Common use of Anwendbares Recht für die Vertragsauslegung Clause in Contracts

Anwendbares Recht für die Vertragsauslegung. Auf alle Rechtsstreitigkeiten, die Inhalt, Umfang oder Auslegung des vorliegenden Versicherungsvertrages sowie seine Rechtsgültigkeit insgesamt oder einzelner Bestimmungen betreffen, findet, auch soweit Versicherungsnehmer / mitversicherte Firmen im Ausland tangiert sind, ausschließlich deutsches Recht Anwendung und ist allein das Gericht des inländischen Sitzes des deutschen Versicherungsnehmers örtlich zuständig.

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