Anzeige und Verpflichtungen des Versicherten Musterklauseln

Anzeige und Verpflichtungen des Versicherten. Um uns eine bestmögliche Abwicklung des Schadenfalls zu ermöglichen, sind bestimmte Ver- fahrensweisen unumgänglich. Sie müssen insbesondere: • uns den Schadenfall schnellstmöglich und auf jeden Fall spätestens innerhalb von 8 Kalen- dertagen nach dem Ereignis anzeigen, außer in Fällen höherer Gewalt, und uns unverzüglich sämtliche erforderlichen Auskünfte erteilen, um die Umstände und das Ausmaß der Schäden zu ermitteln; Die Schadenanzeige muss das Datum und die Uhrzeit, die Art, die Ursachen, die Umstände, die Folgen und den Ort des Schadenfalls enthalten, sowie die Namen, die Vornamen und die Wohnsitze möglicher Zeugen. Ihr muss ebenfalls ein ärztliches Attest beigefügt werden, wel- ches die Art der Verletzungen näher erläutert. • sämtliche vernünftigen Maßnahmen ergreifen, um die Schäden zu vermieden und abzu- schwächen; • dem Arzt und den Vertretern der Gesellschaft gestatten, den Versicherten zu treffen, und ihre Untersuchungen erleichtern; • uns auf Antrag sämtliche medizinischen Bescheinigungen und Berichte zur Verfügung stellen sowie sämtliche Auskünfte bezüglich des Gesundheitszustands des Opfers vor oder nach dem Unfall und des Verlaufs der medizinischen Behandlung erteilen. Die Leistungen werden nur bewilligt, wenn uns das Recht vorbehalten wird, Ihren Gesund- heitszustand jederzeit und durch einen von uns bestellten Arzt überprüfen zu lassen. Dessen Schlussfolgerungen werden Ihnen mitgeteilt. Im Falle einer Uneinigkeit werden zwei medizini- sche Gutachter zu Rate gezogen, wobei jede Partei ihren Gutachter selbst auswählt. Wenn sich die beiden ebenfalls uneinig sind, wir ein Dritter hinzugezogen, um eine Entscheidung herbei- zuführen. Die Gutachter sind von jeglicher juristischen Formalität befreit. Jede Partei trägt die Kosten und Honorare ihres eigenen Gutachters und die Hälfte der Kosten und Honorare des Drittgutachters. Im Todesfall können wir auf unsere Kosten eine Autopsie durchführen lassen. Durch die alleinige Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags willigt der Versicherte im Vor- aus ein, dass sein Arzt unserem Vertrauensarzt einen die Todesursache enthaltenden Todes- schein übermittelt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ein von den zuständigen Behörden erstelltes Un- fallprotokoll zu verlangen. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen, und sofern dieser Verstoß uns Schaden zufügt, sind wir berechtigt, die Leistung auf die Höhe des erlittenen Schadens zu verringern. Wir können hingegen unsere Leistung ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.