Anzeige bei der Polizei. E.1.3.3 Übersteigt ein Entwendungs- oder Brandschaden oder Schaden mit Tieren den Betrag von 200 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
Anzeige bei der Polizei. E.1.3.3 Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden den Betrag von 500 EUR, sind Sie verpflichtet, das Scha- denereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
Anzeige bei der Polizei. Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wild- bzw. Tierschaden den Betrag von 500 EUR, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
Anzeige bei der Polizei. E.3.3 Der Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden ist höher als 500 Euro? Dann müssen Sie das Schadensereignis unver züglich der Polizei anzeigen.
Anzeige bei der Polizei. E.1.3.3 Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Tierschaden den Betrag von 500 EUR, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei sofort anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn Ihr Fahrzeug durch eine Person, die nicht berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrau- chen, mut- oder böswillig beschädigt wird.
Anzeige bei der Polizei. Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Kollisionsschaden mit Tieren den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen. E.1.3.4 Anzeige von Kleinschäden Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 1.000 Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, um eine Rückstufung des Vertrags im SF-System zu vermeiden: Sie müssen uns in diesem Fall den Schadenfall erst dann anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. E.1.3.5 Anzeige des Versicherungsfalls bei der Spar-Kasko Sofern Sie die Spar-Kasko nach A.2.5.2.4 für Ihren Pkw beantragt haben, rufen Sie uns bitte an, bevor Sie das Fahrzeug einer Werkstatt überlassen. Die Xxxx der Reparaturwerkstatt – auch zur Feststellung der Schadenhöhe – steht ausschließlich uns zu.
Anzeige bei der Polizei. E.1.4.4 Wurden Ihnen Ihre Fahrzeugschlüssel gestohlen oder geraubt, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis unverzüglich anzu- zeigen.
Anzeige bei der Polizei. E.4.3 Übersteigt ein Entwendungs-, Brand-, Tier- oder Vandalismusschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
Anzeige bei der Polizei. Übersteigt ein Brand- (A.2.2.1), Diebstahl- (A.2.2.2) oder ein Tierschaden (A.2.2.4) den Betrag von 1.000,− EUR, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
Anzeige bei der Polizei. Übersteigt • ein Brand- (A.2.2.1), • ein Diebstahl- (A.2.2.2), • ein Tierschaden (A.2.2.4) oder den Betrag von 500,-- EUR, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet, uns vor Ausgleich der Forderung des Leasinggebers zu informieren und uns alle notwendigen Angaben zur Feststellung der Leistungshöhe zu machen. Alle erforderlichen Unterlagen sind uns auf Verlangen vorzulegen.