Common use of Anwendung bei Privatrechtlichen Einrichtungen Clause in Contracts

Anwendung bei Privatrechtlichen Einrichtungen. Ist Bewilligungsempfänger eine privatrechtliche Einrichtung gem. Ziff. 2.2.3, kann das Einrichtungskontenverfahren angewendet werden, wenn für die Einrichtung die kassen- rechtlichen Vorschriften eines Landes oder des Bundes maßgeblich sind und eine da- hingehende schriftliche Vereinbarung mit der DFG getroffen wurde.

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Samples: Förderverträge, Fördervertrag, Fördervertrag

Anwendung bei Privatrechtlichen Einrichtungen. Ist Bewilligungsempfänger eine privatrechtliche Einrichtung gem. Ziff. Ziffer 2.2.3, kann das Einrichtungskontenverfahren angewendet werden, wenn für die Einrichtung die kassen- rechtlichen Vorschriften eines Landes oder des Bundes maßgeblich sind und eine da- hingehende schriftliche Vereinbarung mit der DFG getroffen wurde.

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Samples: Förderverträge