1 Diese Vereinbarung tritt rückwirkend auf den 1. April 2004 in Kraft.
Inkrafttreten und Dauer der Vereinbarung. Diese Vereinbarung tritt am Tage der vollständigen Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Augsburg, den ……………….…. Augsburg, den …….…………...... Amt für Kinder, Jugend und Familie Xxxxxx Abteilungsleiter Xxxx Xxxxxxx Xxx § 72 Mitarbeiter, Fortbildung
Inkrafttreten und Dauer der Vereinbarung. Die vorliegende Vereinbarung tritt mit der ordentlichen Inbetriebnahme der er- neuerten Kraftwerkszentrale Morteratsch in Kraft und endet gleichzeitig mit dem Konzessionsvertrag.
Inkrafttreten und Dauer der Vereinbarung. Die vorliegende Vereinbarung tritt am 7. Dezember 2001 für einen Zeitraum von einem Jahr in Kraft. Nach Ablauf dieses ersten Jahres können die Parteien über eine dauerhafte Einrichtung der Kommission entscheiden. Jede Partei kann die Vereinbarung anschließend unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum 31. Dezember eines jeden Jahres kündigen.