Anwendbares Recht für die Vertragsauslegung. Auf alle Rechtsstreitigkeiten, die Inhalt, Umfang oder Auslegung des vorliegenden Versicherungsvertrages sowie seine Rechtsgültigkeit insgesamt oder einzelner Bestimmungen betreffen, findet, auch soweit Versicherungsnehmer / mitversicherte Firmen im Ausland tangiert sind, ausschließlich deutsches Recht Anwendung und ist allein das Gericht des inländischen Sitzes des deutschen Versicherungsnehmers örtlich zuständig.
Appears in 9 contracts
Samples: Spezial Haftpflichtversicherung Für Vereine, Besondere Bedingungen Und Risikobeschreibungen (Bbr) Für Landwirtschaftliche Betriebe, Spezial Haftpflichtversicherung